Parlamentskonflikt eskaliert
Der ständige Parlamentsausschuss für Verfassungsfragen des Nationalrates hat die Ablehnung einer geplanten Verfassungsänderung gefordert und damit womöglich die angestrebte Zusammenlegung der Lokal- und Regionalwahlen vereitelt, die im Dezember erstmals zeitgleich stattfinden sollen.
Der Vorsitzende des Ausschusses, Karlos Shinohamba, hat gestern im Nationalrat angekündigt, dass er dort heute den Bericht seines Gremiums vorlegen und zur Diskussion stellen werde, in dem Empfehlungen über den Umgang mit der geplanten Verfassungsänderung enthalten sind. Das Dokument, das auf schriftlichen Eingaben von elf der 13 Regionalräte sowie einer öffentlichen Anhörung vom 3. Juni beruht und gestern unter den 22 Abgeordneten der zweiten Parlamentskammer verteilt wurde, fordert diese auf, die anvisierte Verfassungsänderung "nicht (zu) unterstützen".
Ein solches Vorgehen hält der Ausschuss für erforderlich, weil die vorgesehene Verfassungsänderung das Grundgesetz "verstümmeln und deformieren" würde. Die angestrebte Verfassungsänderung, die von der Nationalversammlung bereits verabschiedet wurde, soll eine Zusammenlegung der Regional- und Lokalwahlen ermöglichen. Dies ist jedoch nur machbar, wenn die im Grundgesetz verankerte Amtszeit der Regionalräte von sechs auf fünf Jahre reduziert und damit in Einklang mit der fünfjährigen Amtsperiode der Lokalräte gebracht wird.
Die sofortige Umsetzung dieser Maßnahme betrachtet der Parlamentsausschuss als Fehler, weil dadurch die laufende Amtszeit der amtierenden Regionalräte "unterbrochen" werde, deren Mandat erst in 18 Monaten verstreicht. Dementsprechend weist der Bericht darauf hin, es gebe keine "grundsätzlichen" Vorbehalte gegen eine Verkürzung der Amtszeit von Regionalräten, diese Maßnahme solle aber erst dann in Kraft treten, wenn die amtierenden Regionalräte ihre Amtszeit vollständig absolviert haben.
Eine derartige Verschiebung der angestrebten Amtszeit-Verkürzung ist allerdings nicht möglich, weil die Regional- und Lokalwahlen bereits im Dezember diesen Jahres erstmals zeitgleich stattfinden sollen. Darüber hinaus scheint es fraglich, ob der Nationalrat selbst zu einem späteren Zeitpunkt der geplanten Verfassungsänderung in ihrer bestehenden Form zustimmen wird, weil die Abgeordneten der zweiten Parlamentskammer darin den Versuch sehen, ihre Institution abzuschaffen.
Folglich begründet der Parlamentsausschuss seinen Widerstand gegen die geplante Änderung des Grundgesetzes vor allem damit, dass dadurch eine Klausel der Verfassung aufgehoben würde, in der die Amtszeit der Mitglieder des Nationalrates festgeschriebenen ist. Den Abgeordneten der zweiten Parlamentskammer gilt diese Neuerung als versteckter Versuch der Nationalversammlung, eine angeblich geplante Auflösung des Nationalrates vorzubereiten. Wenn die Amtsperiode von deren Mitgliedern nämlich nicht mehr im Grundgesetz festgeschrieben, sondern nur noch im Regionalratsgesetz definiert ist, könnte die Nationalversammlung den Nationalrat theoretisch im Alleingang abschaffen, weil sie nicht länger dessen Zustimmung für eine Verfassungsänderung benötigen würde.
Demnach hält der Nationalrat auch die Argumente für irrelevant, die die Nationalversammlung zu Gunsten der vorgesehenen Verfassungsänderung vorgebracht hat. So vermissen die Autoren des Berichts beispielsweise "Beweise" dafür, dass durch eine Zusammenlegung der Lokal- und Regionalwahlen (wie von Premierminister Theo-Ben Gurirab behauptet) Kosten gespart, Urnengänge vereinfacht und der wachsenden Wählerapathie begegnet werden könnte.
Der Vorsitzende des Ausschusses, Karlos Shinohamba, hat gestern im Nationalrat angekündigt, dass er dort heute den Bericht seines Gremiums vorlegen und zur Diskussion stellen werde, in dem Empfehlungen über den Umgang mit der geplanten Verfassungsänderung enthalten sind. Das Dokument, das auf schriftlichen Eingaben von elf der 13 Regionalräte sowie einer öffentlichen Anhörung vom 3. Juni beruht und gestern unter den 22 Abgeordneten der zweiten Parlamentskammer verteilt wurde, fordert diese auf, die anvisierte Verfassungsänderung "nicht (zu) unterstützen".
Ein solches Vorgehen hält der Ausschuss für erforderlich, weil die vorgesehene Verfassungsänderung das Grundgesetz "verstümmeln und deformieren" würde. Die angestrebte Verfassungsänderung, die von der Nationalversammlung bereits verabschiedet wurde, soll eine Zusammenlegung der Regional- und Lokalwahlen ermöglichen. Dies ist jedoch nur machbar, wenn die im Grundgesetz verankerte Amtszeit der Regionalräte von sechs auf fünf Jahre reduziert und damit in Einklang mit der fünfjährigen Amtsperiode der Lokalräte gebracht wird.
Die sofortige Umsetzung dieser Maßnahme betrachtet der Parlamentsausschuss als Fehler, weil dadurch die laufende Amtszeit der amtierenden Regionalräte "unterbrochen" werde, deren Mandat erst in 18 Monaten verstreicht. Dementsprechend weist der Bericht darauf hin, es gebe keine "grundsätzlichen" Vorbehalte gegen eine Verkürzung der Amtszeit von Regionalräten, diese Maßnahme solle aber erst dann in Kraft treten, wenn die amtierenden Regionalräte ihre Amtszeit vollständig absolviert haben.
Eine derartige Verschiebung der angestrebten Amtszeit-Verkürzung ist allerdings nicht möglich, weil die Regional- und Lokalwahlen bereits im Dezember diesen Jahres erstmals zeitgleich stattfinden sollen. Darüber hinaus scheint es fraglich, ob der Nationalrat selbst zu einem späteren Zeitpunkt der geplanten Verfassungsänderung in ihrer bestehenden Form zustimmen wird, weil die Abgeordneten der zweiten Parlamentskammer darin den Versuch sehen, ihre Institution abzuschaffen.
Folglich begründet der Parlamentsausschuss seinen Widerstand gegen die geplante Änderung des Grundgesetzes vor allem damit, dass dadurch eine Klausel der Verfassung aufgehoben würde, in der die Amtszeit der Mitglieder des Nationalrates festgeschriebenen ist. Den Abgeordneten der zweiten Parlamentskammer gilt diese Neuerung als versteckter Versuch der Nationalversammlung, eine angeblich geplante Auflösung des Nationalrates vorzubereiten. Wenn die Amtsperiode von deren Mitgliedern nämlich nicht mehr im Grundgesetz festgeschrieben, sondern nur noch im Regionalratsgesetz definiert ist, könnte die Nationalversammlung den Nationalrat theoretisch im Alleingang abschaffen, weil sie nicht länger dessen Zustimmung für eine Verfassungsänderung benötigen würde.
Demnach hält der Nationalrat auch die Argumente für irrelevant, die die Nationalversammlung zu Gunsten der vorgesehenen Verfassungsänderung vorgebracht hat. So vermissen die Autoren des Berichts beispielsweise "Beweise" dafür, dass durch eine Zusammenlegung der Lokal- und Regionalwahlen (wie von Premierminister Theo-Ben Gurirab behauptet) Kosten gespart, Urnengänge vereinfacht und der wachsenden Wählerapathie begegnet werden könnte.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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