Parlamentarier proben Aufstand
Durch seinen Machtkampf mit der Nationalversammlung gefährdet der Nationalrat nicht nur eine sinnvolle Verfassungsänderung, sondern auch die eigene Glaubwürdigkeit.
Die geplante Änderung des Grundgesetzes soll eine Zusammenlegung der Lokal- und Regionalwahlen ermöglichen und nicht, wie vom Nationalrat befürchtet, die Auflösung ihrer Institution vorbereiten. Diese Fehleinschätzung lässt sich eigentlich nur mit dem scheinbaren Minderwertigkeitskomplex von Mitgliedern des Nationalrates erklären, die sich von der Nationalversammlung nicht ernst genommen fühlen und die geplante Grundgesetz-Änderung deshalb als Beginn einer Kampagne deuten, ihre Einrichtung abzuschaffen.
Diese Interpretation scheint den Betroffenen naheliegend, weil die Nationalversammlung wiederholt Vorschläge der zweiten Parlamentskammer abgelehnt und unter deren Mitgliedern damit den Eindruck erzeugt hat, sie würden als ebenso lästiges wie unnötiges Hindernis betrachtet. Diese Wahrnehmung ist sicher berechtigt, der Mangel an Einfluss des Nationalrates aber weniger auf die angebliche Arroganz der Nationalversammlung, als vielmehr auf die weit verbreitete Inkompetenz unter den Vertretern der zweiten Parlamentskammer zurückzuführen.
Diese bringen in ihren unqualifizierten Stellungnahmen über geplante Gesetzvorhaben mitunter eine derartige Unwissenheit zum Ausdruck, dass sie ihre Existenzberechtigung selbst in Frage stellen. So ist es kaum verwunderlich, dass die Abgeordneten der Nationalversammlung über ihre Kollegen im Nationalrat verägert sind, wenn diese, wie zuletzt häufiger geschehen, Gesetzentwürfe ablehnen, deren Zielsetzungen sie offensichtlich nicht verstanden haben.
Vor diesem Hintergrund ist es auch kaum erstaunlich, dass einige Vertreter der Nationalversammlung inzwischen laut über die mögliche Auflösung des Nationalrates und die Einführung eines parlamentarischen Einkammer-Systems nachdenken. Diese Überlegungen haben allerdings weniger mit der angeblichen Überheblichkeit der Nationalversammlung oder ihrem mangelnden Respekt vor der Verfassung zu tun, in der die Aufgaben des Nationalrates definiert sind.
Vielmehr scheint sich in der Nationalversammlung inzwischen die Erkenntnis durchgesetzt zu haben, dass die 26 Abgeordneten der 13 Regionen Namibias mit ihrer Rolle als Kontrollorgan überfordert sind und deshalb eine grundsätzliche Überprüfung ihrer Funktion notwendig ist. Und dass dieser Prozess nun in Gang gesetzt wurde, hat die Mitglieder des Nationalrates scheinbar derart in Panik versetzt, dass sie wild entschlossen sind, ungeachtet der Vorteile der geplanten Verfassungsänderung dieses Vorhaben zu blockieren und damit eine Machtdemonstration zu inszenieren.
Dass die in ihrem Stolz gekränkten Beteiligten damit eine sinnvolle Maßnahme gefährden, scheint ihnen weniger wichtig, als gegenüber der Nationalversammlung ein Zeichen zu setzen und sich endlich Geltung zu verschaffen. Durch eine derart egoistische Vorgehensweise wird der Nationalrat allerdings nicht an der heiß ersehnten Achtung gewinnen, sondern erneut unangenehm auffallen und bestenfalls den Prozess seiner möglichen Abschaffung beschleunigen.
Die geplante Änderung des Grundgesetzes soll eine Zusammenlegung der Lokal- und Regionalwahlen ermöglichen und nicht, wie vom Nationalrat befürchtet, die Auflösung ihrer Institution vorbereiten. Diese Fehleinschätzung lässt sich eigentlich nur mit dem scheinbaren Minderwertigkeitskomplex von Mitgliedern des Nationalrates erklären, die sich von der Nationalversammlung nicht ernst genommen fühlen und die geplante Grundgesetz-Änderung deshalb als Beginn einer Kampagne deuten, ihre Einrichtung abzuschaffen.
Diese Interpretation scheint den Betroffenen naheliegend, weil die Nationalversammlung wiederholt Vorschläge der zweiten Parlamentskammer abgelehnt und unter deren Mitgliedern damit den Eindruck erzeugt hat, sie würden als ebenso lästiges wie unnötiges Hindernis betrachtet. Diese Wahrnehmung ist sicher berechtigt, der Mangel an Einfluss des Nationalrates aber weniger auf die angebliche Arroganz der Nationalversammlung, als vielmehr auf die weit verbreitete Inkompetenz unter den Vertretern der zweiten Parlamentskammer zurückzuführen.
Diese bringen in ihren unqualifizierten Stellungnahmen über geplante Gesetzvorhaben mitunter eine derartige Unwissenheit zum Ausdruck, dass sie ihre Existenzberechtigung selbst in Frage stellen. So ist es kaum verwunderlich, dass die Abgeordneten der Nationalversammlung über ihre Kollegen im Nationalrat verägert sind, wenn diese, wie zuletzt häufiger geschehen, Gesetzentwürfe ablehnen, deren Zielsetzungen sie offensichtlich nicht verstanden haben.
Vor diesem Hintergrund ist es auch kaum erstaunlich, dass einige Vertreter der Nationalversammlung inzwischen laut über die mögliche Auflösung des Nationalrates und die Einführung eines parlamentarischen Einkammer-Systems nachdenken. Diese Überlegungen haben allerdings weniger mit der angeblichen Überheblichkeit der Nationalversammlung oder ihrem mangelnden Respekt vor der Verfassung zu tun, in der die Aufgaben des Nationalrates definiert sind.
Vielmehr scheint sich in der Nationalversammlung inzwischen die Erkenntnis durchgesetzt zu haben, dass die 26 Abgeordneten der 13 Regionen Namibias mit ihrer Rolle als Kontrollorgan überfordert sind und deshalb eine grundsätzliche Überprüfung ihrer Funktion notwendig ist. Und dass dieser Prozess nun in Gang gesetzt wurde, hat die Mitglieder des Nationalrates scheinbar derart in Panik versetzt, dass sie wild entschlossen sind, ungeachtet der Vorteile der geplanten Verfassungsänderung dieses Vorhaben zu blockieren und damit eine Machtdemonstration zu inszenieren.
Dass die in ihrem Stolz gekränkten Beteiligten damit eine sinnvolle Maßnahme gefährden, scheint ihnen weniger wichtig, als gegenüber der Nationalversammlung ein Zeichen zu setzen und sich endlich Geltung zu verschaffen. Durch eine derart egoistische Vorgehensweise wird der Nationalrat allerdings nicht an der heiß ersehnten Achtung gewinnen, sondern erneut unangenehm auffallen und bestenfalls den Prozess seiner möglichen Abschaffung beschleunigen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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