Phosphat-Projekt erleidet Rückschlag
Naturschützer feiern Teilerfolg: Phosphat-Abbau scheitert vorerst an Freigabe
Von Marc Springer, Windhoek
Hintergrund des gestern ergangenen Urteils von Richter Harald Geier ist eine Klage des Verbands namibischer Fischereivereinigungen, der ein generelles Verbot maritimer Phosphat-Gewinnung erwirken will.
Bei der Verhandlung dieses Anliegens war die Frage entstanden, ob eine Schürflizenz noch Bestand hat, die NMP am 26. Juli 2011 erhalten hat. Laut Kläger ist diese Lizenz, auf deren Grundlage NMP eine Freigabe für den geplanten Phosphat-Abbau anstrebt, bereits am 5. Februar 2013 erloschen, weil es die Antragsgegner versäumt hätten, binnen sechs Monaten eine Umweltverträglichkeitsstudie für den geplanten Phosphatabbau zu erstellen. Damit habe NMP unabhängig von der erforderlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung die Befugnis verwirkt, in einem rund 60 Kilometer vor der Küste gelegenen Gebiet etwa 120 km südwestlich von Walvis Bay das vor allem als Düngemittel verwendete Mineral in einem rund 2233 Quadratkilometer umfassenden Areal vom Meeresboden abzubauen.
In seinem rund 130 Seiten umfassenden Urteil kommt Geier zu dem Ergebnis, dass NMP nicht binnen der dafür vorgeschriebenen Fristen und unter Einhaltung der geltenden Vorschriften eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt hat. Deshalb sei die Firma auch nicht befugt, im Rahmen ihres Sandpiper-Projekts irgendwelche Schürf- oder Minenarbeiten zu verrichten, zu denen es auf Grundlage einer Bergbaulizenz scheinbar berechtigt sei.
Darüber hinaus sieht es Geier als erwiesen an, dass die Fischereibetriebe von einem möglichen Phosphatabbau „ausreichend negativ tangiert“ seien, um als betroffene Partei eine Klageberechtigung zu haben. Ferner kommt er zu dem Ergebnis, dass NMP nicht binnen sechs Monaten nach Erhalt der Bergbaulizenz eine Umweltverträglichkeitsstudie erstellt und deshalb die Auflagen dieser Lizenz verletzt habe.
Der Firma seien abgesehen davon sämtliche in ihrer Minenlizenz aufgelisteten „Aktivitäten“ untersagt, weil dafür die Genehmigung des Umweltministeriums notwendig sei, die bisher nicht vorliege. Unabhängig von der Gültigkeit der Bergbaulizenz sei es NMP folglich im Rahmen des Umweltgesetzes vorerst untersagt, selbst probeweise jedwede Schürfungsarbeiten vorzunehmen.
Umweltminister Pohamba Shiveta hatte zwar am 5. September 2016 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt, das Zertifikat jedoch am 2. November zurückgezogen, nachdem Naturschützer bei einer öffentlichen Anhörung erhebliche Vorbehalte gegen die angeblich umweltschädliche Phosphat-Gewinnung vorgebracht hatten. Seither wird in einem getrennten Verfahren darum gestritten, ob die Annullierung der Freigabe rechtens war, oder diese weiterhin gültig ist.
Die Fischereibetriebe hatten ihre Klage damit begründet, dass bei der Phosphatgewinnung aus einer Tiefe von zwischen 180 und 300 Metern ein Saugbagger eingesetzt und dabei jährlich rund 5,5 Millionen Tonnen Meeressediment an die Oberfläche befördert werde. Während der geplanten Laufzeit des Projekts würden folglich auf einer Fläche von rund 60 Quadratkilometern große Mengen an Sedimenten vom Meeresboden aufgewühlt und dadurch Fische aus dem Gebiet vertrieben.
Ferner habe die Freisetzung von Schwebstoffen und Mineralien unbekannte Folgen für Plankton und andere Organismen im Ozean, die von Nährstoffen im Meeresboden abhängen und Fischen als Nahrungsquelle dienten. Sollten diese Organismen verschwinden würden Fische ihrer Nahrungsquelle und Laichgebiete beraubt, was zu einer Störung des ökologischen Gleichgewichts führen und eine maritime Kettenreaktion mit unabsehbaren Folgen auslösen könne.
Hintergrund des gestern ergangenen Urteils von Richter Harald Geier ist eine Klage des Verbands namibischer Fischereivereinigungen, der ein generelles Verbot maritimer Phosphat-Gewinnung erwirken will.
Bei der Verhandlung dieses Anliegens war die Frage entstanden, ob eine Schürflizenz noch Bestand hat, die NMP am 26. Juli 2011 erhalten hat. Laut Kläger ist diese Lizenz, auf deren Grundlage NMP eine Freigabe für den geplanten Phosphat-Abbau anstrebt, bereits am 5. Februar 2013 erloschen, weil es die Antragsgegner versäumt hätten, binnen sechs Monaten eine Umweltverträglichkeitsstudie für den geplanten Phosphatabbau zu erstellen. Damit habe NMP unabhängig von der erforderlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung die Befugnis verwirkt, in einem rund 60 Kilometer vor der Küste gelegenen Gebiet etwa 120 km südwestlich von Walvis Bay das vor allem als Düngemittel verwendete Mineral in einem rund 2233 Quadratkilometer umfassenden Areal vom Meeresboden abzubauen.
In seinem rund 130 Seiten umfassenden Urteil kommt Geier zu dem Ergebnis, dass NMP nicht binnen der dafür vorgeschriebenen Fristen und unter Einhaltung der geltenden Vorschriften eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt hat. Deshalb sei die Firma auch nicht befugt, im Rahmen ihres Sandpiper-Projekts irgendwelche Schürf- oder Minenarbeiten zu verrichten, zu denen es auf Grundlage einer Bergbaulizenz scheinbar berechtigt sei.
Darüber hinaus sieht es Geier als erwiesen an, dass die Fischereibetriebe von einem möglichen Phosphatabbau „ausreichend negativ tangiert“ seien, um als betroffene Partei eine Klageberechtigung zu haben. Ferner kommt er zu dem Ergebnis, dass NMP nicht binnen sechs Monaten nach Erhalt der Bergbaulizenz eine Umweltverträglichkeitsstudie erstellt und deshalb die Auflagen dieser Lizenz verletzt habe.
Der Firma seien abgesehen davon sämtliche in ihrer Minenlizenz aufgelisteten „Aktivitäten“ untersagt, weil dafür die Genehmigung des Umweltministeriums notwendig sei, die bisher nicht vorliege. Unabhängig von der Gültigkeit der Bergbaulizenz sei es NMP folglich im Rahmen des Umweltgesetzes vorerst untersagt, selbst probeweise jedwede Schürfungsarbeiten vorzunehmen.
Umweltminister Pohamba Shiveta hatte zwar am 5. September 2016 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt, das Zertifikat jedoch am 2. November zurückgezogen, nachdem Naturschützer bei einer öffentlichen Anhörung erhebliche Vorbehalte gegen die angeblich umweltschädliche Phosphat-Gewinnung vorgebracht hatten. Seither wird in einem getrennten Verfahren darum gestritten, ob die Annullierung der Freigabe rechtens war, oder diese weiterhin gültig ist.
Die Fischereibetriebe hatten ihre Klage damit begründet, dass bei der Phosphatgewinnung aus einer Tiefe von zwischen 180 und 300 Metern ein Saugbagger eingesetzt und dabei jährlich rund 5,5 Millionen Tonnen Meeressediment an die Oberfläche befördert werde. Während der geplanten Laufzeit des Projekts würden folglich auf einer Fläche von rund 60 Quadratkilometern große Mengen an Sedimenten vom Meeresboden aufgewühlt und dadurch Fische aus dem Gebiet vertrieben.
Ferner habe die Freisetzung von Schwebstoffen und Mineralien unbekannte Folgen für Plankton und andere Organismen im Ozean, die von Nährstoffen im Meeresboden abhängen und Fischen als Nahrungsquelle dienten. Sollten diese Organismen verschwinden würden Fische ihrer Nahrungsquelle und Laichgebiete beraubt, was zu einer Störung des ökologischen Gleichgewichts führen und eine maritime Kettenreaktion mit unabsehbaren Folgen auslösen könne.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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