Paratus besteht auf Einwände
Anbieter reicht Nachprüfungsantrag gegen Stadt und Behörde ein
Von Clemens von Alten, Windhoek
Der private Kommunikationsanbieter Paratus Telecom beharrt auf seinen Einwänden: Nicht nur sei das Vergabeverfahren der Erlaubnis mit „grundlegenden Unregelmäßigkeiten“ verlaufen, auch sei es von Rechtswegen her einer Lokalbehörde wie der Stadtverwaltung Windhoek nicht möglich, eine so umfangreiche Telekommunikationslizenz zu beantragen.
„Diese Lizenzvergabe sollte nachgeprüft, aufgehoben und der Antrag (der Stadt) abgelehnt werden“, heißt es in einer Petition, die Paratus am 22. Mai bei der Kontrollbehörde für Kommunikation (CRAN) eingereicht hat. Die Öffentlichkeit ist eingeladen, bei der Aufsichtsbehörde Meinungen zu diesem Nachprüfungsantrag einzureichen, der unter der folgenden Internetadresse heruntergeladen werden kann: https://www.cran.na/index.php/regulations/draft-regulations. Ansprechpartnerin ist Emilia Nghikembua (CRAN: Head of Legal Advice, [email protected]); Einsendeschluss ist der 16. Juni.
Die Kontrollbehörde selbst hatte zuvor ihre Entscheidung verteidigt: „Angesichts der Art Dienstleistungen, die Windhoek als eine künftige ‚Smartcity‘ beabsichtigt anzubieten, hätte die Stadt statt einer Lizenz für Netzwerkeinrichtungen eine umfangreiche Telekommunikationslizenz beantragen müssen“, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme der CRAN, die somit beschlossen habe, dem Antragssteller die letztere Genehmigung zu erteilen, ohne den entsprechenden Antrag neu zu veröffentlichen. „Dazu sind wir berechtigt“, so die Behörde.
Paratus meint, klare Regelverstöße zu erkennen: Ein „unbefugter Vertreter der Stadt“ habe einen zunächst „unvollständigen Antrag“ eingereicht, der anschließend in Absprache mit der Aufsichtsbehörde und unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgeändert und genehmigt worden sei. „Unsere ursprüngliche Position beruhte zudem auf der Annahme, dass die Stadt eine Lizenz für Netzwerkeinrichtungen beantragen würde und nicht eine umfassende Dienstleister-Genehmigung“, so das beschwerdeführende Privatunternehmen, das die „fehlende Transparenz“ bemängelt und Wettbewerbsbedenken hat.
Die Kontrollbehörde sieht sich jedoch im Recht und erklärte entgegen der Darstellung von Paratus, dass es der Windhoeker Stadtverwaltung nicht vorbehalten sei, einen Antrag zu stellen: „Das Kommunikationsgesetz verbietet es keiner Lokalbehörde, eine Lizenz für Telekommunikationsdienste zu besitzen“, erklärte der amtierende CRAN-Geschäftsführer Jochen Traut, laut dem auch das Gesetz für Lokalbehörden kein Hindernis ist. „Zudem verbietet der regulatorische Rahmen Aktivitäten, die den Wettbewerb beeinträchtigen“, so Traut. „Die Stadtverwaltung wird ihre Infrastruktur mit anderen Lizenzträgern teilen müssen und darf Anfragen auch nicht ungehörig verzögern.“ CRAN habe das Recht in allen Disputen zu entscheiden, wenn es um die gemeinsame Nutzung von beispielsweise Funktürmen oder Gasfaserkabeln geht.
Der private Kommunikationsanbieter Paratus Telecom beharrt auf seinen Einwänden: Nicht nur sei das Vergabeverfahren der Erlaubnis mit „grundlegenden Unregelmäßigkeiten“ verlaufen, auch sei es von Rechtswegen her einer Lokalbehörde wie der Stadtverwaltung Windhoek nicht möglich, eine so umfangreiche Telekommunikationslizenz zu beantragen.
„Diese Lizenzvergabe sollte nachgeprüft, aufgehoben und der Antrag (der Stadt) abgelehnt werden“, heißt es in einer Petition, die Paratus am 22. Mai bei der Kontrollbehörde für Kommunikation (CRAN) eingereicht hat. Die Öffentlichkeit ist eingeladen, bei der Aufsichtsbehörde Meinungen zu diesem Nachprüfungsantrag einzureichen, der unter der folgenden Internetadresse heruntergeladen werden kann: https://www.cran.na/index.php/regulations/draft-regulations. Ansprechpartnerin ist Emilia Nghikembua (CRAN: Head of Legal Advice, [email protected]); Einsendeschluss ist der 16. Juni.
Die Kontrollbehörde selbst hatte zuvor ihre Entscheidung verteidigt: „Angesichts der Art Dienstleistungen, die Windhoek als eine künftige ‚Smartcity‘ beabsichtigt anzubieten, hätte die Stadt statt einer Lizenz für Netzwerkeinrichtungen eine umfangreiche Telekommunikationslizenz beantragen müssen“, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme der CRAN, die somit beschlossen habe, dem Antragssteller die letztere Genehmigung zu erteilen, ohne den entsprechenden Antrag neu zu veröffentlichen. „Dazu sind wir berechtigt“, so die Behörde.
Paratus meint, klare Regelverstöße zu erkennen: Ein „unbefugter Vertreter der Stadt“ habe einen zunächst „unvollständigen Antrag“ eingereicht, der anschließend in Absprache mit der Aufsichtsbehörde und unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgeändert und genehmigt worden sei. „Unsere ursprüngliche Position beruhte zudem auf der Annahme, dass die Stadt eine Lizenz für Netzwerkeinrichtungen beantragen würde und nicht eine umfassende Dienstleister-Genehmigung“, so das beschwerdeführende Privatunternehmen, das die „fehlende Transparenz“ bemängelt und Wettbewerbsbedenken hat.
Die Kontrollbehörde sieht sich jedoch im Recht und erklärte entgegen der Darstellung von Paratus, dass es der Windhoeker Stadtverwaltung nicht vorbehalten sei, einen Antrag zu stellen: „Das Kommunikationsgesetz verbietet es keiner Lokalbehörde, eine Lizenz für Telekommunikationsdienste zu besitzen“, erklärte der amtierende CRAN-Geschäftsführer Jochen Traut, laut dem auch das Gesetz für Lokalbehörden kein Hindernis ist. „Zudem verbietet der regulatorische Rahmen Aktivitäten, die den Wettbewerb beeinträchtigen“, so Traut. „Die Stadtverwaltung wird ihre Infrastruktur mit anderen Lizenzträgern teilen müssen und darf Anfragen auch nicht ungehörig verzögern.“ CRAN habe das Recht in allen Disputen zu entscheiden, wenn es um die gemeinsame Nutzung von beispielsweise Funktürmen oder Gasfaserkabeln geht.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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