Opfern soll die Zeugenaussage erleichtert werden
Windhoek - Namibia hat als erstes Land im südlichen Afrika Maßnahmen zum Schutz von Opfern sexueller Übergriffe eingeführt, die vor Gericht gegen ihre vermeintlichen Peiniger aussagen wollen.
Im Zuge der relevanten Neuerung sollen Frauen und Kinder, die als Zeugen gegen mutmaßliche Triebtäter auftreten wollen, ihre entsprechenden Angaben in einem geschlossenen Raum machen können. Damit soll verhindert werden, dass Opfer von Vergewaltigungen im offenen Gerichtssaal mit dem vermeintlichen Täter konfrontiert werden und dadurch das von ihnen durchlittene Märtyrium erneut wachgerufen wird.
"Namibia erlebt zurzeit eine Häufung von schockierenden Geschichten über Frauen und Kinder, die von Männern psychologisch, physisch oder emotional missbraucht wurden", erklärte gestern die Generalstaatsanwältin Pendukeni Ithana im Magistratsgericht von Katutura, wo das erste "opferfreundliche Zeugenzimmer" eingesetzt werden soll. Ithana zufolge würden die Opfer sexueller Gewalt häufig derart erniedrigt und eingeschüchtert, dass sie nicht gegen ihre Peiniger aussagen wollten.
Vor diesem Hintergrund sei es die Pflicht der Gerichtsbarkeit, diese traumatisierten Zeugen zu schützen. Ein solch "proaktives Vorgehen" sei schon deshalb notwendig, weil Zeugen durch die "gefühlslose Umgebung" eines Gerichtssaals sowie das Kreuzverhör der Anwälte "verwirrt und verängstigt" würden und sich fürchteten, im Zeugenstand ihre Leidensgeschichte erneut durchleben zu müssen.
Um solchen Zeugen ihre Aussage zu erleichtern, sollen sie künftig ihre Angaben in einem geschlossenen Abteil innerhalb des Gerichtssaales machen können. Dieses Zimmer ist durch eine verdunkelte Scheibe zum Gerichtssaal abgetrennt, die Zeugen den Blick auf den Angeklagten sowie die Richter, Anwälte und Zuhörer im Gerichtsraum verwehrt. Umgekehrt werden die Zeugen jedoch vom Gerichtssaal her sichtbar sein. Diese Regelung wird durch die bestehende Gesetzgebung notwendig, die vorschreibt, dass Angeklagte Blickkontakt zu Personen haben dürfen, die sie durch ihre Aussage belasten.
Diese "archaische" Gesetzgebung soll Ithana zufolge jedoch schnellstmöglich geändert werden. Dann würde es hiesigen Gerichten auch möglich, "schutzlose" Zeugen in einem völlig abgetrennten Zimmer vernehmen und ihre Aussagen über einen Fernsehmonitor im Gerichtssaal übertragen zu lassen.
Im Zuge der relevanten Neuerung sollen Frauen und Kinder, die als Zeugen gegen mutmaßliche Triebtäter auftreten wollen, ihre entsprechenden Angaben in einem geschlossenen Raum machen können. Damit soll verhindert werden, dass Opfer von Vergewaltigungen im offenen Gerichtssaal mit dem vermeintlichen Täter konfrontiert werden und dadurch das von ihnen durchlittene Märtyrium erneut wachgerufen wird.
"Namibia erlebt zurzeit eine Häufung von schockierenden Geschichten über Frauen und Kinder, die von Männern psychologisch, physisch oder emotional missbraucht wurden", erklärte gestern die Generalstaatsanwältin Pendukeni Ithana im Magistratsgericht von Katutura, wo das erste "opferfreundliche Zeugenzimmer" eingesetzt werden soll. Ithana zufolge würden die Opfer sexueller Gewalt häufig derart erniedrigt und eingeschüchtert, dass sie nicht gegen ihre Peiniger aussagen wollten.
Vor diesem Hintergrund sei es die Pflicht der Gerichtsbarkeit, diese traumatisierten Zeugen zu schützen. Ein solch "proaktives Vorgehen" sei schon deshalb notwendig, weil Zeugen durch die "gefühlslose Umgebung" eines Gerichtssaals sowie das Kreuzverhör der Anwälte "verwirrt und verängstigt" würden und sich fürchteten, im Zeugenstand ihre Leidensgeschichte erneut durchleben zu müssen.
Um solchen Zeugen ihre Aussage zu erleichtern, sollen sie künftig ihre Angaben in einem geschlossenen Abteil innerhalb des Gerichtssaales machen können. Dieses Zimmer ist durch eine verdunkelte Scheibe zum Gerichtssaal abgetrennt, die Zeugen den Blick auf den Angeklagten sowie die Richter, Anwälte und Zuhörer im Gerichtsraum verwehrt. Umgekehrt werden die Zeugen jedoch vom Gerichtssaal her sichtbar sein. Diese Regelung wird durch die bestehende Gesetzgebung notwendig, die vorschreibt, dass Angeklagte Blickkontakt zu Personen haben dürfen, die sie durch ihre Aussage belasten.
Diese "archaische" Gesetzgebung soll Ithana zufolge jedoch schnellstmöglich geändert werden. Dann würde es hiesigen Gerichten auch möglich, "schutzlose" Zeugen in einem völlig abgetrennten Zimmer vernehmen und ihre Aussagen über einen Fernsehmonitor im Gerichtssaal übertragen zu lassen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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