Patrouillen mit Sumpfboot angesagt
Von Eberhard Hofmann, Windhoek
Windhoek - Beim gestrigen Pressebriefing ist Fischereiministers Bernhard Esau bereitwillig auf viele Pressefragen eingegangen. Zu Beginn stellte er seinen neuen Staatssekretär vor: Dr. Moses Maurihungirire. Auf die Frage, wie das Ministerium dem bekannten Fischraub im Nordosten, hauptsächlich in den Flüssen und Sumpfebenen der Region Sambesi, begegnen wolle, entgegnete Esau, dass es sich um ein sehr ernste Problem handle. Die Fischinspektoren der Region seien schlecht ausgerüstet und hätten vom Staat noch keine Kompetenz erhalten, verdächtige Personen zu verhaften.
Laut Esau wird sich dies nun ändern, wenn Fischinspektoren in Lüderitzbucht für die Hochseefischerei und in der Region Sambesi für die Binnenfischerei ausgebildet und mit der Befugnis ausgestattet werden, im gegebenen Fall Verhaftungen vorzunehmen. Außerdem habe das Ministerium nun das erste Sumpfboot, bzw. Propellerboot bestellt, das von einem Luftpropeller angetrieben wird, weil normale Antriebsschrauben in den Sumpf- und Riedgewässern unbrauchbar sind. Damit sollen die Patrouillen wirksam in unzugängliche Feuchtgebiete ausgedehnt werden. Sein Ressort befasse sich auch mit der Einführung von Verordnungen für zulässige und geschlossene Fangzeiten in den Binnengewässern.
Zur Förderung der Aquakultur im Meer und in Binnengewässern, die in vielen Ländern schon weit fortgeschritten ist, bemerkt Esau, dass in Namibia alle Regelwerke vorhanden seien. Die Branche stecke aber noch in den Kinderschuhen. Das aride und wechselhafte Klima sei der Branche im Inland nicht förderlich. Das Ministerium könne den rechten Rahmen schaffen. Unternehmer müssten das Beste daraus machen.
Zur umstrittenen Frage des Robbenschlagens in Namibia behauptet Esau die bekannte Position, dass die Tiere genau wie Antilopen nach der Vorgabe der Verfassung nachhaltig genutzt werden können. Die auswärtige Protestbewegung habe sich nach ihrer Befürchtung, dass das Robbenschlagen die Population dezimiere, was nicht geschehen sei, nun der Art und Weise des Tötens der Tiere zugewandt. Dazu werde ein Regelwerk erarbeitet. Das Ministerium habe Rückmeldung vom Konzessionär verlangt, der sich jedoch noch nicht gemeldet habe.
Zur Frage, was das Ministerium bei „vormals historisch benachteiligten“ Fangquoteninhabern unternehme, die ihre Quote an andere Unternehmen verkaufen, ohne selbst etwas zu investieren und Arbeitsplätze zu schaffen, erklärte Esau, dass das Ressort solchen Fällen nachgehe, aber keine Straftat verfolgen könne.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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