Obergericht legitimiert Werbetafeln
Eine Werbeagentur ist bei dem Versuch gescheitert, zwei Konkurrenzfirmen zur Demontage von fünf Reklametafeln zu verpflichten, die jene angeblich entgegen der dafür geltenden Vorschriften errichtet haben.
Zur Begründung hatte das als Kläger auftretende Unternehmen Eshisha Media Networks vorgebracht, die unter anderem am Agostinho-Neto-Platz, in Katutura, Avis und neben der Straße zum internationalen Flughafen (Bild rechts) errichteten Reklameflächen würden nicht den Auflagen entsprechen, da sie entgegen geltender Vorschriften aus LED-Werbebildschirmen bestehen würden, auf denen bewegte Bilder gezeigt würden. Deshalb müssten sie von den beklagten Unternehmen Primedia Outdoor und Media Solutions Group entfernt werden.
In einem vor kurzem ergangenen Urteil wies Richter Petrus Unengu dieses Gesuch mit Hinweis darauf zurück, der Stadtrat habe der Abweichung von den Vorgaben nachträglich zugestimmt und den Antragsgegnern dafür bereits eine Strafgebühr berechnet bzw. die monatliche Mietgebühr für die Nutzung des städtischen Grund und Bodens erhöht, auf dem sich die Werbetafeln befinden. Foto: Marc Springer
Zur Begründung hatte das als Kläger auftretende Unternehmen Eshisha Media Networks vorgebracht, die unter anderem am Agostinho-Neto-Platz, in Katutura, Avis und neben der Straße zum internationalen Flughafen (Bild rechts) errichteten Reklameflächen würden nicht den Auflagen entsprechen, da sie entgegen geltender Vorschriften aus LED-Werbebildschirmen bestehen würden, auf denen bewegte Bilder gezeigt würden. Deshalb müssten sie von den beklagten Unternehmen Primedia Outdoor und Media Solutions Group entfernt werden.
In einem vor kurzem ergangenen Urteil wies Richter Petrus Unengu dieses Gesuch mit Hinweis darauf zurück, der Stadtrat habe der Abweichung von den Vorgaben nachträglich zugestimmt und den Antragsgegnern dafür bereits eine Strafgebühr berechnet bzw. die monatliche Mietgebühr für die Nutzung des städtischen Grund und Bodens erhöht, auf dem sich die Werbetafeln befinden. Foto: Marc Springer
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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