Pächter-Erfolg vor Gericht
Windhoek/Wlotzkasbaken - Die WHOA hatte sich mit einem Eilantrag an das Gericht gewandt, nachdem der Erongo-Regionalrat im Juli in einer Zeitungsannonce die Verpachtung von Grundstücken in der Feriensiedlung ausgeschrieben hatte, was nach Ansicht der Antragssteller (neben der WHOA auch deren Mitglied Kerry Sean McNamara) eine Verletzung des im November 2006 ebenfalls am Obergericht erzielten Schlichtungsabkommens im Streit um die Zukunft von Wlotzkasbaken darstellt.
Richter Collins Parker ordnete gestern vorläufig den Stopp der Verpachtungen an, behielt sich aber ein endgültiges Urteil vor. Am 28. September folgt nun eine ausführliche Anhörung der Antragssteller, vor Gericht von den Advokaten Dave Smuts und Reinhard Tötemeyer vertreten, und Antragsgegner (der Erongo-Regionalrat, vor Gericht von Herman Oosthuizen repräsentiert, das Ministerium für Regional- und Lokalverwaltung, Wohnungsbau und ländliche Entwicklung sowie der Vorstand des Township Boards).
Im Rahmen des Schlichtungsabkommens zwischen der Pächtervereinigung, dem Ministerium und dem Erongo-Regionalrat war vereinbart worden, dass der nördlich von Swakopmund gelegenen Feriensiedlung der Status einer Ortschaft verliehen wird und dann alle 110 derzeit bestehenden Grundstücke sowie 148 weitere, durch Parzellierung und Neuerschließung entstehende Bauplätze verkauft werden. Den bisherigen Pächtern wurde im Abkommen ein Vorkaufsrecht zugesichert.
In der Zeitungsanzeige hatte der Erongo-Regionalrat nun aber potenzielle Pächter aufgerufen, bis zum 17. August entsprechende Anträge einzureichen. Darunter fallen, das beweist ein dem Gericht vorliegender Grundstücksplan, alle 258 Grundstücke; damit auch solche, auf die von den momentanen Pächtern bereits erschlossen und aufgewertet worden waren. Selbst wenn der Regionalrat die Grundstücke nur vorübergehend verpachten wolle, bis die Proklamierung der Ortschaft vollzogen und der vereinbarte Verkauf in die Wege geleitet werde, sei es "unfassbar", wie dies getätigt werden könne, da viele Grundstücke bislang über keinerlei Infrastruktur wie Wasserversorgung oder ein Abwassersystem verfügten (was die Stadtplaner von Stubenrauch Planning Consultants als Voraussetzung für eine Vergabe der Parzellen empfohlen hatten, d. Red.), heißt es in der eidesstattlichen Erklärung eines Mitglieds der WHOA, das dem Erongo-Regionalrat darin überdies unterstellt, mit der Zeitungsanzeige und dem darin enthaltenen ausdrücklichen Aufruf an frühre Interessenten unzulässige Ziele zu verfolgen. Dieser Hinweis sei besonders aussagekräftig im Lichte eines früheren Versuchs des Regionalrats, weitere Grundstücke zu erschließen und diese an einige wenige, auf einer Liste verzeichnete, Begünstigte zu verpachten, bei denen es sich hauptsächlich um Angehörige des Regionalrats und des Ministeriums handele.
Der Streit um Wlotzkasbaken schwelt bereits seit rund sieben Jahren und hat seither mehrfach die Gerichte beschäftigt. Vor dem im vergangenen November erzielten Schlichtungsabkommen war es Mitte des Jahres bereits zu einer Auseinandersetzung gekommen, nachdem die im Juni 2006 auslaufenden Pachtverträge zunächst nicht verlängert worden waren.
Richter Collins Parker ordnete gestern vorläufig den Stopp der Verpachtungen an, behielt sich aber ein endgültiges Urteil vor. Am 28. September folgt nun eine ausführliche Anhörung der Antragssteller, vor Gericht von den Advokaten Dave Smuts und Reinhard Tötemeyer vertreten, und Antragsgegner (der Erongo-Regionalrat, vor Gericht von Herman Oosthuizen repräsentiert, das Ministerium für Regional- und Lokalverwaltung, Wohnungsbau und ländliche Entwicklung sowie der Vorstand des Township Boards).
Im Rahmen des Schlichtungsabkommens zwischen der Pächtervereinigung, dem Ministerium und dem Erongo-Regionalrat war vereinbart worden, dass der nördlich von Swakopmund gelegenen Feriensiedlung der Status einer Ortschaft verliehen wird und dann alle 110 derzeit bestehenden Grundstücke sowie 148 weitere, durch Parzellierung und Neuerschließung entstehende Bauplätze verkauft werden. Den bisherigen Pächtern wurde im Abkommen ein Vorkaufsrecht zugesichert.
In der Zeitungsanzeige hatte der Erongo-Regionalrat nun aber potenzielle Pächter aufgerufen, bis zum 17. August entsprechende Anträge einzureichen. Darunter fallen, das beweist ein dem Gericht vorliegender Grundstücksplan, alle 258 Grundstücke; damit auch solche, auf die von den momentanen Pächtern bereits erschlossen und aufgewertet worden waren. Selbst wenn der Regionalrat die Grundstücke nur vorübergehend verpachten wolle, bis die Proklamierung der Ortschaft vollzogen und der vereinbarte Verkauf in die Wege geleitet werde, sei es "unfassbar", wie dies getätigt werden könne, da viele Grundstücke bislang über keinerlei Infrastruktur wie Wasserversorgung oder ein Abwassersystem verfügten (was die Stadtplaner von Stubenrauch Planning Consultants als Voraussetzung für eine Vergabe der Parzellen empfohlen hatten, d. Red.), heißt es in der eidesstattlichen Erklärung eines Mitglieds der WHOA, das dem Erongo-Regionalrat darin überdies unterstellt, mit der Zeitungsanzeige und dem darin enthaltenen ausdrücklichen Aufruf an frühre Interessenten unzulässige Ziele zu verfolgen. Dieser Hinweis sei besonders aussagekräftig im Lichte eines früheren Versuchs des Regionalrats, weitere Grundstücke zu erschließen und diese an einige wenige, auf einer Liste verzeichnete, Begünstigte zu verpachten, bei denen es sich hauptsächlich um Angehörige des Regionalrats und des Ministeriums handele.
Der Streit um Wlotzkasbaken schwelt bereits seit rund sieben Jahren und hat seither mehrfach die Gerichte beschäftigt. Vor dem im vergangenen November erzielten Schlichtungsabkommen war es Mitte des Jahres bereits zu einer Auseinandersetzung gekommen, nachdem die im Juni 2006 auslaufenden Pachtverträge zunächst nicht verlängert worden waren.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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