Phosphat-Projekt erhält Auftrieb
Firma erlangt annullierte Unbedenklichkeitsbescheinigung zurück
Von Marc Springer, Windhoek
Das Unternehmen Namibian Marine Phospate (NMP) hat in dem Streben, rund 120 Kilometer südwestlich von Walvis Bay vom Meeresboden Phosphat zu gewinnen, eine wichtige Hürde genommen. Der Durchbruch ergibt sich aus einem am Freitag ergangenen Urteil von Richter Shafimana Ueitele, für das er heute die Begründung nachreichen will.
Durch das Urteil hat NMP eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zurückerlangt, die ihr das Umweltministerium am 5. September 2016 erteilt, aber am 2. November wieder entzogen hatte, nachdem bei einer öffentlichen Anhörung erhebliche Vorbehalte gegen die angeblich umweltschädliche Phosphat-Gewinnung am Meeresboden laut wurden.
NMP hatte gegen die Annullierung der Unbedenklichkeitsbescheinigung geklagt, weil sie zu der vom Umweltminister organisierten Anhörung nicht eingeladen und somit der Möglichkeit beraubt worden seien, auf diesen einzuwirken, bevor er die Umweltfreigabe zurückgezogen habe. Weil NMP nicht an der Anhörung teilgenommen habe, sei der Firma das Recht genommen worden, den dort vorgetragenen Einwänden gegen einen Phosphat-Abbau zu widersprechen, Kritiker des Vorhabens zu befragen oder eigene Argumente vorzutragen.
Obwohl das Umweltministerium betont hatte, es sei nicht durch die Anhörung zur Rücknahme der bereits erteilten Unbedenklichkeitsbescheinigung veranlasst worden oder verpflichtet gewesen, die Kläger zu der Aussprache einzuladen, ist Ueitele deren Argumentation gefolgt. Damit hat die Firma zwar die entzogene Unbedenklichkeitsbescheinigung zurückerlangt, aber nicht das Recht erkämpft, unmittelbar mit dem Abbau von Phosphat zu beginnen.
Abgesehen davon, dass eine Berufung des Umweltministeriums gegen das Urteil von Ueitele wahrscheinlich ist, steht einem möglichen Beginn der Phosphat-Gewinnung derzeit eine weitere noch anhängige Klage im Wege.
Auch Fischer klagen
In diesem Verfahren beantrag ein Verband namibischer Fischereivereinigungen eine richterliche Verfügung, die NMP eine maritime Phosphat-Gewinnung vor Namibias Küste grundsätzlich untersagen würde. Zur Begründung führen sie an eine solche Freigabe hätte katastrophale Folgen, unter denen vor allem die Fischereiindustrie und damit indirekt auch die hiesige Wirtschaft leiden würden. Schließlich würde der Fischereisektor rund 15000 Angestellte beschäftigen und jährlich rund 10 Milliarden N$ umsetzen. Die Fischindustrie sei auf eine nachhaltige Nutzung maritimer Ressourcen angewiesen und existenziell bedroht, sollten am Meeresboden durch Phosphat-Abbau Sedimente aufgewühlt und dabei die sensible Ökologie des Ozeans gestört werden.
Diese negativen Begleiterscheinungen lassen sich den Fischereivereinigungen zufolge auch nicht durch Umweltauflagen mildern, weil der Prozess des Phosphat-Abbaus grundsätzlich das natürliche Gleichgewicht störe und irreparablen Schaden verursache. Dies würde auch die Öffentlichkeit tangieren die einen Anspruch darauf habe, dass der verfassungsrechtlich garantierte Umweltschutz in Namibia auch umgesetzt werde. Davon zeuge nicht zuletzt der Protest, von dem das Phosphat-Vorhaben von Beginn an begleitet worden sei.
Demnach beantragen die Kläger in diesem Parallelverfahren eine gerichtliche Verfügung, wonach die Unbedenklichkeitsbescheinigung von NMP irregulär beantragt und vom Umweltministerium rechtswidrig vergeben worden sei. Sollten sie damit Erfolg haben, wäre NPM ein Abbau von Phosphat unmöglich, obwohl die Firma durch das Urteil von Ueitele am Freitag die zuvor außer Kraft gesetzte Unbedenklichkeitsbescheinigung zurückerrungen hat.
Das Unternehmen Namibian Marine Phospate (NMP) hat in dem Streben, rund 120 Kilometer südwestlich von Walvis Bay vom Meeresboden Phosphat zu gewinnen, eine wichtige Hürde genommen. Der Durchbruch ergibt sich aus einem am Freitag ergangenen Urteil von Richter Shafimana Ueitele, für das er heute die Begründung nachreichen will.
Durch das Urteil hat NMP eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zurückerlangt, die ihr das Umweltministerium am 5. September 2016 erteilt, aber am 2. November wieder entzogen hatte, nachdem bei einer öffentlichen Anhörung erhebliche Vorbehalte gegen die angeblich umweltschädliche Phosphat-Gewinnung am Meeresboden laut wurden.
NMP hatte gegen die Annullierung der Unbedenklichkeitsbescheinigung geklagt, weil sie zu der vom Umweltminister organisierten Anhörung nicht eingeladen und somit der Möglichkeit beraubt worden seien, auf diesen einzuwirken, bevor er die Umweltfreigabe zurückgezogen habe. Weil NMP nicht an der Anhörung teilgenommen habe, sei der Firma das Recht genommen worden, den dort vorgetragenen Einwänden gegen einen Phosphat-Abbau zu widersprechen, Kritiker des Vorhabens zu befragen oder eigene Argumente vorzutragen.
Obwohl das Umweltministerium betont hatte, es sei nicht durch die Anhörung zur Rücknahme der bereits erteilten Unbedenklichkeitsbescheinigung veranlasst worden oder verpflichtet gewesen, die Kläger zu der Aussprache einzuladen, ist Ueitele deren Argumentation gefolgt. Damit hat die Firma zwar die entzogene Unbedenklichkeitsbescheinigung zurückerlangt, aber nicht das Recht erkämpft, unmittelbar mit dem Abbau von Phosphat zu beginnen.
Abgesehen davon, dass eine Berufung des Umweltministeriums gegen das Urteil von Ueitele wahrscheinlich ist, steht einem möglichen Beginn der Phosphat-Gewinnung derzeit eine weitere noch anhängige Klage im Wege.
Auch Fischer klagen
In diesem Verfahren beantrag ein Verband namibischer Fischereivereinigungen eine richterliche Verfügung, die NMP eine maritime Phosphat-Gewinnung vor Namibias Küste grundsätzlich untersagen würde. Zur Begründung führen sie an eine solche Freigabe hätte katastrophale Folgen, unter denen vor allem die Fischereiindustrie und damit indirekt auch die hiesige Wirtschaft leiden würden. Schließlich würde der Fischereisektor rund 15000 Angestellte beschäftigen und jährlich rund 10 Milliarden N$ umsetzen. Die Fischindustrie sei auf eine nachhaltige Nutzung maritimer Ressourcen angewiesen und existenziell bedroht, sollten am Meeresboden durch Phosphat-Abbau Sedimente aufgewühlt und dabei die sensible Ökologie des Ozeans gestört werden.
Diese negativen Begleiterscheinungen lassen sich den Fischereivereinigungen zufolge auch nicht durch Umweltauflagen mildern, weil der Prozess des Phosphat-Abbaus grundsätzlich das natürliche Gleichgewicht störe und irreparablen Schaden verursache. Dies würde auch die Öffentlichkeit tangieren die einen Anspruch darauf habe, dass der verfassungsrechtlich garantierte Umweltschutz in Namibia auch umgesetzt werde. Davon zeuge nicht zuletzt der Protest, von dem das Phosphat-Vorhaben von Beginn an begleitet worden sei.
Demnach beantragen die Kläger in diesem Parallelverfahren eine gerichtliche Verfügung, wonach die Unbedenklichkeitsbescheinigung von NMP irregulär beantragt und vom Umweltministerium rechtswidrig vergeben worden sei. Sollten sie damit Erfolg haben, wäre NPM ein Abbau von Phosphat unmöglich, obwohl die Firma durch das Urteil von Ueitele am Freitag die zuvor außer Kraft gesetzte Unbedenklichkeitsbescheinigung zurückerrungen hat.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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