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Obergericht: Eilverfahren vertagt

Ankläger berufen sich auf Menschenwürde – Staatsanwalt fehlt DNA-Beweis
Stefan Noechel
Von Stefan Noechel

Windhoek

Die Verhandlung basierend auf dem Eilantrag wurde auf den 19. April vertagt. Phillip Lühl möchte mit dem Antrag am namibischen Obergericht bewirken, dass seine beiden neugeborenen Zwillinge, Paula und Maya, eine Einreiseerlaubnis vom Innenministerium erhalten. Zu dem Schluss der Vertagung kam Oberrichter Thomas Masuku am gestrigen Donnerstag, nachdem er die Argumente der Kläger und der Verteidigung zur Kenntnis genommen hatte.

Etwas verspätet startete das Verfahren, wobei Oberrichter Masuku leicht erbost erst ein kleines Missverständnis klären musste. Er wollte sich nur versichern, dass niemand der Meinung sei, dass das Obergericht die vorliegende Sache als gleichgültig abstempele. Lühls Anwältin, Unomwinjo Katjipuka-Sibolile, versicherte, dass kein Missmut bei ihren Mandanten herrsche. Katjipuka-Sibolile erklärte, dass das Wohlergehen der beiden Mädchen Paula und Maya Delgado-Lühl im Wesentlichen der Hauptgrund sei, warum das Eilverfahren vor dem Obergericht in Windhoek angestrengt wurde. Sie erläuterte, dass die namibische Verfassung jedem Menschen und besonders Kindern ein Leben ohne jegliche Diskriminierung gewährleiste. Dies sei auch im Kinderschutzgesetz so verankert und da Namibia die UN-Charta und die Afrika-Charta unterschrieben habe, müsse es selbstverständlich sein, dass das Innenministerium das Interesse und die Sicherheit der beiden Minderjährigen – vor allen anderen Faktoren – berücksichtige.

Richter Masuku bemerkte daraufhin, dass das Obergericht vorsichtig vorgehen müsse und sich nicht in die Angelegenheiten des Ministeriums einmischen dürfe. Katjipuka-Sibolile argumentierte, dass das Obergericht genau deswegen alle Faktoren in Betracht ziehen müsse und den Familienwert und die Würde des Individuums (der Betroffenen) nicht missachten dürfe, da nach namibischem Recht niemand diskriminiert werden dürfe.

Sie nannte fiktive Beispiele, in denen heterosexuelle namibischen Paare, die im Ausland Kinder adoptieren oder durch Leihmutterschaft und künstliche Befruchtung Nachwuchs bekommen und die einen ausländischen Geburtsschein vorweisen können, nicht vom Innenministerium nach der biologischen Herkunft der Kinder befragt werden. Dies wird laut der Anwältin jedoch vom Ministerium von den Antragstellern verlangt.

Dieser fehlende biologische Beweis, bei dem per DNA der Kindesvater festgestellt wird, und das Versäumnis, dass kein ausführlicher Antrag gestellt wurde, waren zwei der Hauptargumente der Verteidigung des Ministeriums gegen eine Einbürgerung. Anwalt Jabulani Ncube vom Ministerium beteuerte, dass dem Minister, da kein Staatsbürgerschafts-Antrag vorliegt, die Hände gebunden seien. Katjipuka-Sibolile wiederum stellte klar, dass nicht die Staatsbürgerschaft, sondern die Einreiseerlaubnis der Zwillinge, die der Minister sofort abgelehnt hatte, zur Debatte stehe. Zeitgleich versammelten sich am gestrigen Morgen vor dem Beginn der Verhandlungen ungefähr 100 Menschen vor dem Innenministerium in Windhoek, um für die Einreiseerlaubnis der beiden neugeborenen Zwillinge zu demonstrieren. Der Protestmarsch sollte von „Home Affairs“ bis zum Obergericht führen, wurde jedoch nur bis zum Unabhängigkeits-Museum durchgeführt.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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