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Oberstes Gericht prüft Haftstrafe
Oberstes Gericht prüft Haftstrafe

Oberstes Gericht prüft Haftstrafe

Ehemals gerechte Strafe scheint jetzt verfassungswidrig zu sein
Frank Steffen
Von Jana-Mari Smit & Frank Steffen, Windhoek

Ruben Tjombe, der wegen der Ermordung eines russischen Ehepaares vor 13 Jahren, eine 50-jährige Haftstrafe verbüßt, darf nun am Obersten Gericht Namibias gegen seine lange Haftstrafe Berufung einlegen. Oberrichter Herman January erteilte Tjombe in diesem Monat seine Zustimmung, gegen die im Jahr 2010 erteilte Gefängnisstrafe anzugehen.

Tjombe wurde gemeinsam mit Fritz Gaoseb eines Doppelmords für schuldig befunden. Der damals 21-jährige Tjombe und 22-jährige Gaoseb waren zu einer Haftstrafe von 25 Jahren je Mord an Andrei Pastouchkov (50) und seiner Frau Svetlana Labanova (44) verurteilt worden. Die weitere Verurteilung des erschwerenden Raubüberfalls, hatte zu den schweren Strafen geführt. Die Mörder hatten im Jahr 2008 brutal das Ehepaar mit einem Panga (Machete) auf ihrer Kleinsiedlung nördlich von Okahandja überfallen und ermordet. Tjombe bekannte sich zu jener Zeit schuldig, den Tod Labanovas durch wiederholte Panga-Angriffe herbeigeführt zu haben, während Gaoseb den Mord Pastouchkovs gestand.

In einem kurzen Urteil, das diese Woche erging, führte January seine Entscheidung, den späten Antrag zuzulassen, auf die „Erfolgsaussicht einer Berufung“ zurück. Der mögliche Erfolg beruhe auf einem Urteil des Obersten Gerichtshofs, das vor drei Jahren unredlich lange Haftstrafen verboten hatte.

Tjombes Anwalt hatte nun argumentiert, dass die Berufung erst Jahre nach der Verurteilung Tjombes eingelegt werden konnte, da das Urteil des Obersten Gerichts, welches Haftstrafen von mehr als 37-einhalb Jahren als verfassungswidrig erklärte, zum Zeitpunkt der Verurteilung seines Mandanten, noch nicht in Kraft getreten war.

Im Jahr 2018 hatte das Oberste Gericht Namibias alle Gefängnisstrafen, die Straftätern zu Lebzeiten keine realistische Chance auf Freiheit durch Bewährung ließen, als verfassungswidrig erklärt (AZ berichtete). Wenn Gefangene zu einer herkömmlichen „lebenslangen Haftstrafe“ verurteilt werden, haben sie nach 25 Jahren automatisch Anspruch auf eine Bewährungshaft, hatte das Gericht festgestellt. Dagegen ist bei einer befristeten Freiheitsstrafe eine Bewährung erst nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe möglich - also 25 Jahren effektiver Haft im Falle einer Freiheitsstrafe von 37-einhalb Jahren (oder mehr).

Der Gerichtshof hatte entschieden, dass die Verhängung langer Haftstrafen ohne die Möglichkeit einer Bewährung eine Menschenrechtsverletzung darstellt. Seit dem Urteil haben sich bereits mehrere Gefangene an das Gericht gewandt, um ihre Urteile zu überprüfen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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