Nujoma widersetzt sich
Bodensteuer wird entgegen Gerichtsbeschluss eingetrieben
Von Frank Steffen, Windhoek
Gerade in der vergangenen Woche hatte der Vize-Präsident der Advokatenkammer, Adv. Gerson Narib, die Kritik des namibischen Vize-Taxators, Protasius Thomas, am Vize-Gerichtspräsidenten Hosea Angula, scharf verurteilt. Der Vize-Gerichtspräsident hatte einem Antrag von Farmern stattgegeben und befunden, dass die Bodenbesteuerung der kommerziellen Farmen solange ausgesetzt werden muss, bis dass sich die Abschätzungsabteilung des Ministerium für Landreform an die geltenden Vorschriften hält.
In seinem Urteil hatte Richter Angula den Klägern des Weiteren rechtgegeben und jegliche Eintreibung der besagten Bodensteuern verboten. Dies führte zu ungewöhnlicher Kritik seitens Thomas, der seinerseits von Narib gerügt wurde: „Kritik an einem Urteil ist erlaubt, doch darf es nicht angehen, dass der Vize-Chef des Abschätzungsbüros im öffentlichen Fernsehen den Richter davon beschuldigt, Vorurteile gehabt zu haben, weshalb sich Richter Angula als befangen hätte erklären und zurückziehen müssen. Zumal dem Beamten das Recht einer solchen Beschuldigung als betroffene Partei nicht zusteht.“ Die Advokatenkammer dringe auf eine Zurechtweisung seitens des zuständigen Ministers oder gar des namibischen Staatspräsidenten an, damit die Unabhängigkeit der namibischen Judikative unbestritten bleibe.
Desto erstaunlicher ist eine Annonce, die gestern vom Ministerium für Landreform (MLR) in den Zeitungen veröffentlicht wurde. Landreformminister Utoni Nujoma weist in einer Annonce, die er mit seiner Unterschrift abdrucken ließ, darauf hin, dass allen kommerziellen Farmer im November 2017 eine Rechnung für die Bodensteuer ausgestellt worden war. Eine Zustellung sei nur bedingt möglich gewesen, da es eine Menge Farmen ohne Postanschrift gebe.
In den nachfolgenden Seiten annoncierte das Ministerium alle ihnen bekannte Farmen, die zwar abgeschätzt wurden, denen wegen fehlender Anschrift keine Rechnung zugesandt werden konnte. Diesen Farmern wird empfohlen, sich dringend beim Ministerium in der Robert-Mugabe-Straße in Windhoek zu melden und ihre Rechnung abzuholen, bzw. vor dem 30. März 2018 zu zahlen. Im Falle eines Versäumnisses werden Farmern Zinsen und Strafgelder in Rechnung gestellt. Indessen seien alle Rechnungen seit dem Jahre 2005 sofort zahlbar.
In der Anzeige wird ferner das Bankkonto des Finanzamtes angegeben. Farmer sollten keine Zahlungen an das MLR entrichten, sondern mit korrekten Angaben an den Fiskus überweisen. Den Farmern, die sich bisher nicht beim MLR angemeldet haben, drohe gemäß Landreformgesetz 19 des Jahres 2003 eine Geldstrafe von bis zu 20000 N$ oder eine Haftstrafe von fünf Jahren (oder beides).
Interessanterweise wird darauf hingewiesen, dass Anträge einer diesbezüglichen Steuerbefreiung beim MLR eingereicht werden können - allerdings müssten sie bis zum 28. Februar 2018 eingereicht worden sein (die Anzeige erschien am 5. März). Die Anzeige endet mit dem wiederholten Hinweis, dass alle Bodensteuern bis zum 30. März zahlbar seien.
Nachfragen könnten beim General-Taxator getätigt werden. Als Kontaktpersonen werden Protasius Thomas (061-296 5030) und Temba Twapewa-Oshali (061-296 5042) angegeben, doch konnte bis Redaktionsschluss keiner der Personen für eine Stellungnahme erreicht werden.
Gerade in der vergangenen Woche hatte der Vize-Präsident der Advokatenkammer, Adv. Gerson Narib, die Kritik des namibischen Vize-Taxators, Protasius Thomas, am Vize-Gerichtspräsidenten Hosea Angula, scharf verurteilt. Der Vize-Gerichtspräsident hatte einem Antrag von Farmern stattgegeben und befunden, dass die Bodenbesteuerung der kommerziellen Farmen solange ausgesetzt werden muss, bis dass sich die Abschätzungsabteilung des Ministerium für Landreform an die geltenden Vorschriften hält.
In seinem Urteil hatte Richter Angula den Klägern des Weiteren rechtgegeben und jegliche Eintreibung der besagten Bodensteuern verboten. Dies führte zu ungewöhnlicher Kritik seitens Thomas, der seinerseits von Narib gerügt wurde: „Kritik an einem Urteil ist erlaubt, doch darf es nicht angehen, dass der Vize-Chef des Abschätzungsbüros im öffentlichen Fernsehen den Richter davon beschuldigt, Vorurteile gehabt zu haben, weshalb sich Richter Angula als befangen hätte erklären und zurückziehen müssen. Zumal dem Beamten das Recht einer solchen Beschuldigung als betroffene Partei nicht zusteht.“ Die Advokatenkammer dringe auf eine Zurechtweisung seitens des zuständigen Ministers oder gar des namibischen Staatspräsidenten an, damit die Unabhängigkeit der namibischen Judikative unbestritten bleibe.
Desto erstaunlicher ist eine Annonce, die gestern vom Ministerium für Landreform (MLR) in den Zeitungen veröffentlicht wurde. Landreformminister Utoni Nujoma weist in einer Annonce, die er mit seiner Unterschrift abdrucken ließ, darauf hin, dass allen kommerziellen Farmer im November 2017 eine Rechnung für die Bodensteuer ausgestellt worden war. Eine Zustellung sei nur bedingt möglich gewesen, da es eine Menge Farmen ohne Postanschrift gebe.
In den nachfolgenden Seiten annoncierte das Ministerium alle ihnen bekannte Farmen, die zwar abgeschätzt wurden, denen wegen fehlender Anschrift keine Rechnung zugesandt werden konnte. Diesen Farmern wird empfohlen, sich dringend beim Ministerium in der Robert-Mugabe-Straße in Windhoek zu melden und ihre Rechnung abzuholen, bzw. vor dem 30. März 2018 zu zahlen. Im Falle eines Versäumnisses werden Farmern Zinsen und Strafgelder in Rechnung gestellt. Indessen seien alle Rechnungen seit dem Jahre 2005 sofort zahlbar.
In der Anzeige wird ferner das Bankkonto des Finanzamtes angegeben. Farmer sollten keine Zahlungen an das MLR entrichten, sondern mit korrekten Angaben an den Fiskus überweisen. Den Farmern, die sich bisher nicht beim MLR angemeldet haben, drohe gemäß Landreformgesetz 19 des Jahres 2003 eine Geldstrafe von bis zu 20000 N$ oder eine Haftstrafe von fünf Jahren (oder beides).
Interessanterweise wird darauf hingewiesen, dass Anträge einer diesbezüglichen Steuerbefreiung beim MLR eingereicht werden können - allerdings müssten sie bis zum 28. Februar 2018 eingereicht worden sein (die Anzeige erschien am 5. März). Die Anzeige endet mit dem wiederholten Hinweis, dass alle Bodensteuern bis zum 30. März zahlbar seien.
Nachfragen könnten beim General-Taxator getätigt werden. Als Kontaktpersonen werden Protasius Thomas (061-296 5030) und Temba Twapewa-Oshali (061-296 5042) angegeben, doch konnte bis Redaktionsschluss keiner der Personen für eine Stellungnahme erreicht werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen