Paulus Imbambah ist schuldig
Swakopmund/Henties Bay - "Die Geldstrafe sieht vielleicht nach sehr wenig aus", sagte Bürgermeisterin Gisela Cramer (67) gestern am Magistratsgericht Swakopmund, nachdem Imbambah kurz zuvor wegen Körperverletzung bestraft worden war. Richter Bernhard Tjatjara wollte mit der Verkündung seines Strafmaßes ein Exempel statuieren.
"Sie dienen als ein schlechtes Vorbild. Sie sind keine normale Person, sondern ein Ratsmitglied, und Sie haben auch keine normale Person geschlagen, sondern eine hochangesehene Person, eine Bürgermeisterin", sagte Tjatjara. Damit verhängte er die Geldstrafe, beziehungsweise sechs Monate Freiheitsentzug.
Imbambah wurde schwere Körperverletzung vorgeworfen, nachdem er Cramer im März in ihrem Büro mit einem Telefonhörer gegen den Kopf geschlagen hatte. Richter Tjatjara sagte allerdings, dass die Wunden nicht "sehr schlimm" gewesen seien und verurteilte den Angeklagten lediglich wegen "Körperverletzung". "Ein Telefonhörer stellt zudem keine ernste Waffe dar, wie zum Beispiel ein Messer oder eine Flasche", sagte er. Tjatjara wies Imbambahs Version vom Tattag von der Hand und sagte, dass Cramer eine vertrauenswürdige Zeugin sei. "Ihre Version, wonach Sie Cramer vor einem Sturz bewahren wollten, ist sehr unwahrscheinlich", sagte Tjatjara.
Kurz zuvor hatte Imbambah zur Motivierung der Strafmaßmilderung gesagt, dass er zwei Kinder habe (jeweils sechs und 14 Jahre alt) und beim Stadtrat nicht viel verdiene. "Nach den Abzügen bekomme ich pro Monat ein Gehalt in Höhe von 1331 Namibia-Dollar", sagte er und ergänzte, dass er mit dem Betrag seine Familie, bestehend aus zwölf Personen, unterstütze. Imbambah sagte weiter, dass er noch bei seiner 67 Jahre alten Mutter in Henties Bay wohne. "Sie sollten ältere Menschen respektieren und nicht schlagen. Sie haben eine Frau geschlagen, die fast so alt wie Ihre Mutter ist", sagte Tjatjara. Und: "Das Opfer war zudem total wehrlos." Obwohl die Wunden nicht sehr schlimm gewesen seien, sollte das Gericht nicht nachsichtig sein.
Staatsanwältin Seredine Jacobs hatte eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Namibia-Dollar oder vier Monate Haft beantragt. Sie sagte, dass Imbambah im Jahr 2008 wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt worden war und somit eine Vorgeschichte mit der Justiz habe. "Dieser Fall hat sehr viel Aufmerksamkeit aus der Öffentlichkeit bekommen und das Gericht sollte ein Exempel statuieren. Es spielt keine Rolle, wer Sie sind, wenn Sie ein Verbrechen begehen, müssen Sie mit den Konsequenzen rechnen", sagte sie.
"Sie dienen als ein schlechtes Vorbild. Sie sind keine normale Person, sondern ein Ratsmitglied, und Sie haben auch keine normale Person geschlagen, sondern eine hochangesehene Person, eine Bürgermeisterin", sagte Tjatjara. Damit verhängte er die Geldstrafe, beziehungsweise sechs Monate Freiheitsentzug.
Imbambah wurde schwere Körperverletzung vorgeworfen, nachdem er Cramer im März in ihrem Büro mit einem Telefonhörer gegen den Kopf geschlagen hatte. Richter Tjatjara sagte allerdings, dass die Wunden nicht "sehr schlimm" gewesen seien und verurteilte den Angeklagten lediglich wegen "Körperverletzung". "Ein Telefonhörer stellt zudem keine ernste Waffe dar, wie zum Beispiel ein Messer oder eine Flasche", sagte er. Tjatjara wies Imbambahs Version vom Tattag von der Hand und sagte, dass Cramer eine vertrauenswürdige Zeugin sei. "Ihre Version, wonach Sie Cramer vor einem Sturz bewahren wollten, ist sehr unwahrscheinlich", sagte Tjatjara.
Kurz zuvor hatte Imbambah zur Motivierung der Strafmaßmilderung gesagt, dass er zwei Kinder habe (jeweils sechs und 14 Jahre alt) und beim Stadtrat nicht viel verdiene. "Nach den Abzügen bekomme ich pro Monat ein Gehalt in Höhe von 1331 Namibia-Dollar", sagte er und ergänzte, dass er mit dem Betrag seine Familie, bestehend aus zwölf Personen, unterstütze. Imbambah sagte weiter, dass er noch bei seiner 67 Jahre alten Mutter in Henties Bay wohne. "Sie sollten ältere Menschen respektieren und nicht schlagen. Sie haben eine Frau geschlagen, die fast so alt wie Ihre Mutter ist", sagte Tjatjara. Und: "Das Opfer war zudem total wehrlos." Obwohl die Wunden nicht sehr schlimm gewesen seien, sollte das Gericht nicht nachsichtig sein.
Staatsanwältin Seredine Jacobs hatte eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Namibia-Dollar oder vier Monate Haft beantragt. Sie sagte, dass Imbambah im Jahr 2008 wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt worden war und somit eine Vorgeschichte mit der Justiz habe. "Dieser Fall hat sehr viel Aufmerksamkeit aus der Öffentlichkeit bekommen und das Gericht sollte ein Exempel statuieren. Es spielt keine Rolle, wer Sie sind, wenn Sie ein Verbrechen begehen, müssen Sie mit den Konsequenzen rechnen", sagte sie.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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