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Orina erhält 40 Jahre Haft
Orina erhält 40 Jahre Haft

Orina erhält 40 Jahre Haft

Windhoek/Oshakati - "Der Angeklagte hat weder die Verantwortung für seine scheußlichen Verbrechen übernommen, noch Reue gezeigt", sagte Richter Christie Liebenberg am Freitag während der Strafmaßverkündung am Obergericht in Oshakati. Dort hatte er Orina am 28. April wegen Mordes und versuchter Justizbehinderung schuldig gesprochen und damit das Urteil in einem der Aufsehen erregendsten Kriminalfälle in der namibischen Justizgeschichte gefällt.
Orina hatte zunächst ausgesagt, er habe seine ebenfalls aus Kenia stammende und in Namibia als Krankenschwester arbeitende Frau während eines Streits in der gemeinsamen Wohnung "versehentlich" mit einem Messer getötet, mit dem diese in zuvor angegriffen habe. Außerdem hatte er zu Protokoll gegeben, er habe ihre Leiche zerstückelt und die Köperteile "entsorgt", weil er sich "nicht getraut" habe, den Vorfall bei der Polizei zu melden.
Diese Aussage hatte er jedoch später mit der Begründung widerrufen, er sei von Polizisten in Grootfontein zu dem Teilgeständnis gezwungen worden. Die Leichenteile von Rose Kiplangat wurden zwischen dem 17. und 25. September an verschiedenen Orten in Grootfontein gefunden. Diese Entdeckung hatte zunächst den Verdacht genährt, dass sie Opfer des so genannten Khomas-Schlächters wurde, der in demselben Zeitraum mehrere Frauen ermordet und ihre anschließend zergliederten Leichenteile entlang der Fernstraße B1 deponiert hat.
Liebenberg zufolge sei es "nicht ausgeschlossen", dass Orina durch die Zerstückelung seiner Frau den Modus Operandi des B1-Mörders "imitiert" habe um den Verdacht von sich auf den bis heute nicht identifizierten Serientäter zu lenken. Wahrscheinlicher jedoch sei, dass er eine Identifizierung seiner Frau habe vereiteln wollen, indem er ihre Leiche in zehn Einzelteile zerlegt und diese in und um Grootfontein versteckt habe.
"Obwohl das Motiv des Täters unbekannt ist, kann er dennoch als gemeingefährlich betrachtet werden", betonte Richter Liebenberg während der Strafmaßverkündung. Außerdem wertete er es als erschwerenden Umstand, dass Orina während seiner Zeugenaussage "das Gericht nicht in sein Vertrauen genommen", sondern alles geleugnet und eine "Geschichte über angeblich manipulierte Beweise gegen ihn erfunden hat".
Liebenberg zufolge ist Orina "ein kaltblütiger Mörder", bei dem akute Wiederholungsgefahr bestehe und von dem eine ernste Bedrohung für die Gesellschaft ausgehe. "Was für ein Mensch würde seine Frau ermorden, ihren Leichnam in einzelne Stücke zerteilen, in Plastik einwickeln und entsorgen und dann sein Leben fortsetzen, als sei nichts geschehen?", wollte Liebenberg während der Strafmaßverkündung rhetorisch wissen.
Angesichts der Zunahme an "barbarischen und abscheulichen" Verbrechen wie dem von Orina verübten Mord müsse an ihm ein Exempel statuiert und damit eine Abschreckungswirkung geschaffen werden. Ungeachtet dessen, dass sich Orina bereits seit vier Jahren und sieben Monaten in Untersuchungshaft befinde sei demnach eine Haftstrafe von 40 Jahren angemessen.
Obwohl weder die Umstände des Mordes noch die genaue Todesursache oder die Motive des Täters geklärt werden konnten, wurde Orina dennoch durch eine Vielzahl an Indizien überführt. Dazu zählt ein Fingerabdruck des Angeklagten an einer Plastiktüte, die eines der Leichenteile enthielt. Außerdem wurde an einem weiteren Fundort ein Latexhandschuh sichergestellt und darauf die DNA Orinas identifiziert.
Ferner wurden in der Wohnung des Beschuldigten ähnliche Latexhandschuhe, sowie vergleichbare Plastikfolien wie jene gefunden, in denen auch die Leichenteile eingewickelt waren. Darüber hinaus hatten einige der 64 Staatszeugen ausgesagt, dass Orina seine Frau bereits in der Vergangenheit mehrmals misshandelt habe.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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