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Olufuko-Festival im Visier
Olufuko-Festival im Visier

Olufuko-Festival im Visier

Namrights will Verbot „unwürdiger“ Veranstaltung erwirken
Marc Springer
Von Marc Springer

Windhoek

Die entsprechende Klage, die sich gegen 19 Antragsgegner richtet, darunter die Regierung, die traditionellen Stammesbehörden der Ombalantu und Ombadja, sowie Gründungspräsident Sam Nujoma als Schirmherr des Events, stützt sich auf eine eidesstattliche Erklärung des Namrights-Direktors Phila ya Nangoloh. Darin führt er auf knapp 100 Seiten aus, warum das im Jahre 2012 wiederbelebte Festival verfassungswidrig sei.

Zum einen sei problematisch, dass an dem als Kulturevent verharmlosten Ereignis Mädchen so jung wie zwölf Jahre mitwirken würden, die in diesem Alter keine selbstständigen Entscheidungen treffen könnten, sondern häufig zur Teilnahme genötigt würden. Darüber hinaus sei die Darbietung für die beteiligten Mädchen entwürdigend, weil sich jene nicht nur teilweise entkleiden, sondern auch demütigende Rituale ertragen müssten.

So seien beispielsweise Untersuchungen üblich, die klären sollten, ob die Mädchen noch Jungfrauen seien, was nicht nur deren Privatsphäre und Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzte sondern auch gegen das verfassungsrechtliche Verbot gegen grausame, unmenschliche und entwürdigende Behandlung verstoße.

Abgesehen davon, dass die Mädchen „wie Objekte zur Schau gestellt“ würden, sei das Olufuko-Festival auch deshalb schädlich, weil die Teilnehmerinnen nach dessen Abschluss als erwachsene Frauen gelten würden und anschließend verheiratet werden könnten. Dies geschehe häufig gegen den Willen der Betroffenen und setze sie der Gefahr aus, von einem meist deutlich älteren Ehemann misshandelt und missbraucht zu werden.

Darüber hinaus würden die Mädchen nach der Eheschließung im Haushalt des Mannes eingespannt und müssten folglich die Schule beenden. Ungeachtet dessen, dass eine Vermählung von Mädchen unter 18 Jahren rechtswidrig sei, würde ihnen dadurch jegliche Zukunftsperspektive geraubt und sie auf die Funktion von Erfüllungsgehilfen des Mannes reduziert.

Das Festival diskriminiere damit nicht nur gegen Frauen und unterwerfe sie der Willkür ihrer späteren Ehemänner, sondern setze sie einer Form der Ausbeutung aus. Schließlich werde den Mädchen beigebracht, ihren Männern gefügig zu sein und sich auf die Rolle der Hausfrau zu beschränken. Diese Form der Indoktrinierung führe ferner dazu, dass Teilnehmerinnen des Festivals noch vor der Volljährigkeit verheiratet und von ihren Ehemännern geschwängert würden, ohne emotional oder intellektuell für die Rolle als Mutter gerüstet zu sein.

Dementsprechend müsse Olufuko als eine patriarchalische Veranstaltung gelten die zur Unterwerfung von Frauen beitrage und dem Gebot der Gleichberechtigung widerspreche. Folglich beantragt ya Nangoloh eine richterliche Verfügung, die das Olufuko-Festival verbieten und die Regierung verpflichten würde, „alles zu unterlassen, was als Förderung, Tolerierung oder Unterstützung der Veranstaltung gewertet werden könnte“.

Die vier Hauptbeklagten widersetzen sich dem Gesuch und stützen sich dabei auf eine eidesstattliche Erklärung des Kulturbeauftragten im Erziehungsministerium, Erastus Kautondokwa. Darin hebt jener hervor, dass die Teilnahme an dem Festival „komplett freiwillig“ sei und dort „niemals sexuelle Aktivitäten“ stattfinden würden. Das Festival, das seit 2012 jährlich in Outapi (Omusati-Region) abgehalten werde, sei eine rein kulturelle Veranstaltung, bei der Mädchen diverse Fertigkeiten vermittelt und sie auf ihre Rolle als Frauen vorbereitet würden.

Ferner betont Kautondokwa, dass die Regierung weder an der Vorbereitung, noch Durchführung dieses „Initiationsritus“ beteiligt sei, das auf eine gemeinsame Initiative des Stadtrats von Outapi und Regionalrats von Omusati zurückgehe und auch zur wirtschaftlichen Entwicklung und Förderung des Tourismus beitragen solle.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-17

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