Obergericht sühnt Mord an Jugendlichem
Fatale Misshandlung von Verdächtigem: Polizisten erhalten zehn Jahren Haft
Von Marc Springer
Windhoek
Die Angeklagten Werner Johannes Shetekela (36), Kleopas Kapalanga (33) und Elia Nakale (39) wurden am 19. März von Richterin Dinnah Usiku wegen Justizbehinderung und Mordes mit Eventualvorsatz verurteilt und von dem Vorwurf der Entführung freigesprochen. Jene sah es damals als erwiesen an, dass die drei Angestellten der Windhoeker Stadtpolizei am 16. April 2013 den mutmaßlichen Einbrecher Mandela Ramakhutla (17) in einer Bar in der Hauptstadt festgenommen und in einem Polizeiwagen abtransportiert haben.
Ferner hatte sie keinen Zweifel daran, dass sie den Jugendlichen unterwegs über seine angebliche Beteiligung an einem Einbruch im Hauptbüro der Stadtverwaltung befragt und derart schwer misshandelt haben, dass er das Bewusstsein verlor. Die Richterin folgte auch der Argumentation der Staatsanwaltschaft, wonach die Angeklagten den ohnmächtigen Jungen anschließend zur Haupt-Polizeiwache gebracht und vorgegeben haben, er sei betrunken oder würde eine angebliche Verletzung bzw. Krankheit vortäuschen. Ramakhutla wurde kurz darauf von Kollegen der Angeklagten ins Krankenhaus gebracht, wo er etwa eine Woche später am 24. April seinen Verletzungen erlag.
Bei ihrer gestrigen Strafmaßverkündung wertete es Usiku als mildernden Umstand, dass die Polizisten das Opfer nicht vorsätzlich getötet hätten und nicht vorbestraft seien. Sie hätten die fatalen Folgen ihres Handelns jedoch vorhersehen müssen und den Tod des Jungen billigend in Kauf genommen, indem sie über einen längeren Zeitraum auf diesen eingeschlagen hätten.
Als erschwerenden Umstand wertete Usiku die Tatsache, dass Ramakhutla minderjährig gewesen sei und keine Gefahr für die Beamten dargestellt habe. Außerdem hätte jene keinerlei Reue gezeigt und sich in „unmenschlicher Weise“ verhalten, als sie den schwer verletzten
Jugendlichen nicht in ein Krankenhaus gebracht, sondern gegenüber ihren Kollegen vorgegeben hätten, dieser sei ein Simulant, der seine angeblichen Schmerzen nur vortäuschen würde.
Es sei also offensichtlich, dass die Polizisten nur über ihr eigenes Wohlergehen besorgt und von dem Schicksal des Opfers „gänzlich unberührt“ gewesen seien, weshalb in ihrem Falle eine abschreckende Haftstrafe geboten sei. Dementsprechend verurteilte Usiku jeden der drei Angeklagten wegen Mordes zu einem Freiheitsentzug von 14 Jahren, von denen sie vier Jahre zur Bewährung aussetzte. Außerdem verhängte sie wegen Justizbehinderung eine Gefängnisstrafe von jeweils 12 Monaten, die die drei Männer jedoch parallel zu der wegen Mordes auferlegten Haftdauer verbüßen werden.
Windhoek
Die Angeklagten Werner Johannes Shetekela (36), Kleopas Kapalanga (33) und Elia Nakale (39) wurden am 19. März von Richterin Dinnah Usiku wegen Justizbehinderung und Mordes mit Eventualvorsatz verurteilt und von dem Vorwurf der Entführung freigesprochen. Jene sah es damals als erwiesen an, dass die drei Angestellten der Windhoeker Stadtpolizei am 16. April 2013 den mutmaßlichen Einbrecher Mandela Ramakhutla (17) in einer Bar in der Hauptstadt festgenommen und in einem Polizeiwagen abtransportiert haben.
Ferner hatte sie keinen Zweifel daran, dass sie den Jugendlichen unterwegs über seine angebliche Beteiligung an einem Einbruch im Hauptbüro der Stadtverwaltung befragt und derart schwer misshandelt haben, dass er das Bewusstsein verlor. Die Richterin folgte auch der Argumentation der Staatsanwaltschaft, wonach die Angeklagten den ohnmächtigen Jungen anschließend zur Haupt-Polizeiwache gebracht und vorgegeben haben, er sei betrunken oder würde eine angebliche Verletzung bzw. Krankheit vortäuschen. Ramakhutla wurde kurz darauf von Kollegen der Angeklagten ins Krankenhaus gebracht, wo er etwa eine Woche später am 24. April seinen Verletzungen erlag.
Bei ihrer gestrigen Strafmaßverkündung wertete es Usiku als mildernden Umstand, dass die Polizisten das Opfer nicht vorsätzlich getötet hätten und nicht vorbestraft seien. Sie hätten die fatalen Folgen ihres Handelns jedoch vorhersehen müssen und den Tod des Jungen billigend in Kauf genommen, indem sie über einen längeren Zeitraum auf diesen eingeschlagen hätten.
Als erschwerenden Umstand wertete Usiku die Tatsache, dass Ramakhutla minderjährig gewesen sei und keine Gefahr für die Beamten dargestellt habe. Außerdem hätte jene keinerlei Reue gezeigt und sich in „unmenschlicher Weise“ verhalten, als sie den schwer verletzten
Jugendlichen nicht in ein Krankenhaus gebracht, sondern gegenüber ihren Kollegen vorgegeben hätten, dieser sei ein Simulant, der seine angeblichen Schmerzen nur vortäuschen würde.
Es sei also offensichtlich, dass die Polizisten nur über ihr eigenes Wohlergehen besorgt und von dem Schicksal des Opfers „gänzlich unberührt“ gewesen seien, weshalb in ihrem Falle eine abschreckende Haftstrafe geboten sei. Dementsprechend verurteilte Usiku jeden der drei Angeklagten wegen Mordes zu einem Freiheitsentzug von 14 Jahren, von denen sie vier Jahre zur Bewährung aussetzte. Außerdem verhängte sie wegen Justizbehinderung eine Gefängnisstrafe von jeweils 12 Monaten, die die drei Männer jedoch parallel zu der wegen Mordes auferlegten Haftdauer verbüßen werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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