Nudo-Antrag läuft weiter
Windhoek - Die Wahlkommission wird die von Kuaima Riruako beantragte Registrierung der Nudo als eigenständige Partei unabhängig von einem Kongress-Beschluss am Wochenende beurteilen, dem zufolge die Nudo weiterhin Mitglied der DTA bleiben soll.
Wie Wahldirektor Phillemon Kanime gestern auf Anfrage mitteilte, wolle die Kommission nicht in dem "Tauziehen" um die Nudo "verstrickt" werden und deshalb den Antrag von Riruako "sachlich daraufhin prüfen, ob er den Voraussetzungen genügt, die für die Registrierung einer Partei erfüllt werden müssen." Die Frage, ob der Antrag auf Registrierung satzungsgemäß zulässig ist, müsse Riruako "mit der DTA bzw. der Nudo-Fraktion ausmachen, die gern Mitglied der DTA bleiben will".
Kanime zufolge sei es der Wahlkommission "egal", ob die Nudo weiterhin der DTA angehöre oder eine eigenständige Partei werde. Demnach würden die fünf Mitglieder der Kommission ihre Entscheidung allein davon abhängig machen, ob Riruakos Antrag alle relevanten Vorschriften erfüllt. Für die Registrierung einer Partei ist die schriftliche Unterstützung von 500 Wählern sowie die Zahlung von N$ 5000 und die Eingabe einer Parteiverfasung und eines Logos der Partei notwendig, die sich registrieren will.
In einer der Resolutionen des Parteitages hatte die Nudo in Opuwo jedem mit rechtlichen Konsequenzen gedroht, der versuchen sollte, die Nudo von der DTA loszulösen und als unabhängige Partei zu registrieren. Von dieser Warnung fühlt sich Kanime nicht bedroht. "Im Falle einer Registrierung der Nudo könnte sich eine solche Klage eigentlich nur gegen Riruako und nicht gegen die Wahlkommission richten", sagte er. Die Kommission sei schließlich dazu verpflichtet "jede Partei zu registrieren, die sich dafür qualifiziert und kann auch im Falle von Riruakos Antrag nicht anders handeln".
Wie Wahldirektor Phillemon Kanime gestern auf Anfrage mitteilte, wolle die Kommission nicht in dem "Tauziehen" um die Nudo "verstrickt" werden und deshalb den Antrag von Riruako "sachlich daraufhin prüfen, ob er den Voraussetzungen genügt, die für die Registrierung einer Partei erfüllt werden müssen." Die Frage, ob der Antrag auf Registrierung satzungsgemäß zulässig ist, müsse Riruako "mit der DTA bzw. der Nudo-Fraktion ausmachen, die gern Mitglied der DTA bleiben will".
Kanime zufolge sei es der Wahlkommission "egal", ob die Nudo weiterhin der DTA angehöre oder eine eigenständige Partei werde. Demnach würden die fünf Mitglieder der Kommission ihre Entscheidung allein davon abhängig machen, ob Riruakos Antrag alle relevanten Vorschriften erfüllt. Für die Registrierung einer Partei ist die schriftliche Unterstützung von 500 Wählern sowie die Zahlung von N$ 5000 und die Eingabe einer Parteiverfasung und eines Logos der Partei notwendig, die sich registrieren will.
In einer der Resolutionen des Parteitages hatte die Nudo in Opuwo jedem mit rechtlichen Konsequenzen gedroht, der versuchen sollte, die Nudo von der DTA loszulösen und als unabhängige Partei zu registrieren. Von dieser Warnung fühlt sich Kanime nicht bedroht. "Im Falle einer Registrierung der Nudo könnte sich eine solche Klage eigentlich nur gegen Riruako und nicht gegen die Wahlkommission richten", sagte er. Die Kommission sei schließlich dazu verpflichtet "jede Partei zu registrieren, die sich dafür qualifiziert und kann auch im Falle von Riruakos Antrag nicht anders handeln".
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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