Ohne Gebühr zum neuen Job
Windhoek - Wer mit Hilfe einer privaten Arbeitsagentur (private employment agency) einen Job sucht, muss für deren Dienstleistung nicht bezahlen. Das geht aus der Neuregelung des Arbeitsgesetzes hervor, die jetzt kurz vor der Sommerpause noch im Parlament verabschiedet wurde. Durch die Novelle werden auch die Rechte von Leiharbeitern deutlich gestärkt.
Im Abschnitt 24 des (geänderten) Gesetzes heißt es deutlich: "(1) Eine private Beschäftigungsagentur sollte irgendeiner Einzelperson nicht direkt oder indirekt Gebühren für die Nutzung dieser Dienstleistung berechnen (...)" Bereits im 1. Abschnitt wird sehr ausführlich erläutert, wie diese privaten Jobbörsen zu definieren sind.
Mit der Veränderung des Abschnitts 128 bzw. der Regelungen zur Leiharbeit hat Arbeitsminister Immanuel Ngatjizeko in der Novelle des Gesetzes wieder ein hochbrisantes Thema angepackt, nachdem er damit vor wenigen Jahren zunächst gescheitert war. Laut der aktuellen Gesetzesänderung werden die Rechte von Leiharbeitern fortan enorm gestärkt. Demnach sei jede Person, die von einer Zeitarbeitsfirma an eine Nutzerfirma (user enterprise) ausgeliehen wird, rechtlich als "Beschäftigter der Nutzerfirma" und zugleich die Nutzerfirma "als Arbeitgeber dieses Beschäftigten" anzusehen, heißt es Gesetzestext. Somit genieße der Leiharbeiter "jeglichen Schutz, den das Gesetz jedem Arbeitnehmer einräumt", begründete Ngatjizeko.
Überdies sei es Nutzerfirmen verboten, Leiharbeiter zu nachteiligeren Bedingungen wie ihre festangestellten Arbeiter zu beschäftigen und außerdem diese als Ersatz für streikende Angestellte oder für Mitarbeiter einzusetzen. Bei Zuwiderhandlungen gegen letztgenannte Regelungen droht eine Strafe von bis zu 80000 N$ und/oder zwei Jahre Haft. Allerdings: Auf Antrag könne der Arbeitsminister eine Ausnahme von den genannten Verpflichtungen gewähren (AZ berichtete).
Im Abschnitt 24 des (geänderten) Gesetzes heißt es deutlich: "(1) Eine private Beschäftigungsagentur sollte irgendeiner Einzelperson nicht direkt oder indirekt Gebühren für die Nutzung dieser Dienstleistung berechnen (...)" Bereits im 1. Abschnitt wird sehr ausführlich erläutert, wie diese privaten Jobbörsen zu definieren sind.
Mit der Veränderung des Abschnitts 128 bzw. der Regelungen zur Leiharbeit hat Arbeitsminister Immanuel Ngatjizeko in der Novelle des Gesetzes wieder ein hochbrisantes Thema angepackt, nachdem er damit vor wenigen Jahren zunächst gescheitert war. Laut der aktuellen Gesetzesänderung werden die Rechte von Leiharbeitern fortan enorm gestärkt. Demnach sei jede Person, die von einer Zeitarbeitsfirma an eine Nutzerfirma (user enterprise) ausgeliehen wird, rechtlich als "Beschäftigter der Nutzerfirma" und zugleich die Nutzerfirma "als Arbeitgeber dieses Beschäftigten" anzusehen, heißt es Gesetzestext. Somit genieße der Leiharbeiter "jeglichen Schutz, den das Gesetz jedem Arbeitnehmer einräumt", begründete Ngatjizeko.
Überdies sei es Nutzerfirmen verboten, Leiharbeiter zu nachteiligeren Bedingungen wie ihre festangestellten Arbeiter zu beschäftigen und außerdem diese als Ersatz für streikende Angestellte oder für Mitarbeiter einzusetzen. Bei Zuwiderhandlungen gegen letztgenannte Regelungen droht eine Strafe von bis zu 80000 N$ und/oder zwei Jahre Haft. Allerdings: Auf Antrag könne der Arbeitsminister eine Ausnahme von den genannten Verpflichtungen gewähren (AZ berichtete).
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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