Novelle soll Kriegsveteranen belohnen
Windhoek - Die Novelle definiert Veteranen als Personen, die aktiv am Befreiungskampf teilgenommen oder "dauerhaft" an politischen und diplomatischen Bemühungen für die Unabhängigkeit Namibias mitgewirkt haben. In dieser Definition sind auch Personen enthalten, die wegen ihres Engagements für die Selbstbestimmung Namibias verurteilt oder inhaftiert wurden. Außerdem kommen in der Gesetzvorlage alle Angehörigen verstorbener Ex-Soldaten als potenzielle Begünstigte einer staatlichen Entschädigung in Frage, die vor dem Tod dieses Veteranen finanziell von ihm abhängig waren.
Der Gesetzentwurf sieht die Gründung eines Fonds vor, der von einem Vorstand aus neun Mitgliedern (darunter zwei Vertreter der Veteranen) verwaltet werden und mit Steuergeldern sowie eventuell geleisteten Spenden aus dem In- und Ausland versorgt werden soll. Bei diesem Fonds werden sich ehemalige Freiheitskämpfer, die der Definition eines Veteranen entsprechen, um eine Entschädigung für ihren Beitrag zur Unabhängigkeit bewerben müssen. Die Höhe der Zuwendung und die Dauer dieser Subvention soll von dem zuständigen Minister Tjiriange festgelegt werden, sobald das Gesetz in Kraft getreten ist.
Der Gesetzentwurf disqualifiziert sämtliche Veteranen von einer möglichen Unterstützung, die einer bezahlten Arbeit nachgehen und dafür einen Lohn erhalten, der über der später festzulegenden Beihilfe des Fonds liegt. Außerdem sieht die Novelle vor, dass ehemaligen Freiheitskämpfer, die im Staatsdienst beschäftigt sind, für einen zusätzlichen Pensionsbetrag in Frage kommen, der sich an der Anzahl Jahre orientieren soll, die sie "aktiv am Befreiungskampf teilgenommen haben". Ferner zielt der Gesetzentwurf darauf ab, staatlich finanzierte Projekte ins Leben zu rufen, an denen sich Ex-Kämpfer bzw. ihre Angehörigen beteiligen und damit ein Einkommen sichern können.
Tjiriange wies gestern zur Begründung seines Gesetzvorhabens in der Nationalversammlung darauf hin, dass sein Ministerium nach Verabschiedung der Novelle landesweit sämtliche Veteranen werde registrieren müssen. Dies werde einen großen Verwaltungsaufwand verursachen, da die Anzahl Veteranen bzw. Angehörigen verstorbener Ex-Kämpfer vermutlich "mehrere tausend" betrage. Deshalb werde sein Ministerium voraussichtlich zusätzliches Personal rekrutieren müssen, das in allen Regionen des Landes die dort lebenden Vertreter der Zielgruppe erfassen könne.
"Die Novelle kann nicht alle Einwohner berücksichtigen, die in irgend einer Form zur Unabhängigkeit beigetragen haben", betonte Tjiriange und fügte hinzu: "Dies bedeutet aber nicht, dass der Verdienst von Personen nicht gewürdigt wird, die direkt oder indirekt zur Unabhängigkeit beigetragen haben, aber nicht in der Definition eines Veteranen berücksichtigt sind."
Der Gesetzentwurf sieht die Gründung eines Fonds vor, der von einem Vorstand aus neun Mitgliedern (darunter zwei Vertreter der Veteranen) verwaltet werden und mit Steuergeldern sowie eventuell geleisteten Spenden aus dem In- und Ausland versorgt werden soll. Bei diesem Fonds werden sich ehemalige Freiheitskämpfer, die der Definition eines Veteranen entsprechen, um eine Entschädigung für ihren Beitrag zur Unabhängigkeit bewerben müssen. Die Höhe der Zuwendung und die Dauer dieser Subvention soll von dem zuständigen Minister Tjiriange festgelegt werden, sobald das Gesetz in Kraft getreten ist.
Der Gesetzentwurf disqualifiziert sämtliche Veteranen von einer möglichen Unterstützung, die einer bezahlten Arbeit nachgehen und dafür einen Lohn erhalten, der über der später festzulegenden Beihilfe des Fonds liegt. Außerdem sieht die Novelle vor, dass ehemaligen Freiheitskämpfer, die im Staatsdienst beschäftigt sind, für einen zusätzlichen Pensionsbetrag in Frage kommen, der sich an der Anzahl Jahre orientieren soll, die sie "aktiv am Befreiungskampf teilgenommen haben". Ferner zielt der Gesetzentwurf darauf ab, staatlich finanzierte Projekte ins Leben zu rufen, an denen sich Ex-Kämpfer bzw. ihre Angehörigen beteiligen und damit ein Einkommen sichern können.
Tjiriange wies gestern zur Begründung seines Gesetzvorhabens in der Nationalversammlung darauf hin, dass sein Ministerium nach Verabschiedung der Novelle landesweit sämtliche Veteranen werde registrieren müssen. Dies werde einen großen Verwaltungsaufwand verursachen, da die Anzahl Veteranen bzw. Angehörigen verstorbener Ex-Kämpfer vermutlich "mehrere tausend" betrage. Deshalb werde sein Ministerium voraussichtlich zusätzliches Personal rekrutieren müssen, das in allen Regionen des Landes die dort lebenden Vertreter der Zielgruppe erfassen könne.
"Die Novelle kann nicht alle Einwohner berücksichtigen, die in irgend einer Form zur Unabhängigkeit beigetragen haben", betonte Tjiriange und fügte hinzu: "Dies bedeutet aber nicht, dass der Verdienst von Personen nicht gewürdigt wird, die direkt oder indirekt zur Unabhängigkeit beigetragen haben, aber nicht in der Definition eines Veteranen berücksichtigt sind."
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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