Ohne Belehrung unrechtmäßig
Als ich im Dezember 2008 am Flughafen in Windhoek einreiste und von einer, wie man sie aus den USA gewohnt
ist, absolut unfreundlichen und in meinen Augen inkompetenten Beamtin "abgefertigt" wurde, war mir noch nicht klar, was noch auf mich zukommen wird. Da ich die Frechheit besaß, das Einreiseformular falsch auszufüllen, ich beantwortete die mir gestellten Fragen versehentlich in der falschen Zeile, wurde ich beschimpft und musste das Formular, noch zweimal überschreiben.
Ich muss anfügen, dass ich selbst Polizeibeamter bin und mich in Bezug auf das in Deutschland geltende und an Europa-Recht angeglichene Aufenthaltsgesetz gut auskenne. Das Aufenthaltsgesetz regelt den Aufenthalt von Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland und somit auch den Aufenthaltsstatus von Touristen mit dem darin verankerten Touristenprivileg von 90 Tagen (visumsfrei).
Etwa vier Tage vor dem Ende meines Aufenthalts in Namibia hatte ich durch Zufall meinen Pass in der Hand. Hier fiel nun mein Blick zum ersten Mal auf den Einreisestempel mit den handschriftlich eingetragenen Aufenthaltstagen. Es ist klar, dass sich jeder Besucher über die Dauer seines Aufenthaltsrechts in einem fremden Land informieren und gegebenenfalls auch seine Aufenthaltserlaubnis im Fall der Fälle bei den Behörden verlängern muss. Nur, da hatte ich ein Problem. Nachdem mir die nette und entgegenkommende Dame bei der Einreise nicht sagte, dass sie mein Touristenprivileg von 90 Tagen auf zehn Tage reduziert hatte, war ich seit mehr als 30 Tagen illegal im Land, und, da ich nur noch wenige Tage bis zur Rückreise hatte, war auch keine Zeit mehr, mir dieses Touristenprivileg neu zu "erkaufen". Also musste ich mir selbst helfen. Wie ich das gemacht habe, erkläre ich hier nicht.
In einem Rechtsstaat (wenigstens in Europa) bedarf die Reduzierung, also das Abweichen von der Norm durch einen Verwaltungsakt, einer Mitteilung an den Betroffenen. Wenn ich einen solchen Verwaltungsakt durchführe, und das tue ich sehr oft, bin ich dazu verpflichtet, mein Gegenüber, also die Person, die mir "suspekt" vorkommt, zu belehren. Ich muss ihr erklären, dass ich auf Grund eines für mich bestehenden Verdachts (illegale Einreise, andere Straftaten) sein Touristenprivileg verkürzt habe. Ich muss auch erklären, nach welcher Rechtsgrundlage ich das getan habe und dass man gegen diesen Verwaltungsakt Einspruch einlegen und vor ein Gericht ziehen kann. Komme ich meiner Belehrungspflicht nicht nach, ist dieser Verwaltungsakt fehlerhaft und damit unrechtmäßig. Ein solcher Verdacht muss auch vor Gericht bestand haben. Da reicht das fehlerhafte Ausfüllen eines so oder so wertlosen Stück Papiers bei weitem nicht aus.
Beim nächsten Mal werde ich genau beobachten, was die übellaunige Dame bei der Einreise tut und mich gegebenenfalls direkt am Flughafen beschweren oder sofort zur Ausstellung eines neuen Visums antreten. Verfolge ich die Artikel Ihrer Zeitung, muss ich feststellen, dass diese Vorgehensweise Programm ist, um vom dummen (deutschen) Touristen zusätzlich Geld zu bekommen. Da können die namibischen Aussteller auf der CMT in Stuttgart noch so sehr zufrieden gewesen sein, diese Methoden bringen den Tourismus in Namibia zum Erliegen oder fügen ihm wenigstens erheblichen Schaden zu.
J., Neuburg
Anm. der Red.: Der Leserbrief wurde gekürzt.
ist, absolut unfreundlichen und in meinen Augen inkompetenten Beamtin "abgefertigt" wurde, war mir noch nicht klar, was noch auf mich zukommen wird. Da ich die Frechheit besaß, das Einreiseformular falsch auszufüllen, ich beantwortete die mir gestellten Fragen versehentlich in der falschen Zeile, wurde ich beschimpft und musste das Formular, noch zweimal überschreiben.
Ich muss anfügen, dass ich selbst Polizeibeamter bin und mich in Bezug auf das in Deutschland geltende und an Europa-Recht angeglichene Aufenthaltsgesetz gut auskenne. Das Aufenthaltsgesetz regelt den Aufenthalt von Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland und somit auch den Aufenthaltsstatus von Touristen mit dem darin verankerten Touristenprivileg von 90 Tagen (visumsfrei).
Etwa vier Tage vor dem Ende meines Aufenthalts in Namibia hatte ich durch Zufall meinen Pass in der Hand. Hier fiel nun mein Blick zum ersten Mal auf den Einreisestempel mit den handschriftlich eingetragenen Aufenthaltstagen. Es ist klar, dass sich jeder Besucher über die Dauer seines Aufenthaltsrechts in einem fremden Land informieren und gegebenenfalls auch seine Aufenthaltserlaubnis im Fall der Fälle bei den Behörden verlängern muss. Nur, da hatte ich ein Problem. Nachdem mir die nette und entgegenkommende Dame bei der Einreise nicht sagte, dass sie mein Touristenprivileg von 90 Tagen auf zehn Tage reduziert hatte, war ich seit mehr als 30 Tagen illegal im Land, und, da ich nur noch wenige Tage bis zur Rückreise hatte, war auch keine Zeit mehr, mir dieses Touristenprivileg neu zu "erkaufen". Also musste ich mir selbst helfen. Wie ich das gemacht habe, erkläre ich hier nicht.
In einem Rechtsstaat (wenigstens in Europa) bedarf die Reduzierung, also das Abweichen von der Norm durch einen Verwaltungsakt, einer Mitteilung an den Betroffenen. Wenn ich einen solchen Verwaltungsakt durchführe, und das tue ich sehr oft, bin ich dazu verpflichtet, mein Gegenüber, also die Person, die mir "suspekt" vorkommt, zu belehren. Ich muss ihr erklären, dass ich auf Grund eines für mich bestehenden Verdachts (illegale Einreise, andere Straftaten) sein Touristenprivileg verkürzt habe. Ich muss auch erklären, nach welcher Rechtsgrundlage ich das getan habe und dass man gegen diesen Verwaltungsakt Einspruch einlegen und vor ein Gericht ziehen kann. Komme ich meiner Belehrungspflicht nicht nach, ist dieser Verwaltungsakt fehlerhaft und damit unrechtmäßig. Ein solcher Verdacht muss auch vor Gericht bestand haben. Da reicht das fehlerhafte Ausfüllen eines so oder so wertlosen Stück Papiers bei weitem nicht aus.
Beim nächsten Mal werde ich genau beobachten, was die übellaunige Dame bei der Einreise tut und mich gegebenenfalls direkt am Flughafen beschweren oder sofort zur Ausstellung eines neuen Visums antreten. Verfolge ich die Artikel Ihrer Zeitung, muss ich feststellen, dass diese Vorgehensweise Programm ist, um vom dummen (deutschen) Touristen zusätzlich Geld zu bekommen. Da können die namibischen Aussteller auf der CMT in Stuttgart noch so sehr zufrieden gewesen sein, diese Methoden bringen den Tourismus in Namibia zum Erliegen oder fügen ihm wenigstens erheblichen Schaden zu.
J., Neuburg
Anm. der Red.: Der Leserbrief wurde gekürzt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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