Ohne Anweisungen kein Import
Windhoek (ste) - Seit dem vergangenen Mittwoch (1. Juli 2020), müssen in Namibia alle Clearingstellen dem Zoll eine schriftliche Anweisung ihrer Kunden vorlegen, in welcher sie dem Zoll genaue Anweisungen zur jeweiligen Abwicklung einer Transaktion erteilen. Das Formular ist auf der Internetseite des Finanzministeriums zu finden. In den Anweisungen zum Gebrauch des Dokuments steht unter Anderem: „Importeure und Exporteure sind verpflichtet, ihren Vertretern in dem genehmigten Format schriftliche Clearing-Anweisungen zu erteilen. Vermeiden Sie falsche Angaben und vermeiden Sie so falsche Darstellungen.“
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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