Nur sinnlose Spiele
Betr.: „Werbefachfrau droht Haftstrafe“ (AZ, 4. März 2017)
Dieser Beitrag über die Strafjustiz in Namibia ist wie so oft juristisch befremdend. Im Fall von Hoff dürfte es sich doch nur um einen versuchten Mord handeln, bei dem von der Richterin zu prüfen ist, ob es sich um einen tauglichen Versuch gehandelt hat. Aus der wiedergegebenen Sachverhaltsschilderung ergibt sich mehr als deutlich, dass es einen tauglichen Versuch nicht gegeben hat, sondern nur sinnlose Spiele stattfanden, um Frau Hoff um Geldbeträge zu bringen.
Dirk Buchholtz (Präsident von Toplaw.Conseil.Groupe), Deutschland
Dieser Beitrag über die Strafjustiz in Namibia ist wie so oft juristisch befremdend. Im Fall von Hoff dürfte es sich doch nur um einen versuchten Mord handeln, bei dem von der Richterin zu prüfen ist, ob es sich um einen tauglichen Versuch gehandelt hat. Aus der wiedergegebenen Sachverhaltsschilderung ergibt sich mehr als deutlich, dass es einen tauglichen Versuch nicht gegeben hat, sondern nur sinnlose Spiele stattfanden, um Frau Hoff um Geldbeträge zu bringen.
Dirk Buchholtz (Präsident von Toplaw.Conseil.Groupe), Deutschland
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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