Opposition setzt Ultimatum für Urteil
Windhoek - Acht Oppositionsparteien (APP, CoD, DPN, DTA, NUDO, RDP, RP und UDF) haben den Protestmarsch organisiert und sind dabei vom Stadtteil Katutura ins Stadtzentrum gezogen, um am Obersten Gerichtshof eine Petition abzugeben. RDP-Vizepräsident Stephanus Bezuidenhout verlas die Petition vor dem Gerichtsgebäude, wo sich rund 250 Demonstranten eingefunden hatten. Man sei "besorgt, dass die derzeitige Verzögerung (der Urteilsbekanntgabe, die Red.) die Rechtstaatlichkeit und die Glaubwürdigkeit unserer Justiz unterläuft", heißt es in dem Schreiben, das sich an den Obersten Richter Peter Shivute richtet. Und weiter: "Die Nation ist seit fast 2,5 Jahren geduldig, seit im Dezember 2009 die Wahlen erstmals in Frage gestellt wurden."
An Shivute wird appelliert, das Gerichtsurteil als "Angelegenheit höchster Dinglichkeit bekannt zu machen". Man habe das starke Gefühl, dass "Gerechtigkeit gegenüber der Nation verweigert wird", lautet ein Vorwurf. Während das Urteil im Wahlklage-Prozess noch nicht gefällt und bekannt gegeben ist, würden durch das Parlament Gesetze verabschiedet und Geld zugeteilt, obwohl die Abgeordneten eventuell nicht dazu legitimiert seien, wird in der Petition argumentiert. Deren Unterzeichner ersuchen das Gericht nun, "das Urteil innerhalb von 30 Kalendertagen bekannt zu geben"; sollte dies nicht geschehen, bleibe "keine andere Möglichkeit, andere demokratische Wege zu untersuchen, um Gerechtigkeit zu bekommen".
Obwohl die Oppositionsparteien den Obersten Gerichtshof schriftlich auf die Übergabe der Petition hingewiesen haben, war am Samstag niemand von der Institution erschienen, um diese entgegenzunehmen. "Wir werden die Petition am Montag persönlich zustellen", kündigte RDP-Sprecher Libolly Haufiku an.
Die Demonstration verlief friedlich, bei den Teilnehmern dominierten die Farben und Anhänger der offiziellen Oppositionspartei RDP. Es seien zwar "etwas wenig Leute hier", bedauerte der RDP-Parlamentsabgeordneter Heiko Lucks im AZ-Gespräch. "Aber die Botschaft ist das Wichtige - und die ist klar und deutlich: So kann es nicht weitergehen", fügte der Politiker hinzu.
Im Dezember 2009 waren die acht oben genannten sowie zwei weitere Parteien vor Gericht gezogen und hatten die Parlaments- und die Präsidentschaftswahl von November 2009 angefochten - sie forderten eine Überprüfung der Ergebnisse und wollten beide Urnengänge für nichtig erklären lassen. Später konzentrierte man sich nur noch auf die Ergebnisse der Parlamentswahl. Die Angelegenheit stieg in den Instanzen und landete schließlich im Obersten Gerichtshof, wo die die Wahlklage im Oktober 2011 angehört wurde - seither steht ein Urteil aus (AZ berichtete).
An Shivute wird appelliert, das Gerichtsurteil als "Angelegenheit höchster Dinglichkeit bekannt zu machen". Man habe das starke Gefühl, dass "Gerechtigkeit gegenüber der Nation verweigert wird", lautet ein Vorwurf. Während das Urteil im Wahlklage-Prozess noch nicht gefällt und bekannt gegeben ist, würden durch das Parlament Gesetze verabschiedet und Geld zugeteilt, obwohl die Abgeordneten eventuell nicht dazu legitimiert seien, wird in der Petition argumentiert. Deren Unterzeichner ersuchen das Gericht nun, "das Urteil innerhalb von 30 Kalendertagen bekannt zu geben"; sollte dies nicht geschehen, bleibe "keine andere Möglichkeit, andere demokratische Wege zu untersuchen, um Gerechtigkeit zu bekommen".
Obwohl die Oppositionsparteien den Obersten Gerichtshof schriftlich auf die Übergabe der Petition hingewiesen haben, war am Samstag niemand von der Institution erschienen, um diese entgegenzunehmen. "Wir werden die Petition am Montag persönlich zustellen", kündigte RDP-Sprecher Libolly Haufiku an.
Die Demonstration verlief friedlich, bei den Teilnehmern dominierten die Farben und Anhänger der offiziellen Oppositionspartei RDP. Es seien zwar "etwas wenig Leute hier", bedauerte der RDP-Parlamentsabgeordneter Heiko Lucks im AZ-Gespräch. "Aber die Botschaft ist das Wichtige - und die ist klar und deutlich: So kann es nicht weitergehen", fügte der Politiker hinzu.
Im Dezember 2009 waren die acht oben genannten sowie zwei weitere Parteien vor Gericht gezogen und hatten die Parlaments- und die Präsidentschaftswahl von November 2009 angefochten - sie forderten eine Überprüfung der Ergebnisse und wollten beide Urnengänge für nichtig erklären lassen. Später konzentrierte man sich nur noch auf die Ergebnisse der Parlamentswahl. Die Angelegenheit stieg in den Instanzen und landete schließlich im Obersten Gerichtshof, wo die die Wahlklage im Oktober 2011 angehört wurde - seither steht ein Urteil aus (AZ berichtete).
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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