Phosphat-Gegner gewinnen Zeit
Verhandlung vertagt, weil Richter mehr Infos benötigt – Demo auch in Windhoek
Von Clemens von Alten, Windhoek
Im Vorfeld der Verhandlung am Obergericht, machte der Gewerkschaftsdachverband NUNW (National Union of Namibian Workers) auch in Windhoek gegen den geplanten Phosphat-Abbau mobil. Mehrere Dutzende Gewerkschaftsvertreter marschierten zunächst zum Parlamentsgarten, wo sie dem Büro der Premierministerin eine Petition überreichten, bevor sie sich zum Obergericht aufmachten.
Die Klage hatten mehrere Fischereifirmen angestrengt, die sich aus Sorge um Umwelt und Fischbestände gegen den Phosphat-Abbau wehren. Während des gestrigen Gerichtstermins erklärte der Richter, dass er weitere wissenschaftliche Hintergrundinformationen benötige und diese sollen am 16. Oktober vorliegen beziehungsweise eingereicht werden. Das eigentliche Verfahren wurde bis Anfang kommenden Jahres vertagt.
„Das ist eine gute Sache“, sagte gestern Herbert Jauch, Vorsitzender der Stiftung für wirtschaftliche und soziale Gerechtigkeit (Economic & Social Justice Trust), auf AZ-Nachfrage. „Es zeigt, dass der Richter die Sache ernst nimmt und sich im Detail mit der Materie beschäftigen will.“ Die Gegner des Vorhabens haben aber vor allem Zeit gewonnen. Denn wie Jauch erklärt, wird der Ausgang dieser Gerichtsverhandlung für die noch ausstehende Entscheidung des Umweltministers Pohamba Shifeta ausschlaggebend sein, ob der Firma Namibia Marine Phosphate (NMP) erlaubt werden soll, am Meeresboden Phosphat abzubauen.
Dem Unternehmen war am 5. September 2016 für den rund 120 Kilometer südwestlich von Walvis Bay geplanten Abbau von Phosphat eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt worden. Diese war aber acht Wochen später wieder entzogen worden, nachdem bei einer öffentlichen Anhörung erhebliche Vorbehalte gegen die angeblich umweltschädliche Phosphat-Gewinnung am Meeresboden laut wurden. Naturschützer sprechen von unabsehbaren Folgen für das Ökosystem und befürchten, dass die Schäden erst sichtbar werden würden, wenn sie sich nicht mehr rückgängig machen ließen.
NMP hatte anschließend erfolgreich gegen die Aberkennung der Freigabe geklagt und diese so zurückerlangt. Anschließend wurde allerdings auf Antrag von Michael Gawaseb, Aktivist und Vertreter der Stiftung für wirtschaftliche und soziale Gerechtigkeit, eine weitere öffentliche Anhörung unter Vorsitz des Umweltministers abgehalten. Wenige Tage später zog der Minister die Unbedenklichkeitsbescheinigung erneut zurück – allerdings nur vorrübergehend (AZ berichtete), und eine endgültige Entscheidung steht bis heute aus.
Im Vorfeld der Verhandlung am Obergericht, machte der Gewerkschaftsdachverband NUNW (National Union of Namibian Workers) auch in Windhoek gegen den geplanten Phosphat-Abbau mobil. Mehrere Dutzende Gewerkschaftsvertreter marschierten zunächst zum Parlamentsgarten, wo sie dem Büro der Premierministerin eine Petition überreichten, bevor sie sich zum Obergericht aufmachten.
Die Klage hatten mehrere Fischereifirmen angestrengt, die sich aus Sorge um Umwelt und Fischbestände gegen den Phosphat-Abbau wehren. Während des gestrigen Gerichtstermins erklärte der Richter, dass er weitere wissenschaftliche Hintergrundinformationen benötige und diese sollen am 16. Oktober vorliegen beziehungsweise eingereicht werden. Das eigentliche Verfahren wurde bis Anfang kommenden Jahres vertagt.
„Das ist eine gute Sache“, sagte gestern Herbert Jauch, Vorsitzender der Stiftung für wirtschaftliche und soziale Gerechtigkeit (Economic & Social Justice Trust), auf AZ-Nachfrage. „Es zeigt, dass der Richter die Sache ernst nimmt und sich im Detail mit der Materie beschäftigen will.“ Die Gegner des Vorhabens haben aber vor allem Zeit gewonnen. Denn wie Jauch erklärt, wird der Ausgang dieser Gerichtsverhandlung für die noch ausstehende Entscheidung des Umweltministers Pohamba Shifeta ausschlaggebend sein, ob der Firma Namibia Marine Phosphate (NMP) erlaubt werden soll, am Meeresboden Phosphat abzubauen.
Dem Unternehmen war am 5. September 2016 für den rund 120 Kilometer südwestlich von Walvis Bay geplanten Abbau von Phosphat eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt worden. Diese war aber acht Wochen später wieder entzogen worden, nachdem bei einer öffentlichen Anhörung erhebliche Vorbehalte gegen die angeblich umweltschädliche Phosphat-Gewinnung am Meeresboden laut wurden. Naturschützer sprechen von unabsehbaren Folgen für das Ökosystem und befürchten, dass die Schäden erst sichtbar werden würden, wenn sie sich nicht mehr rückgängig machen ließen.
NMP hatte anschließend erfolgreich gegen die Aberkennung der Freigabe geklagt und diese so zurückerlangt. Anschließend wurde allerdings auf Antrag von Michael Gawaseb, Aktivist und Vertreter der Stiftung für wirtschaftliche und soziale Gerechtigkeit, eine weitere öffentliche Anhörung unter Vorsitz des Umweltministers abgehalten. Wenige Tage später zog der Minister die Unbedenklichkeitsbescheinigung erneut zurück – allerdings nur vorrübergehend (AZ berichtete), und eine endgültige Entscheidung steht bis heute aus.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen