Nudo gewinnt Gerichtsprozess
Das Obergericht hat gestern der National Unity Democratic Organisation (Nudo) die Teilnahme an der Nachwahl in Grootfontein gestattet und damit womöglich den Anfang vom Ende der DTA eingeläutet.
Windhoek - Die Teilnahme an dem Urnengang, der am 12. Februar stattfindet, wird von Beobachtern als wichtiger Schritt in Richtung einer vollständigen Emanzipierung der Nudo gewertet. Die DTA will in einem getrennten Prozess zwar weiterhin die Registrierung der Nudo als unabhängige Partei anfechten. Ob dieses Vorhaben gelingen wird, scheint angesichts des gestrigen Urteils jedoch fraglich.
In ihrem von Richter John Manyarara abgelehnten Eilantrag hatte die DTA versucht, eine Teilnahme der Nudo an der Nachwahl zu verhindern. Dieses Anliegen hatte Parteipräsident Katuutire Kaura damit begründet, dass die Registrierung der Nudo als eigenständige Partei illegal gewesen sei, weil diese Maßnahme nicht während einem Parteitag der Nudo beschlossen worden und jene durch ihre Verfassung an die DTA gebunden sei.
Dieses Argument ließ Richter Manyarara mit dem Hinweis darauf außer Acht, die Registrierung der Nudo solle bei einem getrennten Verfahren geprüft werden. Folglich habe er nicht über den Status der Nudo, sondern allein über die Frage zu entscheiden, ob dieser die Teilnahme an der Nachwahl gestattet werden sollte.
In seiner relevanten Urteilsbegründung wies Manyarara darauf hin, die angebliche Dringlichkeit des DTA-Antrages sei "selbstverschuldet", weil es die Kläger versäumt hätten, rechtzeitig gerichtlich gegen die Registrierung der Nudo bzw. deren geplante Wahlteilnahme vorzugehen. Manyarara zufolge habe Kuaima Riruako die DTA bereits am 18. September 2003 schriftlich über seine Absicht informiert, die Nudo von der DTA zu lösen und als eigenständige Partei zu registrieren. Gegen dieses Vorhaben sei die DTA jedoch selbst dann nicht juristisch vorgegangen, als Riruako am 22. Oktober wie angekündigt die Registrierung der Nudo bei der Wahlkommission beantragt habe.
Vielmehr habe die DTA über ihre Anwälte der Wahlkommission in verschiedenen Briefen juristische Konsequenzen angedroht, falls diese die Nudo registrieren sollte, ohne jedoch jemals rechtliche Schritte einzuleiten. Dies habe die DTA selbst dann nicht getan, als die Wahlkommission die Nudo am 5. Dezember registriert und diese Entscheidung am 18. Dezember für endgültig erklärt habe.
Manyarara zufolge habe die DTA desweiteren bereits nach der am 15. November erfolgten Kündigung der Regionalrätin Grace Uushona gewusst, dass binnen drei Monaten eine Nachwahl in Grootfontein fällig werden würde. Die DTA habe aber eine Teilnahme der Nudo an dieser Stimmabgabe selbst dann nicht gerichtlich zu verhindern versucht, als Präsident Sam Nujoma am 19. Dezember den Wahltermin per Proklamation auf den 12. Februar festgesetzt hatte.
Stattdessen habe die DTA erst am 30. Januar "in letzter Minute" gegen eine Wahlteilnahme der Nudo per Eilantrag vor Gericht Beschwerde eingelegt. Auf Grund ihres "zögerlichen" Verhalten vor diesem Termin habe die DTA die Voraussetzungen für einen dringenden Eilantrag nicht erfüllt, urteilte Manyarara abschließend, bevor der die Klage abwies.
Windhoek - Die Teilnahme an dem Urnengang, der am 12. Februar stattfindet, wird von Beobachtern als wichtiger Schritt in Richtung einer vollständigen Emanzipierung der Nudo gewertet. Die DTA will in einem getrennten Prozess zwar weiterhin die Registrierung der Nudo als unabhängige Partei anfechten. Ob dieses Vorhaben gelingen wird, scheint angesichts des gestrigen Urteils jedoch fraglich.
In ihrem von Richter John Manyarara abgelehnten Eilantrag hatte die DTA versucht, eine Teilnahme der Nudo an der Nachwahl zu verhindern. Dieses Anliegen hatte Parteipräsident Katuutire Kaura damit begründet, dass die Registrierung der Nudo als eigenständige Partei illegal gewesen sei, weil diese Maßnahme nicht während einem Parteitag der Nudo beschlossen worden und jene durch ihre Verfassung an die DTA gebunden sei.
Dieses Argument ließ Richter Manyarara mit dem Hinweis darauf außer Acht, die Registrierung der Nudo solle bei einem getrennten Verfahren geprüft werden. Folglich habe er nicht über den Status der Nudo, sondern allein über die Frage zu entscheiden, ob dieser die Teilnahme an der Nachwahl gestattet werden sollte.
In seiner relevanten Urteilsbegründung wies Manyarara darauf hin, die angebliche Dringlichkeit des DTA-Antrages sei "selbstverschuldet", weil es die Kläger versäumt hätten, rechtzeitig gerichtlich gegen die Registrierung der Nudo bzw. deren geplante Wahlteilnahme vorzugehen. Manyarara zufolge habe Kuaima Riruako die DTA bereits am 18. September 2003 schriftlich über seine Absicht informiert, die Nudo von der DTA zu lösen und als eigenständige Partei zu registrieren. Gegen dieses Vorhaben sei die DTA jedoch selbst dann nicht juristisch vorgegangen, als Riruako am 22. Oktober wie angekündigt die Registrierung der Nudo bei der Wahlkommission beantragt habe.
Vielmehr habe die DTA über ihre Anwälte der Wahlkommission in verschiedenen Briefen juristische Konsequenzen angedroht, falls diese die Nudo registrieren sollte, ohne jedoch jemals rechtliche Schritte einzuleiten. Dies habe die DTA selbst dann nicht getan, als die Wahlkommission die Nudo am 5. Dezember registriert und diese Entscheidung am 18. Dezember für endgültig erklärt habe.
Manyarara zufolge habe die DTA desweiteren bereits nach der am 15. November erfolgten Kündigung der Regionalrätin Grace Uushona gewusst, dass binnen drei Monaten eine Nachwahl in Grootfontein fällig werden würde. Die DTA habe aber eine Teilnahme der Nudo an dieser Stimmabgabe selbst dann nicht gerichtlich zu verhindern versucht, als Präsident Sam Nujoma am 19. Dezember den Wahltermin per Proklamation auf den 12. Februar festgesetzt hatte.
Stattdessen habe die DTA erst am 30. Januar "in letzter Minute" gegen eine Wahlteilnahme der Nudo per Eilantrag vor Gericht Beschwerde eingelegt. Auf Grund ihres "zögerlichen" Verhalten vor diesem Termin habe die DTA die Voraussetzungen für einen dringenden Eilantrag nicht erfüllt, urteilte Manyarara abschließend, bevor der die Klage abwies.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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