Pädagogen-Mörder verurteilt
Windhoek - In dem Prozess um den Sexualmord an einer Lehrerin in Keetmashoop sind die beiden Angeklagten schuldig gesprochen worden.
In seiner Urteilsbegründung am Montag sah es Richter Alfred Siboleka als erwiesen an, dass die Beschuldigten Albertus Cloete (36) und Quinton Pieters (30) am 2. November 2007 die Pädagogin Magda Maas (55) in ihrer Wohnung überfallen, vergewaltigt, ermordet und beraubt haben. Außerdem kam er zu dem Ergebnis, dass die beiden Angeklagten dabei in gemeinschaftlicher Absicht gehandelt und sich dabei unabhängig von der Frage, wer von ihnen die Frau umgebracht hat, beide des Mordes schuldig gemacht haben.
Siboleka zufolge haben die Indizien der Staatsanwaltschaft ausgereicht, die beiden Mörder mit der Tat zu verbinden. Dazu gehörten Schuhabdrücke und DNA-Spuren die sie am Tatort hinterlassen hätten, sowie Telefonanrufe, die Pieters mit dem zuvor bei Maas entwendeten Handy gemacht habe. Dessen Schwester hatte zuvor ausgesagt, Pieters habe sie mehrmals von dem gestohlenen Mobiltelefon angerufen und ihr mitgeteilt, dass er womöglich verhaftet werden würde.
Des Weiteren wurde den beiden Tätern zum Verhängnis, dass sie versucht hatten, die zuvor bei Maas geraubten Wertsachen zu verkaufen, unter denen sich eine Stereoanlage, ein DVD-Gerät, eine Nähmaschine und eine Digitalkamera befanden. Die Polizei wurde durch einen Informanten auf die Täter aufmerksam, dem diese einen Teil der Beute angeboten hatten.
Pieters, den DNA-Spuren am Körper des Opfers überführt hatten, wurde in allen drei Anklagepunkten des Mordes, schweren Raubes und der Vergewaltigung verurteilt. Sein Komplize Cloete wurde wegen schweren Raubes und Mordes verurteilt, aber auf den Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen.
Laut Obduktionsbericht wurde Maas mit einem Hammer auf den Hinterkopf geschlagen und anschließend mit einem Stück Stoff erwürgt. Ihre unbekleidete Leiche wurde am nächsten Tag von ihrer Haushilfe gefunden.
Gegen Pieters sind weitere Verfahren wegen mutmaßlicher Vergewaltigung und Körperverletzung anhängig. Er und Cloete wurden von Verteidiger Monty Karuaihe und die Staatsanwaltschaft von Innocentia Nyoni vertreten. Wie lange die beiden Verbrecher ins Gefängnis müssen, wird sich nach den Strafanträgen der Verteidigung und Anklage entscheiden.
In seiner Urteilsbegründung am Montag sah es Richter Alfred Siboleka als erwiesen an, dass die Beschuldigten Albertus Cloete (36) und Quinton Pieters (30) am 2. November 2007 die Pädagogin Magda Maas (55) in ihrer Wohnung überfallen, vergewaltigt, ermordet und beraubt haben. Außerdem kam er zu dem Ergebnis, dass die beiden Angeklagten dabei in gemeinschaftlicher Absicht gehandelt und sich dabei unabhängig von der Frage, wer von ihnen die Frau umgebracht hat, beide des Mordes schuldig gemacht haben.
Siboleka zufolge haben die Indizien der Staatsanwaltschaft ausgereicht, die beiden Mörder mit der Tat zu verbinden. Dazu gehörten Schuhabdrücke und DNA-Spuren die sie am Tatort hinterlassen hätten, sowie Telefonanrufe, die Pieters mit dem zuvor bei Maas entwendeten Handy gemacht habe. Dessen Schwester hatte zuvor ausgesagt, Pieters habe sie mehrmals von dem gestohlenen Mobiltelefon angerufen und ihr mitgeteilt, dass er womöglich verhaftet werden würde.
Des Weiteren wurde den beiden Tätern zum Verhängnis, dass sie versucht hatten, die zuvor bei Maas geraubten Wertsachen zu verkaufen, unter denen sich eine Stereoanlage, ein DVD-Gerät, eine Nähmaschine und eine Digitalkamera befanden. Die Polizei wurde durch einen Informanten auf die Täter aufmerksam, dem diese einen Teil der Beute angeboten hatten.
Pieters, den DNA-Spuren am Körper des Opfers überführt hatten, wurde in allen drei Anklagepunkten des Mordes, schweren Raubes und der Vergewaltigung verurteilt. Sein Komplize Cloete wurde wegen schweren Raubes und Mordes verurteilt, aber auf den Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen.
Laut Obduktionsbericht wurde Maas mit einem Hammer auf den Hinterkopf geschlagen und anschließend mit einem Stück Stoff erwürgt. Ihre unbekleidete Leiche wurde am nächsten Tag von ihrer Haushilfe gefunden.
Gegen Pieters sind weitere Verfahren wegen mutmaßlicher Vergewaltigung und Körperverletzung anhängig. Er und Cloete wurden von Verteidiger Monty Karuaihe und die Staatsanwaltschaft von Innocentia Nyoni vertreten. Wie lange die beiden Verbrecher ins Gefängnis müssen, wird sich nach den Strafanträgen der Verteidigung und Anklage entscheiden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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