Oberstes Gericht gibt inzwischen verstorbenem Kläger Recht
Windhoek - Das oberste Gericht hat den seit knapp vier Jahren andauernden Rechtsstreit zwischen der Standard Bank und dem inzwischen verstorbenen Tim Eysselinck beendet und dessen Witwe Birgitt dabei einen Toyota Hilux zugesprochen, den die Bank im Februar 2001 von Eysselinck beschlagnahmt hatte.
Im Zuge des am Mittwoch gefällten Urteils von Richtern Brian O'Linn, Johan Strydom und Pio Teek, wird ein früherer Befund von Richter Theo Frank aufgehoben, der im September 2003 zu Gunsten der Standard Bank entschieden hat. Diese wird im Rahmen der erfolgreichen Berufung die Kosten des gesamten Verfahrens tragen müssen.
Der nun in letzter Instanz entschiedene Prozess geht auf eine Transaktion im Oktober 2000 zurück, bei der Eysselinck einen Allradwagen bei der Firma Auto Toy Store gekauft und dafür N$ 160 000 in Raten bezahlt hat. Der Eigentümer von Auto Toy Store, Ockie Pretorius, hatte den Wagen im November 1999 im Namen seiner zweiten Firma Able Trading erworben und dafür einen Mietkaufvertrag mit der Kreditgesellschaft Stannic (die der Standard Bank angegliedert ist) abgeschlossen.
Im Zuge dieses Vertrages war Pretorius verpflichtet den Kaufpreis des von Stannic vorfinanzierten Fahrzeuges in Höhe von N$ 278 743 (inklusive Zinsen) bis November 2004 komplett in Raten abzuzahlen, bevor er rechtmäßiger Besitzer des Autos werden konnte. Weil der Autohändler Pretorius jedoch erst N$ 87000 auf den Wagen abbezahlt hatte, als er diesen im Oktober 2000 über seine Firma Auto Toy Store an Eysselinck weiterverkaufte und dann aus Namibia flüchtete, ließ die Bank den Wagen im Februar 2001 beschlagnahmen.
Eysselincks Anwalt Raymond Heathcote hatte argumentiert, dass Stannic im Umgang mit dem weithin als Betrüger bekannten Pretorius fahrlässig gewesen sei. Weil Stannic diverse Warnungen über dessen vermeintlich unlautere Geschäftspraktiken ignoriert habe, trage sie eine Verantwortung dafür, dass dieser den Toyota unter falschem Vorwand an Eysselinck weiterverkauft hat.
Richter Frank hatte diese Beweisführung mit dem Hinweis darauf zurückgewiesen, dass die Bank gegenüber Pretorius zu keinem Zeitpunkt signalisiert habe, dieser dürfe den Wagen weiterverkaufen, bevor er ihn bei Stannic nicht komplett abbezahlt hat. Frank war ferner zu dem Schluss gekommen, dass es für die Bank keine Veranlassung gegeben habe, die angeblich dubiose Geschäftsvergangenheit von Pretorius zu untersuchen, weil es sich bei den relevanten Hinweisen nur um "Gerüchte" gehandelt und Pretorius seine Raten bei Stannic regelmäßig gezahlt habe.
Das oberste Gericht ist in seiner Bewertung der Sachlage nun zu einem anderen Ergebnis gekommen. Laut Befund der Richter O'Linn, Strydom und Teek, hat Eysselinck in gutem Glauben gehandelt, als er den Toyota Hilux von Pretorius erworben hat. Dass dieser nicht rechtmäßiger Eigentümer des Fahrzeuges war und jenes deshalb nicht hätte weiterverkaufen dürfen, hätte Eysselinck nicht wissen können.
Gleichzeitig weisen die Richter in ihrer Urteilsbegründung daraufhin, die Standard Bank habe in ihrem Umgang mit dem als Schwindler verdächtigten Pretorius nachlässig gehandelt und damit verschuldet, dass jener den Allradwagen unter falschem Vorwand an Eysselinck weiterverkauft habe. Deshalb müsse die Bank das beschlagnahmte Fahrzeug an die Witwe von Eysselinck zurückerstatten und die Kosten des Verfahren übernehmen.
Im Zuge des am Mittwoch gefällten Urteils von Richtern Brian O'Linn, Johan Strydom und Pio Teek, wird ein früherer Befund von Richter Theo Frank aufgehoben, der im September 2003 zu Gunsten der Standard Bank entschieden hat. Diese wird im Rahmen der erfolgreichen Berufung die Kosten des gesamten Verfahrens tragen müssen.
Der nun in letzter Instanz entschiedene Prozess geht auf eine Transaktion im Oktober 2000 zurück, bei der Eysselinck einen Allradwagen bei der Firma Auto Toy Store gekauft und dafür N$ 160 000 in Raten bezahlt hat. Der Eigentümer von Auto Toy Store, Ockie Pretorius, hatte den Wagen im November 1999 im Namen seiner zweiten Firma Able Trading erworben und dafür einen Mietkaufvertrag mit der Kreditgesellschaft Stannic (die der Standard Bank angegliedert ist) abgeschlossen.
Im Zuge dieses Vertrages war Pretorius verpflichtet den Kaufpreis des von Stannic vorfinanzierten Fahrzeuges in Höhe von N$ 278 743 (inklusive Zinsen) bis November 2004 komplett in Raten abzuzahlen, bevor er rechtmäßiger Besitzer des Autos werden konnte. Weil der Autohändler Pretorius jedoch erst N$ 87000 auf den Wagen abbezahlt hatte, als er diesen im Oktober 2000 über seine Firma Auto Toy Store an Eysselinck weiterverkaufte und dann aus Namibia flüchtete, ließ die Bank den Wagen im Februar 2001 beschlagnahmen.
Eysselincks Anwalt Raymond Heathcote hatte argumentiert, dass Stannic im Umgang mit dem weithin als Betrüger bekannten Pretorius fahrlässig gewesen sei. Weil Stannic diverse Warnungen über dessen vermeintlich unlautere Geschäftspraktiken ignoriert habe, trage sie eine Verantwortung dafür, dass dieser den Toyota unter falschem Vorwand an Eysselinck weiterverkauft hat.
Richter Frank hatte diese Beweisführung mit dem Hinweis darauf zurückgewiesen, dass die Bank gegenüber Pretorius zu keinem Zeitpunkt signalisiert habe, dieser dürfe den Wagen weiterverkaufen, bevor er ihn bei Stannic nicht komplett abbezahlt hat. Frank war ferner zu dem Schluss gekommen, dass es für die Bank keine Veranlassung gegeben habe, die angeblich dubiose Geschäftsvergangenheit von Pretorius zu untersuchen, weil es sich bei den relevanten Hinweisen nur um "Gerüchte" gehandelt und Pretorius seine Raten bei Stannic regelmäßig gezahlt habe.
Das oberste Gericht ist in seiner Bewertung der Sachlage nun zu einem anderen Ergebnis gekommen. Laut Befund der Richter O'Linn, Strydom und Teek, hat Eysselinck in gutem Glauben gehandelt, als er den Toyota Hilux von Pretorius erworben hat. Dass dieser nicht rechtmäßiger Eigentümer des Fahrzeuges war und jenes deshalb nicht hätte weiterverkaufen dürfen, hätte Eysselinck nicht wissen können.
Gleichzeitig weisen die Richter in ihrer Urteilsbegründung daraufhin, die Standard Bank habe in ihrem Umgang mit dem als Schwindler verdächtigten Pretorius nachlässig gehandelt und damit verschuldet, dass jener den Allradwagen unter falschem Vorwand an Eysselinck weiterverkauft habe. Deshalb müsse die Bank das beschlagnahmte Fahrzeug an die Witwe von Eysselinck zurückerstatten und die Kosten des Verfahren übernehmen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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