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Oberstes Gericht annulliert Urteil
Oberstes Gericht annulliert Urteil

Oberstes Gericht annulliert Urteil

Lokale Tageszeitung gewinnt Berufung im Verleumdungsfall
Stefan Noechel
Windhoek (sno) - Ein Sieg, den ein in Windhoek ansässiger Anwalt vor zwei Jahren in einem Verleumdungsprozess vor dem Obergericht (High Court) gegen eine lokale Tageszeitung und ihren Herausgeber errungen hatte, endete vor dem Obersten Gerichtshof (Supreme Court) mit einer Niederlage.

Ein redaktioneller Kommentar, am 15. Juli 2016 vom Herausgeber der „The Namibian“, Tangeni Amupadhi, hatte eine Immobilien-Transaktion behandelt. Darin ging es um einen Anwalt und seine ehemalige Hausangestellte, um eine Grundstücksspende und eine Zwangsräumung. Das Oberste Gericht hat den Kommentar der Zeitung als fair befunden.

Der Oberste Gerichtshof hob die Entscheidung des Obergerichts auf und ersetzte es durch einen neuen richterlichen Beschluss. Die Klage von Rechtsanwalt Vincent du Toit gegen Amupadhi und „The Free Press of Namibia“ wurde kostenpflichtig abgewiesen. Das Gericht ordnete außerdem an, dass du Toit die Prozesskosten von Amupadhi und der Zeitung zu tragen habe. In der ursprünglichen Klage ging es darum, dass du Toit einer seiner Hausangestellten ein Haus in Katutura geschenkt habe.

Die Immobilie erwarb er in einer Versteigerung im Wert (33 000 N$) der kommunalen Schulden, welche der ursprüngliche Eigentümer nicht bezahlen konnte. Er veranlasste daraufhin eine Zwangsräumung des ehemaligen Besitzers, um seiner Angestellten das Haus zu schenken.

In dem Mehrheitsurteil des Gerichts sagte der amtierende Berufungsrichter Jeremiah Shongwe, dass der Kommentar, den Amupadhi in seiner redaktionellen Kolumne verfasst hatte, auf Tatsachen beruhe. Der Kommentar sei im Wesentlichen wahr, ehrlich, angemessen und in gutem Glauben formuliert.

Von dreien bestätigten zwei Berufungsrichter (Jeremiah Shongwe und Elton Hoff) den Rechtsspruch und meinten, dass das Obergericht hätte feststellen müssen, dass Amupadhis Bemerkungen in dem Kommentar fair seien.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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