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Ombudsmann kritisiert Polizei

Windhoek - So seien im Jahr 2007 insgesamt 277 Beschwerden der Öffentlichkeit gegen die Polizei bei ihm eingereicht worden. "Die Beschwerden beziehen sich vor allem auf vermeintliche Körperverletzungen und Übergriffe, persönliches Eigentum, das bei der Festnahme von Verdächtigten angeblich verschwunden sein soll, gemeldete Kriminalfälle, die gar nicht oder nur unbefriedigend untersucht worden sein sollen, sowie Ermittlungsverzögerungen", so Walters in seinem Jahresbericht 2007, der vergangene Woche im Parlament vorgelegt wurde. Zudem sei wiederholt über überfüllte und unhygienische Polizeizellen geklagt worden. Empfehlungen des Ombudsmannes in dieser Angelegenheit hätten bis dato keine Früchte getragen.

Der Ombudsmann kritisiert in seinem Bericht, dass die Polizei in der Untersuchung von angeblichen Übergriffen ihrer eigenen Beamten versagt habe. "Wir haben solche Fälle an die interne Untersuchungs- und Disziplinareinheit der Polizei weitergereicht und haben entweder gar keine oder nur nicht zufriedenstellende Antworten erhalten", so Walters. Viele Ermittlungen seien auch derart verzögert worden, dass es zu gar keinen Verhandlungen mehr gekommen sei (unter anderem, weil Kläger das Interesse verloren hätten, ihre Angelegenheiten weiter zu verfolgen). Sollte die Öffentlichkeit zunehmend den Eindruck bekommen, dass die Polizei gegen ihre Mitglieder keine Ermittlungen und Disziplinarmaßnahmen durchführt, könnte dies zu einem großen Vertrauensschwund führen. In seinem Bericht kündigt Walters an, dass er eine formelle Untersuchung in dieser Sache starten werde.

Es habe 2007 auch Beschwerden seitens der Polizeibeamten gegeben. Diese hätten sich allerdings hauptsächlich auf Beförderungs- und Personalangelegenheiten bezogen. Insgesamt seien 2007 im Vergleich zum Vorjahr 91 Klagen weniger gegen die Polizei eingereicht worden.

Gegen Gefängniswärter habe der Ombudsmann auch weniger Beschwerden als im Vorjahr bekommen. Allerdings seien immerhin 195 Fälle dokumentiert worden. Hier handele es sich vor allem um vermeintliche Übergriffe sowie angeblich verschwundenes Geld und Eigentum, das von Sträflingen zu Beginn ihrer Inhaftierung bei den Behörden abgegeben werden musste.

Der Ombudsmann erfüllt laut Definition die Aufgabe eines unparteiischen Schlichters, der u.a. eine ungerechte Behandlung von Personengruppen seitens staatlicher Behörden untersuchen soll und danach entsprechende Urteile fallen kann.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-24

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