Nudo-Exekutive wartet Entscheidung ab
Windhoek - Die Exekutive der National Unity Democratic Organisation (Nudo) will ihr weiteres Vorgehen gegen den Parteipräsidenten Kuaima Riruako davon abhängig machen, wie die Wahlkommission über dessen Antrag entscheidet, die Nudo als eigenständige Partei zu registrieren.
Wie der Sprecher der Nudo, McHenry Venaani, gestern auf Anfrage mitteilte, habe man bereits Anwälte darüber konsultiert, ob Riruako juristisch daran gehindert werden kann, die Nudo von der DTA abzuspalten und als unabhängige Partei zu registrieren. Nach Einschätzung von Venaani ist dieses Vorhaben von Riruako, der am Mittwoch bei der Wahlkommission die Registrierung der Nudo als eigenständige Partei beantragt hat, illegal, weil eine solche Maßnahme nur durch einen Parteitag beschlossen werden könne. Da Riruako ein solches Kongress-Mandat nicht habe, könne er selbst als Partei-Präsident nicht "eigenmächtig" die Abspaltung der Nudo beschließen.
Dabei ist sich Venaani sicher, in dieser Überzeugung vor Gericht rechtbehalten zu können. "Die Verfassung der Nudo enthält in Artikel 2 die Anweisung, dass die Nudo alles in ihrem Vermögen tun muss, die Zielsetzungen der DTA zu unterstützen und zu fördern", erklärte er. Aus dieser Klausel leitet Venaani die Schlussfolgerung ab, die Nudo sei durch ihre Verfassung an die DTA gebunden und könne sich von dieser nur lösen, wenn ein solcher Schritt bei einem Parteitag legitimiert werden sollte.
"Nach meiner Meinung ist die Wahlkommission verpflichtet, die Verfasung der Nudo gründlich zu studieren, bevor sie über Riruakos Antrag entscheidet", sagte Venaani. Bei einer solchen Prüfung werde der Kommission auffallen, dass die Nudo durch ihre Statuten an die DTA gebunden sei und sich nicht wie von Riruako geplant, ohne Mandat eines Kongresses von dieser lossagen könne.
Die Wahlkommission sieht dies offensichtlich differenzierter. So teilte der Sprecher des Wahldirektorates, Theophilus Mujoro, am Mittwoch mit, bei der Beurteilung einer Bewerbung wie jener von Riruako sei allein die Frage entscheidend, ob der Antragsteller alle Voraussetzungen erfüllt, die für die Registrierung einer politischen Partei relevant sind. Die entsprechenden Auflagen schließen die Zahlung von N$ 5000 sowie die Eingabe der Verfassung und des Logos der Partei ein, die von der Wahlkommission registriert werden soll. Darüber hinaus muss eine solche Bewerbung durch die Unterschrift von 500 registrierten Wählern unterstützt werden.
Die Frage, ob Riruako die Nudo "im Alleingang" von der DTA abspalten kann, müssen Muyoro zufolge "die beiden Parteien untereinander ausmachen".
Wie der Sprecher der Nudo, McHenry Venaani, gestern auf Anfrage mitteilte, habe man bereits Anwälte darüber konsultiert, ob Riruako juristisch daran gehindert werden kann, die Nudo von der DTA abzuspalten und als unabhängige Partei zu registrieren. Nach Einschätzung von Venaani ist dieses Vorhaben von Riruako, der am Mittwoch bei der Wahlkommission die Registrierung der Nudo als eigenständige Partei beantragt hat, illegal, weil eine solche Maßnahme nur durch einen Parteitag beschlossen werden könne. Da Riruako ein solches Kongress-Mandat nicht habe, könne er selbst als Partei-Präsident nicht "eigenmächtig" die Abspaltung der Nudo beschließen.
Dabei ist sich Venaani sicher, in dieser Überzeugung vor Gericht rechtbehalten zu können. "Die Verfassung der Nudo enthält in Artikel 2 die Anweisung, dass die Nudo alles in ihrem Vermögen tun muss, die Zielsetzungen der DTA zu unterstützen und zu fördern", erklärte er. Aus dieser Klausel leitet Venaani die Schlussfolgerung ab, die Nudo sei durch ihre Verfassung an die DTA gebunden und könne sich von dieser nur lösen, wenn ein solcher Schritt bei einem Parteitag legitimiert werden sollte.
"Nach meiner Meinung ist die Wahlkommission verpflichtet, die Verfasung der Nudo gründlich zu studieren, bevor sie über Riruakos Antrag entscheidet", sagte Venaani. Bei einer solchen Prüfung werde der Kommission auffallen, dass die Nudo durch ihre Statuten an die DTA gebunden sei und sich nicht wie von Riruako geplant, ohne Mandat eines Kongresses von dieser lossagen könne.
Die Wahlkommission sieht dies offensichtlich differenzierter. So teilte der Sprecher des Wahldirektorates, Theophilus Mujoro, am Mittwoch mit, bei der Beurteilung einer Bewerbung wie jener von Riruako sei allein die Frage entscheidend, ob der Antragsteller alle Voraussetzungen erfüllt, die für die Registrierung einer politischen Partei relevant sind. Die entsprechenden Auflagen schließen die Zahlung von N$ 5000 sowie die Eingabe der Verfassung und des Logos der Partei ein, die von der Wahlkommission registriert werden soll. Darüber hinaus muss eine solche Bewerbung durch die Unterschrift von 500 registrierten Wählern unterstützt werden.
Die Frage, ob Riruako die Nudo "im Alleingang" von der DTA abspalten kann, müssen Muyoro zufolge "die beiden Parteien untereinander ausmachen".
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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