Patient verliert Entschädigungsanspruch
Revisionsurteil befreit Gesundheitsministerium von Schuld für Beinamputation
Von Marc Springer, Windhoek
Die Niederlage für den Patienten Ivan Kasingo stellt einen juristischen Sieg für das Gesundheitsministerium dar, das zuvor Berufung gegen ein im Juni 2014 ergangenes Urteil von Richter Kobus Miller eingelegt hatte. Dieser war damals zu dem Ergebnis gelangt, dass die Amputation durch eine Fehldiagnose eines am Staatskrankenhaus in Katutura angestellten Arztes verschuldet wurde und das Gesundheitsministerium folglich Schmerzensgeld in noch festzustellender Höhe zahlen müsse.
Kasingo hatte sich nach eigenen Angaben in der Nacht zum 12. April 2013 selbst versehentlich über dem Knie ins rechte Bein geschossen. Die Kugel hatte eine Fraktur des Oberschenkelknochens verursacht und eine Arterie beschädigt, wodurch die Blutversorgung seines Beins beeinträchtigt wurde. Die Wunde wurde zunächst von einem Allgemeinarzt in Lüderitzbucht versorgt, der sofort die Arterienverletzung erkannte und den Bereitschaftsarzt Dr. Domingo im Staatskrankenhaus in Katutura informierte. Nachdem Kasingo noch am selben Tag nach Windhoek geflogen worden war, stellte dieser eine Diagnose an und kam zu dem Befund, dass das Bein gut durchblutet, der Puls normal und der Zustand des Patienten stabil sei.
Aufgrund dieses von Kasingo als Fehldiagnose beschriebenen Befunds wurde keine Anstrengung unternommen, die beschädigte Arterie zu schließen. Vielmehr wurde Kasingo ein Gips angelegt und Antibiotika verschrieben. Obwohl der Arzt am 13. April schließlich feststellte, dass das Bein „kalt und der Puls schwach“ waren, bleib der Patient bis zum 15. April im Staatskrankenhaus und wurde erst dann ins Zentralkrankenhaus verlegt, wo sich die spezialisierten Ärzte Burger und Nel seiner annahmen.
Die beiden Mediziner stellten fest, dass das Bein zu diesem Zeitpunkt bereits „abgestorben“ war und nicht mehr gerettet werden konnte. Dennoch wurde die beschädigte Arterie geschlossen, wodurch jedoch nicht verhindert werden konnte, dass der Patient starkes Fieber entwickelte und das Bein schließlich amputiert werden musste.
In dem am Freitag gefallenen Revisionsurteil stimmen das Oberste Gericht in einem vom Vize-Oberrichter Petrus Damaseb verfassten und seinen Kollegen Elton Hoff und Yvonne Mokgoro bestätigten Urteil der Darstellung des Gesundheitsministeriums zu, wonach derart viel Zeit zwischen der Schussverletzung und der Einlieferung im Staatskrankenhaus vergangen sei, dass das Bein nicht hätte gerettet werden können. Außerdem sei die Arterie des Patienten so schwer beschädigt gewesen, dass sich eine Amputation auch bei einem früheren Eingriff kaum hätte vermeiden lassen, zumal am Staatskrankenhaus selbst im Falle einer korrekten Diagnose durch Dr. Domingues ein dafür notwendiger Spezialist nicht verfügbar sei.
Die Niederlage für den Patienten Ivan Kasingo stellt einen juristischen Sieg für das Gesundheitsministerium dar, das zuvor Berufung gegen ein im Juni 2014 ergangenes Urteil von Richter Kobus Miller eingelegt hatte. Dieser war damals zu dem Ergebnis gelangt, dass die Amputation durch eine Fehldiagnose eines am Staatskrankenhaus in Katutura angestellten Arztes verschuldet wurde und das Gesundheitsministerium folglich Schmerzensgeld in noch festzustellender Höhe zahlen müsse.
Kasingo hatte sich nach eigenen Angaben in der Nacht zum 12. April 2013 selbst versehentlich über dem Knie ins rechte Bein geschossen. Die Kugel hatte eine Fraktur des Oberschenkelknochens verursacht und eine Arterie beschädigt, wodurch die Blutversorgung seines Beins beeinträchtigt wurde. Die Wunde wurde zunächst von einem Allgemeinarzt in Lüderitzbucht versorgt, der sofort die Arterienverletzung erkannte und den Bereitschaftsarzt Dr. Domingo im Staatskrankenhaus in Katutura informierte. Nachdem Kasingo noch am selben Tag nach Windhoek geflogen worden war, stellte dieser eine Diagnose an und kam zu dem Befund, dass das Bein gut durchblutet, der Puls normal und der Zustand des Patienten stabil sei.
Aufgrund dieses von Kasingo als Fehldiagnose beschriebenen Befunds wurde keine Anstrengung unternommen, die beschädigte Arterie zu schließen. Vielmehr wurde Kasingo ein Gips angelegt und Antibiotika verschrieben. Obwohl der Arzt am 13. April schließlich feststellte, dass das Bein „kalt und der Puls schwach“ waren, bleib der Patient bis zum 15. April im Staatskrankenhaus und wurde erst dann ins Zentralkrankenhaus verlegt, wo sich die spezialisierten Ärzte Burger und Nel seiner annahmen.
Die beiden Mediziner stellten fest, dass das Bein zu diesem Zeitpunkt bereits „abgestorben“ war und nicht mehr gerettet werden konnte. Dennoch wurde die beschädigte Arterie geschlossen, wodurch jedoch nicht verhindert werden konnte, dass der Patient starkes Fieber entwickelte und das Bein schließlich amputiert werden musste.
In dem am Freitag gefallenen Revisionsurteil stimmen das Oberste Gericht in einem vom Vize-Oberrichter Petrus Damaseb verfassten und seinen Kollegen Elton Hoff und Yvonne Mokgoro bestätigten Urteil der Darstellung des Gesundheitsministeriums zu, wonach derart viel Zeit zwischen der Schussverletzung und der Einlieferung im Staatskrankenhaus vergangen sei, dass das Bein nicht hätte gerettet werden können. Außerdem sei die Arterie des Patienten so schwer beschädigt gewesen, dass sich eine Amputation auch bei einem früheren Eingriff kaum hätte vermeiden lassen, zumal am Staatskrankenhaus selbst im Falle einer korrekten Diagnose durch Dr. Domingues ein dafür notwendiger Spezialist nicht verfügbar sei.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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