Obergericht beendet Schikane
Richter untersagt Ministerium die Abschiebung eines Ausländers
Von Marc Springer, Windhoek
Im Zuge einer am Freitag von Ersatzrichter Orben Sibeya erlassenen Verfügung hat der Kläger René Herbert Sauerbrei nun 30 Tage Zeit, die Annullierung seiner Arbeitserlaubnis anzufechten und Berufung gegen die Anweisung des Ministeriums einzulegen, wonach er das Land verlassen müsse.
Sauerbrei zufolge ist er seit September 2010 dauerhaft in Namibia wohnhaft und für die Firma Bush Bird tätig. Weil er permanent in seiner Wahlheimat verweilen wolle, habe er hier auch ein Bleiberecht und könne folglich ohne getrennte Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung erwerbstätig bleiben. Das Innenministerium habe dennoch am 20. September seine Arbeitserlaubnis storniert und ihm eine Frist von sieben Tagen gegeben, das Land zu verlassen.
Sollte er sich dieser Aufforderung widersetzen, werde das Innenministerium vermutlich seine Festnahme und Abschiebung veranlassen. In diesem Falle würde ihm und seiner Frau Doreen die Obdachlosigkeit drohen, weil „wir nirgendwo anders hinkönnen und in Deutschland weder eine Unterkunft noch ein Einkommen hätten“. Demnach sei durch die drohende Deportation nicht nur seine Existenz, sondern auch seine Freiheit, Sicherheit und Menschenwürde gefährdet.
Nach Darstellung des Klägers sei es offensichtlich, dass ihn das Innenministerium auf Betreiben eines ehemaligen Kollegen „ins Visier genommen“ habe. Schließlich habe die von ihm als „Hexenjagd“ bezeichnete Drangsalierung begonnen, nachdem Bush Bird im März eine Vereinbarung mit der Firma Cape Scenic Flight aufgekündigt habe.
Wenig später hätten ihn Immigrationsbeamte in Swakopmund besucht und den Verdacht geäußert, dass er sich seine Arbeitserlaubnis durch Vortäuschung falscher Tatsachen erschlichen habe. Schließlich sei die Arbeitsgenehmigung laut Ministerium auf die Firma „Adventure Flights & Safaris“ ausgestellt, obwohl er für das Unternehmen Bush Bird tätig sei.
Sauerbrei zufolge habe er den Beamten vergeblich zu erklären versucht, dass „Adventure Flights & Safaris“ zwar das Werbemotto seines Arbeitgebers sei, sich dessen Namen Bush Bird jedoch seit seiner Tätigkeit dort nie geändert habe und vom Ministerium offenbar falsch erfasst worden sei. Ungeachtet dessen habe das Ministerium darauf beharrt, dass die Arbeitserlaubnis angesichts des angeblich falschen Firmennamens ungültig sei und ihm dann vorgeworfen, er verfüge nicht über die ärztliche Bescheinigung, die für eine Arbeit als Pilot notwendig sei.
Spätestens dann sei Sauerbrei klar geworden, dass er zur „Zielscheibe“ des Ministeriums geworden sei und dieses „nach Gründen suchte, die gegen meinen weiteren Aufenthalt in Namibia sprechen“.
Im Zuge einer am Freitag von Ersatzrichter Orben Sibeya erlassenen Verfügung hat der Kläger René Herbert Sauerbrei nun 30 Tage Zeit, die Annullierung seiner Arbeitserlaubnis anzufechten und Berufung gegen die Anweisung des Ministeriums einzulegen, wonach er das Land verlassen müsse.
Sauerbrei zufolge ist er seit September 2010 dauerhaft in Namibia wohnhaft und für die Firma Bush Bird tätig. Weil er permanent in seiner Wahlheimat verweilen wolle, habe er hier auch ein Bleiberecht und könne folglich ohne getrennte Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung erwerbstätig bleiben. Das Innenministerium habe dennoch am 20. September seine Arbeitserlaubnis storniert und ihm eine Frist von sieben Tagen gegeben, das Land zu verlassen.
Sollte er sich dieser Aufforderung widersetzen, werde das Innenministerium vermutlich seine Festnahme und Abschiebung veranlassen. In diesem Falle würde ihm und seiner Frau Doreen die Obdachlosigkeit drohen, weil „wir nirgendwo anders hinkönnen und in Deutschland weder eine Unterkunft noch ein Einkommen hätten“. Demnach sei durch die drohende Deportation nicht nur seine Existenz, sondern auch seine Freiheit, Sicherheit und Menschenwürde gefährdet.
Nach Darstellung des Klägers sei es offensichtlich, dass ihn das Innenministerium auf Betreiben eines ehemaligen Kollegen „ins Visier genommen“ habe. Schließlich habe die von ihm als „Hexenjagd“ bezeichnete Drangsalierung begonnen, nachdem Bush Bird im März eine Vereinbarung mit der Firma Cape Scenic Flight aufgekündigt habe.
Wenig später hätten ihn Immigrationsbeamte in Swakopmund besucht und den Verdacht geäußert, dass er sich seine Arbeitserlaubnis durch Vortäuschung falscher Tatsachen erschlichen habe. Schließlich sei die Arbeitsgenehmigung laut Ministerium auf die Firma „Adventure Flights & Safaris“ ausgestellt, obwohl er für das Unternehmen Bush Bird tätig sei.
Sauerbrei zufolge habe er den Beamten vergeblich zu erklären versucht, dass „Adventure Flights & Safaris“ zwar das Werbemotto seines Arbeitgebers sei, sich dessen Namen Bush Bird jedoch seit seiner Tätigkeit dort nie geändert habe und vom Ministerium offenbar falsch erfasst worden sei. Ungeachtet dessen habe das Ministerium darauf beharrt, dass die Arbeitserlaubnis angesichts des angeblich falschen Firmennamens ungültig sei und ihm dann vorgeworfen, er verfüge nicht über die ärztliche Bescheinigung, die für eine Arbeit als Pilot notwendig sei.
Spätestens dann sei Sauerbrei klar geworden, dass er zur „Zielscheibe“ des Ministeriums geworden sei und dieses „nach Gründen suchte, die gegen meinen weiteren Aufenthalt in Namibia sprechen“.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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