Ombudsmann entlastet Präsidenten
Windhoek (ste) - In einem 32-seitigen Bericht über die von ihm ausgeführte Untersuchung der gegen weiße Wähler gerichteten, politischen Aussagen des namibischen Präsidenten Hage Geingob während einer Wahlveranstaltung im Oktober, kommt der namibische Ombudsmann, John Walters, zu dem Schluss: „In Anbetracht der abschließenden Beobachtungen und Ergebnisse, besteht keine Notwendigkeit, eine Empfehlung (an die General-Staatsanklägerin) abzugeben.“
Damit weist er die Beschwerde der Oppositionspartei Popular Democratic Movement (PDM) zurück. Diese hatte sich Ende Oktober über die „Hassreden“ des Präsidenten beschwert, nachdem dieser in einer Wahlkampfrede pauschal die weißen Wähler im Land als „undankbar“ verurteilt hatte - sie hätten der Regierungspartei Swapo den Krieg erklärt. „Ich habe weiße Leute gesehen, die sich in großer Zahl für die Wahl registriert haben. So etwas hat es noch nie zuvor gegeben. Diese Leute sagen, dass sie alles außer SWAPO wählen werden“, hatte sich Geingob bei seinen Parteianhängern beschwert.
PDM-Parteichef McHenry Venaani kommentierte daraufhin: „Die Zeiten sind vorbei, in der ein Teil der namibischen Bevölkerung derart über einen Kamm geschoren werden kann oder darf.“ Auch das Rechtbeistandsbüro (LAC) und die Advokatenvereinigung hatten den Präsidenten aufs Schärfste verurteilt.
Der Ombudsmann geht in seinem Bericht sehr detailliert auf die Hintergründe und die Folgen sowie den gesetzlichen Rahmen ein: „Letztendlich ist der Test, ob die anstößigen Äußerungen im Kontext betrachtet, tatsächlich Hass zwischen verschiedenen Rassengruppen oder Personen hervorrufen haben, beziehungsweise diese verschiedenen Gruppen aufgeregt und aufgewühlt oder gar Gemüter entflammt haben?“ Er zitiert dutzende Berichte und Kommentare in den elektronischen Medien, wonach er zu dem Schluss gelangt, dass die Kommentare im Gegenteil sogar die Öffentlichkeit zusammengeschweißt habe.
Walters zitiert Reaktionen (für und wider) und kommt zu dem Schluss, dass die jeweilige Interpretation der Äußerungen von verschiedenen Personen unterschiedlich ausfällt, aber nicht unbedingt als Schüren von Hass angesehen werden kann. Er habe keine Beschwerde von einer weißen Person empfangen und außerdem sei das Amt des Präsidenten gesetzlich von einer diesbezüglichen Strafverfolgung ausgeschlossen.
Damit weist er die Beschwerde der Oppositionspartei Popular Democratic Movement (PDM) zurück. Diese hatte sich Ende Oktober über die „Hassreden“ des Präsidenten beschwert, nachdem dieser in einer Wahlkampfrede pauschal die weißen Wähler im Land als „undankbar“ verurteilt hatte - sie hätten der Regierungspartei Swapo den Krieg erklärt. „Ich habe weiße Leute gesehen, die sich in großer Zahl für die Wahl registriert haben. So etwas hat es noch nie zuvor gegeben. Diese Leute sagen, dass sie alles außer SWAPO wählen werden“, hatte sich Geingob bei seinen Parteianhängern beschwert.
PDM-Parteichef McHenry Venaani kommentierte daraufhin: „Die Zeiten sind vorbei, in der ein Teil der namibischen Bevölkerung derart über einen Kamm geschoren werden kann oder darf.“ Auch das Rechtbeistandsbüro (LAC) und die Advokatenvereinigung hatten den Präsidenten aufs Schärfste verurteilt.
Der Ombudsmann geht in seinem Bericht sehr detailliert auf die Hintergründe und die Folgen sowie den gesetzlichen Rahmen ein: „Letztendlich ist der Test, ob die anstößigen Äußerungen im Kontext betrachtet, tatsächlich Hass zwischen verschiedenen Rassengruppen oder Personen hervorrufen haben, beziehungsweise diese verschiedenen Gruppen aufgeregt und aufgewühlt oder gar Gemüter entflammt haben?“ Er zitiert dutzende Berichte und Kommentare in den elektronischen Medien, wonach er zu dem Schluss gelangt, dass die Kommentare im Gegenteil sogar die Öffentlichkeit zusammengeschweißt habe.
Walters zitiert Reaktionen (für und wider) und kommt zu dem Schluss, dass die jeweilige Interpretation der Äußerungen von verschiedenen Personen unterschiedlich ausfällt, aber nicht unbedingt als Schüren von Hass angesehen werden kann. Er habe keine Beschwerde von einer weißen Person empfangen und außerdem sei das Amt des Präsidenten gesetzlich von einer diesbezüglichen Strafverfolgung ausgeschlossen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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