Parlament verlängert Notstand
Windhoek (bw/ste) - Einen Tag nachdem Präsident Hage Geingob den nationalen Notstand erklärt und damit das öffentliche Leben sowie Reisen für dreißig Tage maßgeblich eingeschränkt hat, verabschiedete die Nationalversammlung gestern einen Antrag, den Notstand um sechs Monate zu verlängern. Der Grund dafür ist der Coronavirus COVID-19. Einen eventuellen Widerspruch, erkannten weder die antragstellende Vizepremierministerin und Außenministerin Netumbo Nandi-Ndaitwah, noch die wenigen Abgeordneten, die zur kurzen Debatte beitrugen.
Anfang Mai 2019 hatte das Staatsoberhaupt aufgrund der Dürre den nationalen Notstand für sechs Monate erklärt, der danach vom Parlament um sechs weitere Monate verlängert worden war und grundsätzlich noch gilt. Am Dienstag, machte Geingob keine Angaben über die Dauer des nunmehr erneut verabschiedeten Notstands, außer dass alle Einschränkungen - auch ein Demonstrationsverbot - für 30 Tage in Kraft bleiben.
Die Abgeordneten gaben dem Antrag statt, wodurch der Notstand rückwirkend ab dem 17. März bis zum 17. September 2020 andauert.
Im Vorfeld hatte das Rechtsbeistandszentrum LAC die Voraussetzung für einen gültigen Notstand erklärt. Demnach darf der Präsident einen Notstand ausrufen, doch muss dieser binnen 14 Tagen von zweidrittel der Parlamentarier abgesegnet werden, wenn das Parlament gerade sitzt - sonst verfällt der Ausruf nach sieben Tagen. Fällt der Ausruf außerhalb einer Sitzungsperiode, muss er binnen 30 Tagen abgesegnet werden.
Anfang Mai 2019 hatte das Staatsoberhaupt aufgrund der Dürre den nationalen Notstand für sechs Monate erklärt, der danach vom Parlament um sechs weitere Monate verlängert worden war und grundsätzlich noch gilt. Am Dienstag, machte Geingob keine Angaben über die Dauer des nunmehr erneut verabschiedeten Notstands, außer dass alle Einschränkungen - auch ein Demonstrationsverbot - für 30 Tage in Kraft bleiben.
Die Abgeordneten gaben dem Antrag statt, wodurch der Notstand rückwirkend ab dem 17. März bis zum 17. September 2020 andauert.
Im Vorfeld hatte das Rechtsbeistandszentrum LAC die Voraussetzung für einen gültigen Notstand erklärt. Demnach darf der Präsident einen Notstand ausrufen, doch muss dieser binnen 14 Tagen von zweidrittel der Parlamentarier abgesegnet werden, wenn das Parlament gerade sitzt - sonst verfällt der Ausruf nach sieben Tagen. Fällt der Ausruf außerhalb einer Sitzungsperiode, muss er binnen 30 Tagen abgesegnet werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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