Onesmus wird verklagt
Unrechtmäßige Bezüge wie falsche Auto- und Wohnungszulagen, die Angestellte der Sozialversicherungskommission, SSC, erhalten haben, müssen blechen.
Windhoek - Im Auftrag des Staates hat die Anwaltskanzlei Peter Koep an nahezu 20 ehemalige und derzeitige Angestellte der SSC Briefe ausgesandt, wonach diese Personen große Beträge zurückzahlen müssen, die sie unrechtmäßig erhalten haben. Die ehemalige SSC-Chefin Dessa Onesmus wird zivilrechtlich verklagt, teilte Anwalt Peter Koep gestern der AZ mit. Über die Höhe der Beträge wollte sich Koep nicht auslassen. Die Briefe an die Angestellten erforderten sehr viel Detailarbeit. Laut Koep erhalten die Angeschriebenen eine Frist von zehn Tagen, die unrechtmäßig bezogenen Beträge zurückzuerstatten.
Während der öffentlichen Anhörung von SSC-Beamten, Maklern von Versicherungsgesellschaften sowie ehemaligen und derzeitigen Mitgliedern des SSC-Aufsichtsrates kamen gewaltige Summen zur Sprache, die sich SSC-Beamte gegenseitig bewilligt haben, sowie astronomisch hohe Kommissionsgelder, die an Maklern ausgezahlt wurden, nachdem bestimmte SSC-Beamte Millionenbeträge an Investitionen veranlasst hatten.
Laut Koep geht es bei der derzeitigen Einforderung nicht um vermeintliche Schmiergelder zwischen Maklern und SSC-Beamten, sondern nur um unrechtmäßige Vergütung.
Einzelheiten über den Auftrag an die Anwaltskanzlei waren gestern trotz Anfrage der AZ nicht aus dem Kabinettssekretariat zu erfahren. Aus dem Arbeitsministerium erklärte jedoch einer der Untersuchungsrichter, die die öffentliche SSC-Anhörung von Dezember 2002 bis März 2003 geführt hatten - Deon Obbes - dass die Frist zur endgültigen Vorlage des Untersuchungsberichtes bis zum 16. Mai 2003 verlängert worden sei. Offensichtlich hat das Kabinettssekretariat auf der Grundlage des vorläufigen Berichtes nun schon Schritte eingeleitet.
Windhoek - Im Auftrag des Staates hat die Anwaltskanzlei Peter Koep an nahezu 20 ehemalige und derzeitige Angestellte der SSC Briefe ausgesandt, wonach diese Personen große Beträge zurückzahlen müssen, die sie unrechtmäßig erhalten haben. Die ehemalige SSC-Chefin Dessa Onesmus wird zivilrechtlich verklagt, teilte Anwalt Peter Koep gestern der AZ mit. Über die Höhe der Beträge wollte sich Koep nicht auslassen. Die Briefe an die Angestellten erforderten sehr viel Detailarbeit. Laut Koep erhalten die Angeschriebenen eine Frist von zehn Tagen, die unrechtmäßig bezogenen Beträge zurückzuerstatten.
Während der öffentlichen Anhörung von SSC-Beamten, Maklern von Versicherungsgesellschaften sowie ehemaligen und derzeitigen Mitgliedern des SSC-Aufsichtsrates kamen gewaltige Summen zur Sprache, die sich SSC-Beamte gegenseitig bewilligt haben, sowie astronomisch hohe Kommissionsgelder, die an Maklern ausgezahlt wurden, nachdem bestimmte SSC-Beamte Millionenbeträge an Investitionen veranlasst hatten.
Laut Koep geht es bei der derzeitigen Einforderung nicht um vermeintliche Schmiergelder zwischen Maklern und SSC-Beamten, sondern nur um unrechtmäßige Vergütung.
Einzelheiten über den Auftrag an die Anwaltskanzlei waren gestern trotz Anfrage der AZ nicht aus dem Kabinettssekretariat zu erfahren. Aus dem Arbeitsministerium erklärte jedoch einer der Untersuchungsrichter, die die öffentliche SSC-Anhörung von Dezember 2002 bis März 2003 geführt hatten - Deon Obbes - dass die Frist zur endgültigen Vorlage des Untersuchungsberichtes bis zum 16. Mai 2003 verlängert worden sei. Offensichtlich hat das Kabinettssekretariat auf der Grundlage des vorläufigen Berichtes nun schon Schritte eingeleitet.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen