Obergericht wirft ECN teilweises "Versagen" vor
Windhoek - Das Obergericht hat gestern die mit Spannung erwartete Begründung eines Urteils vom 10. März nachgereicht, in dem die Nachzählung sämtlicher Stimmen angeordnet wurde, die bei der Parlamentswahl im November vergangenen Jahres abgegeben wurden.
In der 100 Seiten umfassenden Urteilsbegründung gehen die drei zuständigen Richter Petrus Damaseb, Gerhard Maritz und Simpson Mtambanengwe einzeln auf die Vielzahl der angeblichen Unregelmäßigkeiten ein, die nach Einschätzung der klagenden Parteien RP und CoD den Ausgang der Stimmabgabe beeinträchtigt haben. Dazu zählt unter anderem das Fehlen von Seriennummern auf den Wahlzetteln, die Ankündigung unterschiedlicher Endresultate, der mögliche Austausch von Stimmzetteln, die angeblich unrealistisch hohe Wahlbeteiligung, der Vorwurf doppelter Stimmabgaben und der Fund benutzter Stimmzetteln in der Nähe von Okahandja.
Nach einer detaillierten Bewertung aller vorgebrachten Indizien, die auf eine mögliche Manipulation des Urnengangs hindeuten, kommen die drei Richter zu dem Schluss, dass die Wahlkommission (ECN) bei der Durchführung des Urnengangs "verschiedene Bestimmungen" in Absatz V des Wahlgesetzes missachtet habe. Diese Verstöße hätten "primär aber nicht ausschließlich" mit dem Versäumnis der ECN zu tun, in jedem der Wahllokale die Anzahl der bereitgestellten Stimmzettel mit der Menge der abgegebenen, übrig gebliebenen und für ungültig befundenen Stimmzettel abzugleichen.
Da zwischen dem Stimmenüberhang der Swapo (9059) und jenem der RP (4637) nur eine Differenz von 4422 Stimmen bestanden habe, erhielten die "erwiesenen Unregelmäßigkeiten" eine solche Bedeutung, dass das Endergebnis der ersten Stimmauszählung nicht Bestand haben könnte. Dies sei schon deshalb der Fall, weil die 1308 Briefwahlstimmen aus dem Ausland nicht in das Endergebnis eingerechnet worden seien und mindestens 18539 weitere Stimmen nicht eindeutig zugeordnet werden könnten. Damit seien "wesentlich mehr als 20000 Stimmen" betroffenen, die bei anderer Zuordnung die Sitzverteilung in der Nationalversammlung verändern und damit das Ergebnis der Stimmabgabe tangieren würden.
"Wenn die Öffentlichkeit den Eindruck gewinnt, dass diejenigen, die mit der Durchführung von Wahlen beauftragt sind, die gesetzlichen Vorschriften ungestraft missachten, oder Stimmen ignorieren, weil sie glauben diese zählen nicht, wird Wählerapathie einsetzen", heißt es in der Urteilsbegründung. Weil die ECN in "einigen wesentlichen Aspekten versagt" habe, sei das Gericht deshalb verpflichtet gewesen, eine Neubewertung der Parlamentswahl-Stimmen anzuordnen.
In der 100 Seiten umfassenden Urteilsbegründung gehen die drei zuständigen Richter Petrus Damaseb, Gerhard Maritz und Simpson Mtambanengwe einzeln auf die Vielzahl der angeblichen Unregelmäßigkeiten ein, die nach Einschätzung der klagenden Parteien RP und CoD den Ausgang der Stimmabgabe beeinträchtigt haben. Dazu zählt unter anderem das Fehlen von Seriennummern auf den Wahlzetteln, die Ankündigung unterschiedlicher Endresultate, der mögliche Austausch von Stimmzetteln, die angeblich unrealistisch hohe Wahlbeteiligung, der Vorwurf doppelter Stimmabgaben und der Fund benutzter Stimmzetteln in der Nähe von Okahandja.
Nach einer detaillierten Bewertung aller vorgebrachten Indizien, die auf eine mögliche Manipulation des Urnengangs hindeuten, kommen die drei Richter zu dem Schluss, dass die Wahlkommission (ECN) bei der Durchführung des Urnengangs "verschiedene Bestimmungen" in Absatz V des Wahlgesetzes missachtet habe. Diese Verstöße hätten "primär aber nicht ausschließlich" mit dem Versäumnis der ECN zu tun, in jedem der Wahllokale die Anzahl der bereitgestellten Stimmzettel mit der Menge der abgegebenen, übrig gebliebenen und für ungültig befundenen Stimmzettel abzugleichen.
Da zwischen dem Stimmenüberhang der Swapo (9059) und jenem der RP (4637) nur eine Differenz von 4422 Stimmen bestanden habe, erhielten die "erwiesenen Unregelmäßigkeiten" eine solche Bedeutung, dass das Endergebnis der ersten Stimmauszählung nicht Bestand haben könnte. Dies sei schon deshalb der Fall, weil die 1308 Briefwahlstimmen aus dem Ausland nicht in das Endergebnis eingerechnet worden seien und mindestens 18539 weitere Stimmen nicht eindeutig zugeordnet werden könnten. Damit seien "wesentlich mehr als 20000 Stimmen" betroffenen, die bei anderer Zuordnung die Sitzverteilung in der Nationalversammlung verändern und damit das Ergebnis der Stimmabgabe tangieren würden.
"Wenn die Öffentlichkeit den Eindruck gewinnt, dass diejenigen, die mit der Durchführung von Wahlen beauftragt sind, die gesetzlichen Vorschriften ungestraft missachten, oder Stimmen ignorieren, weil sie glauben diese zählen nicht, wird Wählerapathie einsetzen", heißt es in der Urteilsbegründung. Weil die ECN in "einigen wesentlichen Aspekten versagt" habe, sei das Gericht deshalb verpflichtet gewesen, eine Neubewertung der Parlamentswahl-Stimmen anzuordnen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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