Patientin-Klage hat Erfolg
Windhoek - Das Oberste Gericht hat der Klage einer Frau stattgegeben, die rund ein Jahr gegen ihren Willen in der Psychiatrie "gefangen gehalten" wurde. Nun muss das Obergericht über die dafür fällige Entschädigung befinden.
Die Klägerin Annette Gawanas verlangt von der Regierung eine Wiedergutmachung in Höhe von 741400 N$. Diese Forderung leitet sie aus der Tatsache ab, dass sie zwischen dem 13. Januar und dem 15. Dezember 2003 in einer geschlossenen Anstalt im Windhoeker Zentralkrankenhaus verweilen musste, obwohl ihr Gutachter die Genesung von ihrer Psychose attestiert haben.
Gawanas war angeklagt, ein Kind "entwendet" zu haben. Bei ihrem Prozess wurde sie aufgrund einer mentalen Störung für nicht verhandlungsfähig erklärt und ihre Einlieferung in eine Psychiatrie angeordnet. Dort wurde sie psychiatrisch betreut und von ihrer geistigen Umnachtung soweit geheilt, dass ein dafür zuständiges Gremium des Hospitals am 11. April 2002 ihre Entlassung empfahl. Eine solche Entlassung ist gemäß Strafgesetz möglich, wenn der zwangseingelieferte Patient nicht wegen Mordes, fahrlässiger Tötung oder eines anderen Gewaltdelikts angeklagt ist.
Auf Anraten der Gutachter wurde Gawanas aus der Anstalt entlassen um festzustellen, ob sie sich außerhalb der Psychiatrie allein zurechtfinden könne. Am 17. April kehrte sich jedoch in die Psychiatrie zurück, nachdem sie ihre vorgeschriebenen Medikamente abgesetzt und sich ihr genetisch bedingter "Mentaldefekt" erneut verschlimmert hatte. Nach weiterer Behandlung hatte sich ihr Zustand bis Januar 2003 soweit stabilisiert, dass erneut ihre Entlassung aus der Anstalt empfohlen wurde.
Ungeachtet dessen wurde Gawanas jedoch erst am 15. Dezember entlassen. Das Gesundheitsministerium begründet diese Verzögerung damit, es hätten "Zweifel" bestanden, ob der Präsident, der Justizminister oder ein Richter die Entlassung von Gawanas hätte anordnen müssen.
Nachdem das Obergericht zu dem Schluss gekommen war, dass auf Seiten der Behörden kein Fehlverhalten vorliege, wurde dieses Urteil nun am obersten Gericht gekippt. Die Richter Strydom, Langa und O`Regan kommen dabei zu dem Schluss, die Psychiatrie habe sich nicht ausschließlich auf die ursprüngliche Verfügung des Magistratsrichters berufen dürfen, der die Einweisung von Gawanas anordnete.
Vielmehr hätten die Verantwortlichen nach der Empfehlung der Gutachter für eine zügige Freilassung der Patientin sorgen müssen, die demnach "über sieben Monate" zu unrecht in der Anstalt "festgehalten" worden sei. Des Weiteren ordneten die Richter an, dass das Obergericht nun über die Höhe der Gawanas zustehenden Entschädigung befinden muss.
Die Klägerin Annette Gawanas verlangt von der Regierung eine Wiedergutmachung in Höhe von 741400 N$. Diese Forderung leitet sie aus der Tatsache ab, dass sie zwischen dem 13. Januar und dem 15. Dezember 2003 in einer geschlossenen Anstalt im Windhoeker Zentralkrankenhaus verweilen musste, obwohl ihr Gutachter die Genesung von ihrer Psychose attestiert haben.
Gawanas war angeklagt, ein Kind "entwendet" zu haben. Bei ihrem Prozess wurde sie aufgrund einer mentalen Störung für nicht verhandlungsfähig erklärt und ihre Einlieferung in eine Psychiatrie angeordnet. Dort wurde sie psychiatrisch betreut und von ihrer geistigen Umnachtung soweit geheilt, dass ein dafür zuständiges Gremium des Hospitals am 11. April 2002 ihre Entlassung empfahl. Eine solche Entlassung ist gemäß Strafgesetz möglich, wenn der zwangseingelieferte Patient nicht wegen Mordes, fahrlässiger Tötung oder eines anderen Gewaltdelikts angeklagt ist.
Auf Anraten der Gutachter wurde Gawanas aus der Anstalt entlassen um festzustellen, ob sie sich außerhalb der Psychiatrie allein zurechtfinden könne. Am 17. April kehrte sich jedoch in die Psychiatrie zurück, nachdem sie ihre vorgeschriebenen Medikamente abgesetzt und sich ihr genetisch bedingter "Mentaldefekt" erneut verschlimmert hatte. Nach weiterer Behandlung hatte sich ihr Zustand bis Januar 2003 soweit stabilisiert, dass erneut ihre Entlassung aus der Anstalt empfohlen wurde.
Ungeachtet dessen wurde Gawanas jedoch erst am 15. Dezember entlassen. Das Gesundheitsministerium begründet diese Verzögerung damit, es hätten "Zweifel" bestanden, ob der Präsident, der Justizminister oder ein Richter die Entlassung von Gawanas hätte anordnen müssen.
Nachdem das Obergericht zu dem Schluss gekommen war, dass auf Seiten der Behörden kein Fehlverhalten vorliege, wurde dieses Urteil nun am obersten Gericht gekippt. Die Richter Strydom, Langa und O`Regan kommen dabei zu dem Schluss, die Psychiatrie habe sich nicht ausschließlich auf die ursprüngliche Verfügung des Magistratsrichters berufen dürfen, der die Einweisung von Gawanas anordnete.
Vielmehr hätten die Verantwortlichen nach der Empfehlung der Gutachter für eine zügige Freilassung der Patientin sorgen müssen, die demnach "über sieben Monate" zu unrecht in der Anstalt "festgehalten" worden sei. Des Weiteren ordneten die Richter an, dass das Obergericht nun über die Höhe der Gawanas zustehenden Entschädigung befinden muss.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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