Pension reagiert auf Klagen
Windhoek - Der Geschäftsführer der Pension Thule, Dean van Royen, hat Nachbarn seines Establishments versichert, dass er die Räume seines Gastbetriebs mit Schalldämpfung versehen werde.
"Wir werden Anfang Februar einen Test durchführen und zusammen mit Anwohnern und Vertretern der Stadtverwaltung eine mögliche Lärmbelästigung prüfen", sagte van Royen. Die Pension Thule, die im Wohnviertel Eros liegt, hat sich entscheiden, ihre Räumlichkeiten so umzubauen, dass bei
Feierlichkeiten kein Lärm mehr nach draußen dringt. Beschwerden hat es
zuletzt Anfang Januar gegeben, als anlässlich einer Hochzeitsfeier, die
in der Herberge stattfand, einige Anwohner gegen Mitternacht die Polizei
wegen der Lärmbelästigung gerufen haben. Allerdings hatte die
Hotelleitung schon vorher die Stadtverwaltung und einige Anwohner über die Veranstaltung informiert, der diese zustimmten. Auch sind nach
Aussage des Hotelmanagers alle sonstigen Feierlichkeiten, sogar die
Silvesterparty, gestrichen worden, um die Anwohner nicht weiter zu
belasten.
Nun wird allerdings umgebaut, damit weiter gefeiert werden
kann. Nach dem Gesetz darf niemand auf der Straße, auf einem
öffentlichen Platz oder auf seinem eigenen Grundstück derartigen Lärm erzeugen, dass dadurch die öffentliche Ruhe gestört wird. Wer dagegen verstößt, kann mit einer Geldstrafe bis zu N$ 2000 oder sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten Gefängnis rechnen. Eine Verordnung, wie der öffentliche Lärm zu bemessen ist, gibt es bisher jedoch noch keine. Allerdings hat die Stadtverwaltung bereits Grundsätze zur Bewertung von Lärmbelästigungen aufgestellt, die zwar noch nicht umgesetz sind, nach denen jedoch bereits verfahren wird.
Diese unterscheiden nach den jeweiligen Stadtgebieten und setzen Höchstwerte für die Lärmbelästigung fest, die sich an den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation orientieren. Auch haben Messungen in
Windhoek stattgefunden, die durchgängig unterdurchschnittliche Werte
erbracht haben. Davon zu unterscheiden sind allerdings
Lärmbelästigungen im Einzelfall. Hierfür muss eine Genehmigung der
Stadtverwaltung eingeholt werden, dann ist eine Ausnahme wegen einer
Feierlichkeit möglich. Eine solche Genehmigung hatte die Pension Thule
Anfang Januar erhalten und der Umbau wird nun zeigen, ob nun weiter
unbeschwert gefeiert werden kann.
"Wir werden Anfang Februar einen Test durchführen und zusammen mit Anwohnern und Vertretern der Stadtverwaltung eine mögliche Lärmbelästigung prüfen", sagte van Royen. Die Pension Thule, die im Wohnviertel Eros liegt, hat sich entscheiden, ihre Räumlichkeiten so umzubauen, dass bei
Feierlichkeiten kein Lärm mehr nach draußen dringt. Beschwerden hat es
zuletzt Anfang Januar gegeben, als anlässlich einer Hochzeitsfeier, die
in der Herberge stattfand, einige Anwohner gegen Mitternacht die Polizei
wegen der Lärmbelästigung gerufen haben. Allerdings hatte die
Hotelleitung schon vorher die Stadtverwaltung und einige Anwohner über die Veranstaltung informiert, der diese zustimmten. Auch sind nach
Aussage des Hotelmanagers alle sonstigen Feierlichkeiten, sogar die
Silvesterparty, gestrichen worden, um die Anwohner nicht weiter zu
belasten.
Nun wird allerdings umgebaut, damit weiter gefeiert werden
kann. Nach dem Gesetz darf niemand auf der Straße, auf einem
öffentlichen Platz oder auf seinem eigenen Grundstück derartigen Lärm erzeugen, dass dadurch die öffentliche Ruhe gestört wird. Wer dagegen verstößt, kann mit einer Geldstrafe bis zu N$ 2000 oder sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten Gefängnis rechnen. Eine Verordnung, wie der öffentliche Lärm zu bemessen ist, gibt es bisher jedoch noch keine. Allerdings hat die Stadtverwaltung bereits Grundsätze zur Bewertung von Lärmbelästigungen aufgestellt, die zwar noch nicht umgesetz sind, nach denen jedoch bereits verfahren wird.
Diese unterscheiden nach den jeweiligen Stadtgebieten und setzen Höchstwerte für die Lärmbelästigung fest, die sich an den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation orientieren. Auch haben Messungen in
Windhoek stattgefunden, die durchgängig unterdurchschnittliche Werte
erbracht haben. Davon zu unterscheiden sind allerdings
Lärmbelästigungen im Einzelfall. Hierfür muss eine Genehmigung der
Stadtverwaltung eingeholt werden, dann ist eine Ausnahme wegen einer
Feierlichkeit möglich. Eine solche Genehmigung hatte die Pension Thule
Anfang Januar erhalten und der Umbau wird nun zeigen, ob nun weiter
unbeschwert gefeiert werden kann.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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