Pflichtabgabe zur Ausbildung
Windhoek - Die Berufsbildungssteuer VET (Vocational Education and Training Levy) betrifft alle mittleren und Großbetriebe der Privatwirtschaft und ist an die Namibische Berufsausbildungsbehörde NTA (Namibia Training Authority) abzuführen und nicht an den Fiskus. Der Staat und seine Ministerien, die Staatsunternehmen (SOEs: State Owned Enterprises), die nach Regierungsbekanntmachung Nr. 174 von 2010 definiert sind, die Regionalräte, Kirchen und Wohltätigkeitsorganisationen nach Definition des Steuergesetzes von 1981 (Gesetz Nr. 24 von 1981) sind von der Pflichtabgabe ausgenommen. "Ökonomisch aktive Staatsunternehmen", Stadtverwaltungen und andere Lokalbehörden, private Bildungseinrichtungen und Dorfräte mit einer jährlichen Lohnrechnung von über 350000 N$ gehören jedoch zur Kategorie abgabepflichtigen Institutionen und Körperschaften. Namwandi hat diese Ankündigung gestern im Beisein des vorgesetzten Ministers Dr. Abraham Iyambo vorgetragen.
Die Abgabe wird auf die gesamten Gehalts- und Lohnkosten des angestellten Personals eines Unternehmens erhoben, inklusive "cost to company" (also nicht nur auf das Bruttogehalt), weil das Ministerium keine Zweifel bei der Berechnung der Abgabe aufkommen lassen will, so erklärte ein Sprecher der AZ. Die Abgabe wird durch das Berufsbildungsgesetz Nr. 1 von 2008 (Vocational Education and Training Act) ermöglicht, wonach auch die Anwendung der eingetriebenen Gelder reguliert wird. Nach einer Abschätzung des Finanzministeriums können laut Bildungsminister Dr. Iyambo über diese Besteuerung anfänglich 330 Mio. N$ pro Jahr eingenommen werden. Firmen, die ein internes Fortbildungsprogramm betreiben, können bis zu 50% Rabatt der Bildungssteuer beantragen. Die Mittel sollen hauptsächlich - zu 50 Prozent - der direkten Berufsbildung von Fachpersonal für namibische Unternehmen dienen. Weitere 35% der Einnahmen sind laut Namwandi für den Ausbau der Berufsschulen und der "sektoralen Prioritäten der Regierung" bestimmt. Die Berufsbildungsbehörde NTA behält die übrigen 15% der Abgaben für Verwaltungskosten ein. Zur exakten Berechnung der Pflichtabgabe haben die Arbeitgeber der NTA monatlich ihr Lohnregister einzureichen.
Die NTA-Behörde wird früh 2013 eine landesweite Informationskampagne durchführen. Ferner wird eine NTA-Broschüre "Training Levy Questions and Answers" herausgegeben, in der 48 Fragen zur Berufsbildungssteuer beantwortet werden. Laut NTA-Sprecher Mornay Louw wird der Inhalt der vollständigen Broschüre bis Ende Januar 2013 auf der NTA-Webseite einzusehen sein, derweil die Informationsschrift dann auch landesweit vertrieben werden soll.
Namwandi hat die Arbeitgeber bei der Ankündigung auch aufgefordert, binnen 30 Tagen, falls erforderlich, schriftliche Kommentare und Einwände einzureichen. Die Frage der Medien, ob das Ministerium auch chinesische Arbeitgeber belangen werde, die sich vor der Abgabe drücken könnten, löste Belustigung aus. Minister Iyambo verwies auf Inspektoren, die das Lohnregister der Firmen zu prüfen haben.
Die Abgabe wird auf die gesamten Gehalts- und Lohnkosten des angestellten Personals eines Unternehmens erhoben, inklusive "cost to company" (also nicht nur auf das Bruttogehalt), weil das Ministerium keine Zweifel bei der Berechnung der Abgabe aufkommen lassen will, so erklärte ein Sprecher der AZ. Die Abgabe wird durch das Berufsbildungsgesetz Nr. 1 von 2008 (Vocational Education and Training Act) ermöglicht, wonach auch die Anwendung der eingetriebenen Gelder reguliert wird. Nach einer Abschätzung des Finanzministeriums können laut Bildungsminister Dr. Iyambo über diese Besteuerung anfänglich 330 Mio. N$ pro Jahr eingenommen werden. Firmen, die ein internes Fortbildungsprogramm betreiben, können bis zu 50% Rabatt der Bildungssteuer beantragen. Die Mittel sollen hauptsächlich - zu 50 Prozent - der direkten Berufsbildung von Fachpersonal für namibische Unternehmen dienen. Weitere 35% der Einnahmen sind laut Namwandi für den Ausbau der Berufsschulen und der "sektoralen Prioritäten der Regierung" bestimmt. Die Berufsbildungsbehörde NTA behält die übrigen 15% der Abgaben für Verwaltungskosten ein. Zur exakten Berechnung der Pflichtabgabe haben die Arbeitgeber der NTA monatlich ihr Lohnregister einzureichen.
Die NTA-Behörde wird früh 2013 eine landesweite Informationskampagne durchführen. Ferner wird eine NTA-Broschüre "Training Levy Questions and Answers" herausgegeben, in der 48 Fragen zur Berufsbildungssteuer beantwortet werden. Laut NTA-Sprecher Mornay Louw wird der Inhalt der vollständigen Broschüre bis Ende Januar 2013 auf der NTA-Webseite einzusehen sein, derweil die Informationsschrift dann auch landesweit vertrieben werden soll.
Namwandi hat die Arbeitgeber bei der Ankündigung auch aufgefordert, binnen 30 Tagen, falls erforderlich, schriftliche Kommentare und Einwände einzureichen. Die Frage der Medien, ob das Ministerium auch chinesische Arbeitgeber belangen werde, die sich vor der Abgabe drücken könnten, löste Belustigung aus. Minister Iyambo verwies auf Inspektoren, die das Lohnregister der Firmen zu prüfen haben.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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