Obergericht beendet Disput um Straßennutzung
Richter macht irreguläre Proklamation von Verkehrsverbindung auf Privatfarm rückgängig
Windhoek (ms) – Das Obergericht hat einer Klage des Unternehmers Jesko Woermann stattgegeben und dabei die Entscheidung des Transportministeriums rückgängig gemacht, eine durch dessen Farm führende Straße als öffentliche Verkehrsverbindung zu proklamieren.
In einem vor kurzem ergangenen Urteil kommt Richter Thomas Masuku zu dem Ergebnis, es sei nicht ausreichend gewesen, dass der Minister im Amtsblatt und einer Tageszeitung seine Absicht angekündigt habe, die Straße für sämtliche Verkehrsteilnehmer zu öffnen. Vielmehr hätte er die Kläger direkt informieren und ihnen die 2014 im Amtsblatt veröffentlichte Mitteilung persönlich überreichen müssen. Da dies nicht geschehen sei und sich Woermann folglich der Proklamation nicht habe widersetzen können, sei diese unwirksam und ungültig.
Hintergrund des Urteils ist ein langer Disput zwischen Woermann und einigen Nachbarn der Farm Verdruk, die südlich von Windhoek und westlich der Fernstraße B1 liegt. Die aus zwei Teilen bestehende Farm gehört den beiden von Woermann registrierten Firmen Luxury Investments und Aquarius Investments und grenzt an die Farm Kranzneus, deren Besitzer über die Straße Zugang zu ihrem Grund und Boden erlangen wollten.
Weil Woermann zufolge auf Verdruk zuvor Infrastruktur im Werte von rund 250000 N$ gestohlen worden sei, hatte er dies nur unter der Bedingung erlaubt, dass die Nachbarn vor einer Durchfahrt sein Einverständnis beantragen, keinen weiteren Personen die Benutzung der Straße gestatten, die Fahrbahn nicht verlassen oder nachts seine Farm überqueren.
Weil sich die Nachbarn an diese Auflagen angeblich nicht hielten, hatte Woermann den Zugang wieder versperrt, bis sich der Minister eingeschaltet und die Farmstraße 1251 zur öffentlichen Verkehrsverbindung erklärt hatte. Dagegen hatte Woermann mit der Begründung geklagt, dass die Straße über die gesamte Länge seiner Farm führe und er die darauf vorhandene Infrastruktur nicht sichern könne, wenn er keine Kontrolle über die Nutzung der Straße mehr habe.
In einem vor kurzem ergangenen Urteil kommt Richter Thomas Masuku zu dem Ergebnis, es sei nicht ausreichend gewesen, dass der Minister im Amtsblatt und einer Tageszeitung seine Absicht angekündigt habe, die Straße für sämtliche Verkehrsteilnehmer zu öffnen. Vielmehr hätte er die Kläger direkt informieren und ihnen die 2014 im Amtsblatt veröffentlichte Mitteilung persönlich überreichen müssen. Da dies nicht geschehen sei und sich Woermann folglich der Proklamation nicht habe widersetzen können, sei diese unwirksam und ungültig.
Hintergrund des Urteils ist ein langer Disput zwischen Woermann und einigen Nachbarn der Farm Verdruk, die südlich von Windhoek und westlich der Fernstraße B1 liegt. Die aus zwei Teilen bestehende Farm gehört den beiden von Woermann registrierten Firmen Luxury Investments und Aquarius Investments und grenzt an die Farm Kranzneus, deren Besitzer über die Straße Zugang zu ihrem Grund und Boden erlangen wollten.
Weil Woermann zufolge auf Verdruk zuvor Infrastruktur im Werte von rund 250000 N$ gestohlen worden sei, hatte er dies nur unter der Bedingung erlaubt, dass die Nachbarn vor einer Durchfahrt sein Einverständnis beantragen, keinen weiteren Personen die Benutzung der Straße gestatten, die Fahrbahn nicht verlassen oder nachts seine Farm überqueren.
Weil sich die Nachbarn an diese Auflagen angeblich nicht hielten, hatte Woermann den Zugang wieder versperrt, bis sich der Minister eingeschaltet und die Farmstraße 1251 zur öffentlichen Verkehrsverbindung erklärt hatte. Dagegen hatte Woermann mit der Begründung geklagt, dass die Straße über die gesamte Länge seiner Farm führe und er die darauf vorhandene Infrastruktur nicht sichern könne, wenn er keine Kontrolle über die Nutzung der Straße mehr habe.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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