Ohne Spesen kein Urteil
Windhoek (ms) – Weil die vorsitzende Magistratsrichterin Helvi Shilemba ihre „Bedarfsanforderung“ nicht rechtszeitig erhalten hat und deshalb nicht nach Windhoek reisen konnte, ist ein Urteil im Falle des wegen Korruption angeklagten Ex-NWR-Geschäftsführers Tobie Aupindi gestern von ihrer Kollegin Celma Amadhila, auf den 21. Februar vertagt worden.
Bis dahin werden der vor kurzem ins Zentralkomitee der SWAPO gewählte Aupindi und sein Mitangeklagter Antonio di Savino gegen Kaution auf freiem Fuß bleiben. Die Beschuldigten sind der Korruption angeklagt, weil di Savino ein bei Aupindis Privatwohnung installiertes Schwimmbad für 50000 N$ bezahlt und von jenem dafür lukrative Aufträge bei der Renovierung einiger NWR-Rastlager erhalten haben soll.
Die beiden Angeklagten beteuern, Aupindi habe di Savino bereits 48000 N$ für das Schwimmbad zurückgezahlt und auch den noch ausstehenden Betrag für dessen Installation zugesichert bevor die Anti-Korruptionskommission (ACC) Ermittlungen aufgenommen habe.
Bis dahin werden der vor kurzem ins Zentralkomitee der SWAPO gewählte Aupindi und sein Mitangeklagter Antonio di Savino gegen Kaution auf freiem Fuß bleiben. Die Beschuldigten sind der Korruption angeklagt, weil di Savino ein bei Aupindis Privatwohnung installiertes Schwimmbad für 50000 N$ bezahlt und von jenem dafür lukrative Aufträge bei der Renovierung einiger NWR-Rastlager erhalten haben soll.
Die beiden Angeklagten beteuern, Aupindi habe di Savino bereits 48000 N$ für das Schwimmbad zurückgezahlt und auch den noch ausstehenden Betrag für dessen Installation zugesichert bevor die Anti-Korruptionskommission (ACC) Ermittlungen aufgenommen habe.
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Allgemeine Zeitung
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