Patentrechte auf dem Prüfstand
Windhoek - Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am Dienstag vom Vizeminister für Handel und Industrie, Tjekero Tweya, in der Nationalversammlung vorgelegt. Die Novelle soll diverse überholte Gesetze ersetzen und vereinheitlichen, darunter das Markengesetz aus dem Jahre 1973 und das 1916 in Kraft getretene Patentrecht. Die Überarbeitung dieser, vom südafrikanischen Apartheidregime erlassenen und bis heute in Namibia gültigen Bestimmungen, ist Tweya zufolge "lange überfällig".
Der von ihm vorgelegte Gesetzentwurf soll vor allem ausländischen Investoren garantieren, dass ihr intellektuelles Eigentum in Namibia geschützt wird. "Ein international anerkanntes Patentrecht garantiert Investoren auf nationaler Ebene, dass ihre fortgeschrittene Technologie nicht kopiert wird", erklärte Tweya. Indem Namibia ausländischen Anlegern nun diese "Rechtssicherheit" bieten werde, hoffe sein Ministerium internationale Investitionen anzulocken und damit zur "Industrialisierung und wirtschaftlichen Entwicklung" im Lande beizutragen.
Außerdem soll das Gesetzvorhaben gewährleisten, dass Namibia die Verpflichtungen erfüllt, die das Land aufgrund seiner Mitgliedschaft bei Körperschaften wie der Welthandelsorganisation (WTO) und der internationalen Organisation für intellektuelles Eigentum (WIPO) hat.
Darüber hinaus soll das geplante Gesetz den Abschluss von Partnerschaftsverträgen und Freihandelsabkommen erleichtern, wie sie derzeit zwischen Namibia und den USA sowie der EU verhandelt werden. Ferner soll das neue Regelwerk dazu beitragen, endemische Pflanzen wie die Teufelskralle zu schützen, die laut Tweya derzeit "von der internationalen Gemeinschaft zum Nachteil Namibias ausgebeutet wird".
Des Weiteren erhofft sich der stellvertretende Minister durch das angestrebte Gesetz zusätzliche Einnahmen für den Staat. Schließlich könnten Länder beachtliche Summen aus der Vergabe von Patentrechten erwirtschaften, die Firmen zum Schutz von Handelsmarken, Bauentwürfen und Produktgestaltung anmelden müssten. Für Namibia sei dieses potentielle Einkommen vor allem angesichts der Tatsache wichtig, dass die Einnahmen aus der SACU-Zollunion rückläufig seien und das Land deshalb zusätzliche Geldquellen erschließen müsse.
Tweya zufolge werde das geplante Gesetz keine zusätzlichen Ausgaben erfordern. Schließlich seien in seinem Ministerium bereits zahlreiche Mitarbeiter angestellt, die für die Bearbeitung von Anträgen auf die Registrierung von Firmen, Patenten und Handelsmarken zuständig seien. Diese Beamten könnten auch in Zukunft die Registrierung von "industriellen Eigentumsrechten" übernehmen, die gemäß Gesetzvorlage für die Antragsteller mit "wesentlich höheren Gebühren" als bisher verbunden sein werden.
Der von ihm vorgelegte Gesetzentwurf soll vor allem ausländischen Investoren garantieren, dass ihr intellektuelles Eigentum in Namibia geschützt wird. "Ein international anerkanntes Patentrecht garantiert Investoren auf nationaler Ebene, dass ihre fortgeschrittene Technologie nicht kopiert wird", erklärte Tweya. Indem Namibia ausländischen Anlegern nun diese "Rechtssicherheit" bieten werde, hoffe sein Ministerium internationale Investitionen anzulocken und damit zur "Industrialisierung und wirtschaftlichen Entwicklung" im Lande beizutragen.
Außerdem soll das Gesetzvorhaben gewährleisten, dass Namibia die Verpflichtungen erfüllt, die das Land aufgrund seiner Mitgliedschaft bei Körperschaften wie der Welthandelsorganisation (WTO) und der internationalen Organisation für intellektuelles Eigentum (WIPO) hat.
Darüber hinaus soll das geplante Gesetz den Abschluss von Partnerschaftsverträgen und Freihandelsabkommen erleichtern, wie sie derzeit zwischen Namibia und den USA sowie der EU verhandelt werden. Ferner soll das neue Regelwerk dazu beitragen, endemische Pflanzen wie die Teufelskralle zu schützen, die laut Tweya derzeit "von der internationalen Gemeinschaft zum Nachteil Namibias ausgebeutet wird".
Des Weiteren erhofft sich der stellvertretende Minister durch das angestrebte Gesetz zusätzliche Einnahmen für den Staat. Schließlich könnten Länder beachtliche Summen aus der Vergabe von Patentrechten erwirtschaften, die Firmen zum Schutz von Handelsmarken, Bauentwürfen und Produktgestaltung anmelden müssten. Für Namibia sei dieses potentielle Einkommen vor allem angesichts der Tatsache wichtig, dass die Einnahmen aus der SACU-Zollunion rückläufig seien und das Land deshalb zusätzliche Geldquellen erschließen müsse.
Tweya zufolge werde das geplante Gesetz keine zusätzlichen Ausgaben erfordern. Schließlich seien in seinem Ministerium bereits zahlreiche Mitarbeiter angestellt, die für die Bearbeitung von Anträgen auf die Registrierung von Firmen, Patenten und Handelsmarken zuständig seien. Diese Beamten könnten auch in Zukunft die Registrierung von "industriellen Eigentumsrechten" übernehmen, die gemäß Gesetzvorlage für die Antragsteller mit "wesentlich höheren Gebühren" als bisher verbunden sein werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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