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NUNW und WAD auf Kriegsfuß

Windhoek Nachdem der Generalsekretär der NUNW, Evilastus Kaaronda, bereits vor Wochen die angeblich frauenfeindliche Personalpolitik bei der WAD verurteilt hatte, legte er gestern auf einer Pressekonferenz nach.

,,Der Grundsatz, wonach weibliche Angestellte der WAD ihr Weihnachtsgeld verwirken, wenn sie ohne Trauschein schwanger werden, ist diskriminierend und illegal", erklärte er. Kaaronda bezieht sich dabei auf ein Rundschreiben von de Klerk, in dem diese einen Bonus für unverheiratete Mitarbeiterinnen ausschließt, wenn diese schwanger werden sollten. Kaaronda wertet diese Verordnung als weiteren Beweis für den angeblich autokratischen Führungsstil von de Klerk unter dem ,,ironischer Weise" vor allem weibliche Angestellte der Organisation zu leiden hätten.

Demnach müsste der Anspruch der WAD, vor allem benachteiligten Frauen Namibias zu dienen, als ,,scheinheilige Heuchelei" gelten. Die gegen unvermählte Frauen gerichtete Verfügung vom 29. September 2005 müsse mit sofortiger Wirkung rückgängig gemacht und ledige Mitarbeiterinnen nachträglich entschädigt werden, die aufgrund dieser Anordnung ihr Weihnachtsgeld verloren hätten. Gleichzeitig erinnerte Kaaronda den Vorstand der WAD an seine ,,Verantwortung gegenüber dem Personal der Organisation".

Außerdem wies er darauf hin, die NUNW sehe einem von de Klerk angekündigten Gerichtsverfahren gelassen entgegen, den die Direktorin der WAD nach eigener Aussage wegen angeblich verleumderischer Aussagen Kaarondas in Erwägung zieht. ,,Wir sind derlei Einschüchterungsversuche aus den Zeiten der kolonialen Fremdherrschaft gewohnt", betonte Kaaronda, der abschließend seine Verwunderung darüber aussprach, dass der Vorstand der WAD deren Direktorin ,,gegen die Mitarbeiter der eigenen Organisation" in Schutz genommen habe.

In der umstrittenen Hausmitteilung hebt de Klerk hervor, ihre unverheirateten Kolleginnen könnten Jugendliche nicht vor den Folgen ungewollter Schwangerschaften warnen, wenn sie sich selbst durch eine solche Schwangerschaft ,,blamieren" würden.

Außerdem macht sie darauf aufmerksam, dass der WAD durch die ,,andauernden Schwangerschaften" unter Mitarbeiterinnen, unvorhergesehene Kosten entstünden, weil Ersatzpersonal ausgebildet werden müsste, um diese während ihres Schwangerschaftsurlaubs zu vertreten. Demnach legt de Klerk ihren Mitarbeiterinnen in dem Rundschreiben nahe, ,,Verhütungsmittel zu benutzen, die in jeder Apotheke erhältlich sind".

Des Weiteren verweist sie darauf, dass Arbeitgeber nicht verpflichtet seien, ihrer Belegschaft zum Jahresende einen Bonus zu zahlen. Bei dieser Zuwendung handele es sich vielmehr um ein ,,Privileg, das geschätzt und respektiert werden sollte".

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-29

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