Parlamentspräsident verklagt
WRP-Funktionär will Entzug seines Mandats rückgängig machen
Windhoek (ms) – Der Machtkampf innerhalb der Workers Revolutionary Party (WRP) hat eine neue Wendung genommen, nachdem einer ihrer ehemaligen Abgeordneten den Parlamentspräsidenten Peter Katjavivi verklagt hat.
Zur Begründung seines Gesuchs führt der Antragsteller Benson Ponsiso Kaapala an, der Beklagte sei rechtswidrig vorgegangen, als er ihm am 23. Mai 2018 das Mandat als Parlamentsmitglied entzogen habe. Schließlich habe Katjavivi dabei nachweislich auf Betreiben des WRP-Funktionärs August Maletzky gehandelt der den von ihm (Kaapala) gehaltenen Sitz in der Nationalversammlung übernommen habe.
Laut Kläger sei dieses Vorgehen rechtswidrig, weil er den zweiten Platz auf der Kandidatenliste der WRP besetzt und damit auf einen der beiden Sitze Anspruch habe, die seine Partei bei der Parlamentswahl erobert habe. Dieses Mandat könnten ihm seine Widersacher ungeachtet der Tatsache nicht streitig machen, dass er bei einer Sitzung des WRP-Zentralkomitees aus der Partei ausgeschlossen worden sei. Schließlich hätten an diesem Treffen weder der Generalsekretär noch der Parteipräsident oder dessen Stellvertreter, teilgenommen und seien damit sämtliche der angeblich irregulär gefassten Beschlüsse unwirksam.
Ähnliches gelte für die Entscheidung von Katjavivi, weil er (Kaapala) nicht angehört worden sei, bevor ihn jener seines Amtes als Gesetzgeber enthoben habe. Vielmehr sei Katjavivi der einseitigen Darstellung von Maletzkz gefolgt, der bereits seit geraumer Zeit gegen ihn (den Kläger) intrigiert habe, um sich dessen Parlamentsmandat zu sichern.
Die WRP ist seit geraumer Zeit in zwei Lager gespalten, die in einem getrennten Rechtsstreit beide versuchen, die Vollmacht über ein Konto der Partei zu erlangen in das die staatliche Finanzhilfe für die zwei Parlamentsmandate der WRP fließt.
Zur Begründung seines Gesuchs führt der Antragsteller Benson Ponsiso Kaapala an, der Beklagte sei rechtswidrig vorgegangen, als er ihm am 23. Mai 2018 das Mandat als Parlamentsmitglied entzogen habe. Schließlich habe Katjavivi dabei nachweislich auf Betreiben des WRP-Funktionärs August Maletzky gehandelt der den von ihm (Kaapala) gehaltenen Sitz in der Nationalversammlung übernommen habe.
Laut Kläger sei dieses Vorgehen rechtswidrig, weil er den zweiten Platz auf der Kandidatenliste der WRP besetzt und damit auf einen der beiden Sitze Anspruch habe, die seine Partei bei der Parlamentswahl erobert habe. Dieses Mandat könnten ihm seine Widersacher ungeachtet der Tatsache nicht streitig machen, dass er bei einer Sitzung des WRP-Zentralkomitees aus der Partei ausgeschlossen worden sei. Schließlich hätten an diesem Treffen weder der Generalsekretär noch der Parteipräsident oder dessen Stellvertreter, teilgenommen und seien damit sämtliche der angeblich irregulär gefassten Beschlüsse unwirksam.
Ähnliches gelte für die Entscheidung von Katjavivi, weil er (Kaapala) nicht angehört worden sei, bevor ihn jener seines Amtes als Gesetzgeber enthoben habe. Vielmehr sei Katjavivi der einseitigen Darstellung von Maletzkz gefolgt, der bereits seit geraumer Zeit gegen ihn (den Kläger) intrigiert habe, um sich dessen Parlamentsmandat zu sichern.
Die WRP ist seit geraumer Zeit in zwei Lager gespalten, die in einem getrennten Rechtsstreit beide versuchen, die Vollmacht über ein Konto der Partei zu erlangen in das die staatliche Finanzhilfe für die zwei Parlamentsmandate der WRP fließt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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