Offener Brief an das Bundesministerium
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, liebe Frau Dr. Merkel
Sehr geehrter Herr Bundesminister des Äußeren, lieber Herr Maas
Sehr geehrte Frau Staatsministerin, liebe Frau Müntefering,
wir wenden uns heute mit diesem Schreiben an Sie, da wir gerade mit großer Sorge aus Namibia zurückgekehrt sind. Das Goethe-Institut, die Akademie der Künste Berlin und das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) haben dort zusammen mit lokalen Partnern wie der OvaHerero Genocide Foundation (OGF), der Nama Traditional Leaders Association (NTLA) und dem Nama Genocide Technical Committee (NGTC) eine Woche zu Colonial (In)Justice durchgeführt.
Diese transnationale Veranstaltungsreihe war uns wichtig, da aus unserer Sicht die Frage wie Deutschland mit dem Genozid an den Herero und Nama und anderen Gruppen in Namibia heute umgeht, nicht alleine eine Angelegenheit staatlichen Handelns und Verhandelns ist und sein kann, sondern ebenso die Verantwortung der Zivilgesellschaft und ihrer Akteure betrifft und wir die Forderung nach Anerkennung des Völkermords, Entschuldigung und Reparationen unterstützen.
Die Veranstaltungen brachten Akteure aus allen Bereichen, Historiker, Sozialwissenschaftler, Künstler, Rechtsanwälte, Mediatoren und die Stakeholder in einem intensiven Austausch zusammen. Der Komplexität des Themas „Genozid an den Herero und Nama“ kann man sich nur annähern, in dem die Perspektiven möglichst aller Betroffenen und Beteiligten gehört und in einen Dialog mit einander gebracht werden. Dies ist in dem Symposium beim Goethe-Institut in Windhoek und danach in Swakopmund (ohne Beteiligung des Goethe-Instituts) gelungen.
Unsere Gespräche vor Ort haben deutlich gemacht, dass es vielfältige positive Anknüpfungspunkte gibt und diese die Möglichkeit einer Verständigung über die bisherigen staatlichen Kanäle hinaus versprechen. Gleichzeitig beobachten wir jedoch auch Tendenzen, die zu großer Sorge Anlass geben. Eine Verständigung, die für die Betroffenen akzeptabel ist, wird nur unter Beteiligung der Vertreter der Opfergruppen gelingen. Die bereits jetzt bestehenden Frustrationen unter Teilen der Vertreter der Opfergruppen verstärken sich und werden verbal mit zunehmender Schärfe artikuliert. Damit drohen mögliche Lösungsräume immer weiter eingeschränkt zu werden. Vielmehr wird ein Raum geschaffen, der zu unkalkulierbaren Friktionen führen kann.
Koloniales Unrecht wird nicht (nur) durch einen Verhandlungsprozess und einen möglichen Vertrag zwischen den Staaten (selbst wenn man beste Absichten unterstellt) beendet und es wird auch nicht zu einer gerechten und von allen akzeptierbaren Lösung führen, wenn die Betroffenen diesen Prozess als Wiederholung kolonialer Traumata erleben. Dass Teile der Betroffenen den juristischen Weg eingeschlagen haben, kann als Ausdruck ihrer Not verstanden werden, als gleichberechtigte Gesprächs- und Verhandlungspartner akzeptiert zu werden. Dies haben wir letzte Woche vor Ort in den Gesprächen mit den Betroffenen von den Herero und Nama aus Namibia, aber auch aus der Diaspora u.a. Botswana, Südafrika und den USA in aller Deutlichkeit erlebt.
Wir sind uns bewusst, dass sich auch der Diskurs in Namibia zu diesen Themen verändern muss. Wir wissen auch, dass die Bundesregierung keine direkten Einwirkungsmöglichkeiten darauf hat, wie die Regierung von Namibia diesen Prozess gestaltet.
Wir sind jedoch der festen Überzeugung, dass die Bundesrepublik Deutschland in dieser Situation mehr tun muss, als auf staatliche Verhandlungen zu setzen, oder gerichtliche Verfahren und deren Ausgang abzuwarten. Transparenz und Partizipation sind dabei entscheidende Faktoren, um der Gravität des Themas gerecht zu werden. Dafür gilt es, auch kulturelle, wissenschaftliche und soziale Strukturen zu nutzen oder zu entwickeln, in denen die aktuellen Verwerfungen verhandelbar bleiben. Dazu kann beispielsweise ein „Lebendiges Archiv“ als Kulturinstitution in Namibia gehören, über das wir bereits nachdenken.
Ziel muss es sein, den Raum für nachhaltige und von allen Beteiligten akzeptable Lösungen zu schaffen. Nach 115 Jahren der Tatenlosigkeit müssen wir es besser wissen und besser handeln können.
Wir alle wissen, dass sich Gerechtigkeit nicht nur vom Ergebnis der Verhandlungen her ergibt, sondern auch von der Art und Weise, wie es zu diesem Ergebnis kommt. Es ist daher nicht überraschend, dass die bisherigen Bemühungen, von Staat zu Staat zu verhandeln, das Risiko der Nicht-Akzeptanz zu verstärken drohen. Eine Verhandlungslösung zwischen den Staaten, sollte sie denn gefunden werden, die dann aber nicht von den Betroffenen akzeptiert wird, birgt gravierende Risiken für alle.
Was daher jetzt dringend gebraucht wird, ist ein dialogischer, transparenter und partizipativer Prozess, der die Betroffenen zu Beteiligten macht. Dazu können auch Interventionen gehören, die die zivilgesellschaftlichen Kräfte in Namibia selbst stärken.
Wir wissen, dass Sie von der Kraft dialogischer Prozesse und Lösungsfindungen überzeugt sind. Die Fragen, die hier verhandelt werden, betreffen uns in unserer Menschlichkeit und müssen daher entsprechend behandelt werden. Das Unrecht von damals kann nicht wieder gut gemacht werden, aber wir heutigen stehen vor der Entscheidung wie wir uns verhalten. Bei allen Zwängen gibt es eine Wahl sich so zu verhalten, dass die Humanität wiederhergestellt wird.
Bitte nehmen Sie unsere tiefe Sorge über die Brisanz der derzeitigen Situation zur Kenntnis. Noch gibt es die Möglichkeit für eine Verständigung. Der von Ihnen und damit von der Bundesrepublik Deutschland betriebene Ansatz wird das Problem weiter verschärfen und Handlungsoptionen zunehmend einschränken. Es braucht einen neuen Ansatz, der jede Möglichkeit zur Verständigung und zum Dialog nutzt. Selbstverständlich stehen wir dafür für Gespräche bereit. Es geht darum, einen Prozess zu initiieren, den die Betroffenen als gerecht wahrnehmen, da er sie als Gleiche akzeptiert und sie an der Findung einer Lösung beteiligt.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Jürgen Zimmerer (Professor für Globalgeschichte, Leiter der Forschungsstelle „Hamburgs (post-)koloniales Erbe“, Universität Hamburg)
Dr. Johannes Odenthal (Programmdirektor der Akademie der Künste)
Dr. Thomas R. Henschel (Mediator)
Wolfgang Kaleck (Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights, ECCHR)
Sehr geehrter Herr Bundesminister des Äußeren, lieber Herr Maas
Sehr geehrte Frau Staatsministerin, liebe Frau Müntefering,
wir wenden uns heute mit diesem Schreiben an Sie, da wir gerade mit großer Sorge aus Namibia zurückgekehrt sind. Das Goethe-Institut, die Akademie der Künste Berlin und das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) haben dort zusammen mit lokalen Partnern wie der OvaHerero Genocide Foundation (OGF), der Nama Traditional Leaders Association (NTLA) und dem Nama Genocide Technical Committee (NGTC) eine Woche zu Colonial (In)Justice durchgeführt.
Diese transnationale Veranstaltungsreihe war uns wichtig, da aus unserer Sicht die Frage wie Deutschland mit dem Genozid an den Herero und Nama und anderen Gruppen in Namibia heute umgeht, nicht alleine eine Angelegenheit staatlichen Handelns und Verhandelns ist und sein kann, sondern ebenso die Verantwortung der Zivilgesellschaft und ihrer Akteure betrifft und wir die Forderung nach Anerkennung des Völkermords, Entschuldigung und Reparationen unterstützen.
Die Veranstaltungen brachten Akteure aus allen Bereichen, Historiker, Sozialwissenschaftler, Künstler, Rechtsanwälte, Mediatoren und die Stakeholder in einem intensiven Austausch zusammen. Der Komplexität des Themas „Genozid an den Herero und Nama“ kann man sich nur annähern, in dem die Perspektiven möglichst aller Betroffenen und Beteiligten gehört und in einen Dialog mit einander gebracht werden. Dies ist in dem Symposium beim Goethe-Institut in Windhoek und danach in Swakopmund (ohne Beteiligung des Goethe-Instituts) gelungen.
Unsere Gespräche vor Ort haben deutlich gemacht, dass es vielfältige positive Anknüpfungspunkte gibt und diese die Möglichkeit einer Verständigung über die bisherigen staatlichen Kanäle hinaus versprechen. Gleichzeitig beobachten wir jedoch auch Tendenzen, die zu großer Sorge Anlass geben. Eine Verständigung, die für die Betroffenen akzeptabel ist, wird nur unter Beteiligung der Vertreter der Opfergruppen gelingen. Die bereits jetzt bestehenden Frustrationen unter Teilen der Vertreter der Opfergruppen verstärken sich und werden verbal mit zunehmender Schärfe artikuliert. Damit drohen mögliche Lösungsräume immer weiter eingeschränkt zu werden. Vielmehr wird ein Raum geschaffen, der zu unkalkulierbaren Friktionen führen kann.
Koloniales Unrecht wird nicht (nur) durch einen Verhandlungsprozess und einen möglichen Vertrag zwischen den Staaten (selbst wenn man beste Absichten unterstellt) beendet und es wird auch nicht zu einer gerechten und von allen akzeptierbaren Lösung führen, wenn die Betroffenen diesen Prozess als Wiederholung kolonialer Traumata erleben. Dass Teile der Betroffenen den juristischen Weg eingeschlagen haben, kann als Ausdruck ihrer Not verstanden werden, als gleichberechtigte Gesprächs- und Verhandlungspartner akzeptiert zu werden. Dies haben wir letzte Woche vor Ort in den Gesprächen mit den Betroffenen von den Herero und Nama aus Namibia, aber auch aus der Diaspora u.a. Botswana, Südafrika und den USA in aller Deutlichkeit erlebt.
Wir sind uns bewusst, dass sich auch der Diskurs in Namibia zu diesen Themen verändern muss. Wir wissen auch, dass die Bundesregierung keine direkten Einwirkungsmöglichkeiten darauf hat, wie die Regierung von Namibia diesen Prozess gestaltet.
Wir sind jedoch der festen Überzeugung, dass die Bundesrepublik Deutschland in dieser Situation mehr tun muss, als auf staatliche Verhandlungen zu setzen, oder gerichtliche Verfahren und deren Ausgang abzuwarten. Transparenz und Partizipation sind dabei entscheidende Faktoren, um der Gravität des Themas gerecht zu werden. Dafür gilt es, auch kulturelle, wissenschaftliche und soziale Strukturen zu nutzen oder zu entwickeln, in denen die aktuellen Verwerfungen verhandelbar bleiben. Dazu kann beispielsweise ein „Lebendiges Archiv“ als Kulturinstitution in Namibia gehören, über das wir bereits nachdenken.
Ziel muss es sein, den Raum für nachhaltige und von allen Beteiligten akzeptable Lösungen zu schaffen. Nach 115 Jahren der Tatenlosigkeit müssen wir es besser wissen und besser handeln können.
Wir alle wissen, dass sich Gerechtigkeit nicht nur vom Ergebnis der Verhandlungen her ergibt, sondern auch von der Art und Weise, wie es zu diesem Ergebnis kommt. Es ist daher nicht überraschend, dass die bisherigen Bemühungen, von Staat zu Staat zu verhandeln, das Risiko der Nicht-Akzeptanz zu verstärken drohen. Eine Verhandlungslösung zwischen den Staaten, sollte sie denn gefunden werden, die dann aber nicht von den Betroffenen akzeptiert wird, birgt gravierende Risiken für alle.
Was daher jetzt dringend gebraucht wird, ist ein dialogischer, transparenter und partizipativer Prozess, der die Betroffenen zu Beteiligten macht. Dazu können auch Interventionen gehören, die die zivilgesellschaftlichen Kräfte in Namibia selbst stärken.
Wir wissen, dass Sie von der Kraft dialogischer Prozesse und Lösungsfindungen überzeugt sind. Die Fragen, die hier verhandelt werden, betreffen uns in unserer Menschlichkeit und müssen daher entsprechend behandelt werden. Das Unrecht von damals kann nicht wieder gut gemacht werden, aber wir heutigen stehen vor der Entscheidung wie wir uns verhalten. Bei allen Zwängen gibt es eine Wahl sich so zu verhalten, dass die Humanität wiederhergestellt wird.
Bitte nehmen Sie unsere tiefe Sorge über die Brisanz der derzeitigen Situation zur Kenntnis. Noch gibt es die Möglichkeit für eine Verständigung. Der von Ihnen und damit von der Bundesrepublik Deutschland betriebene Ansatz wird das Problem weiter verschärfen und Handlungsoptionen zunehmend einschränken. Es braucht einen neuen Ansatz, der jede Möglichkeit zur Verständigung und zum Dialog nutzt. Selbstverständlich stehen wir dafür für Gespräche bereit. Es geht darum, einen Prozess zu initiieren, den die Betroffenen als gerecht wahrnehmen, da er sie als Gleiche akzeptiert und sie an der Findung einer Lösung beteiligt.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Jürgen Zimmerer (Professor für Globalgeschichte, Leiter der Forschungsstelle „Hamburgs (post-)koloniales Erbe“, Universität Hamburg)
Dr. Johannes Odenthal (Programmdirektor der Akademie der Künste)
Dr. Thomas R. Henschel (Mediator)
Wolfgang Kaleck (Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights, ECCHR)
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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