Pieters beharrt auf Unschuld
Windhoek - Die Taten sollen sich laut Anklageschrift zwischen den Jahren 2004 und 2007 im Distrikt der Stadt Keetmanshoop zugetragen haben. Alternativ zu der Anklage der versuchten und tatsächlichen Vergewaltigung kommen die Punkte des geschlechtlichen Verkehrs mit Kindern unter 16 Jahren oder der Versuch dieser Handlung. Der Beschuldigte, der bereits ein anderes Verfahren der Vergewaltigung, des schweren Raubes und des Mordes gegen sich laufen hat, plädierte bei allen Vorwürfen auf unschuldig. Eine ausführliche Begründung für sein Plädoyer gab der Angeklagte nicht.
Das erste Opfer und ihr Cousin seien am Tatabend des 20. August 2004 auf dem Rückweg vom Getränkeeinkauf von dem Angeklagten abgefangen worden. Unter dem Vorwand, er sei ein Sicherheitsbeamter und wolle sie sicher nach Hause bringen, nahm er die Kinder an die Hand. Er soll dem Cousin zehn Namibia-Dollar entwendet haben, woraufhin der damals 10-jährige Junge geflohen sei. Das Opfer sei von Pieters zu einem Haus genommen worden, wo er sie im Hof auf den Boden geworfen und seine sowie ihre Hose ausgezogen habe. Unter Schlägen und Würggriffen habe er ihr befohlen, ihre Beine zu spreizen, allerdings habe sich das Mädchen geweigert. Zu diesem Zeitpunkt soll die Mutter des Opfers - Sophia N., von dem geflohenen Jungen alarmiert - auf der Straße nach dem Mädchen gesucht und gerufen haben, wodurch es dem damals 11-jährigen Opfer gelungen sei zu entkommen. Der Täter sei geflohen. Danach seien sie gemeinsam zur Polizei und ins Hospital gefahren.
Sophia N. war gestern als erste Staatszeugin geladen. Sie bestätigte den Ablauf des Tatabends anhand eigener Erlebnisse sowie Schilderungen des Opfers. "Als sie uns entgegengerannt kam, war sie noch dabei, ihre Hose hochzuziehen", gab die Zeugin zu Protokoll. N. zufolge soll das Opfer den Täter tags darauf wieder gesehen haben - und zwar gegenüber ihres Wohnhauses, mit einer Menschengruppe. Als das Mädchen ihn bemerkte, habe sie sofort die Zeugin N. informiert. Sie habe daraufhin aus dem Haus geschaut, ebenfalls den Angeklagten gesehen und sofort durch ihre Familie die Polizei kontaktiert, die allerdings erst eintraf, als Pieters nicht mehr vor Ort war. In der gestrigen Verhandlung identifizierte sie den Angeklagten als die gesehene Person. Sie habe in der Nachbarschaft nachgefragt, woraufhin ihr gesagt worden sei, dass sein Name Quinton Pieters sei.
Der zweite Fall soll sich im Juni 2005 zugetragen haben. Das Opfer war auf dem Nachhauseweg, als der Angeklagte sie vergewaltigt haben soll. Das dritte Opfer, ebenfalls ein Mädchen, soll Pieters am 27. Oktober 2007 im Veld vergewaltigt haben. Am selben Tag soll er außerdem einen damals 10-jährigen Jungen hinter einem Fußballfeld vergewaltigt haben. In zwei der vier Fälle habe der Angeklagte den Opfern gesagt, er sei gerade aus dem Gefängnis entlassen worden und würde, wenn sie ihn nicht anzeigen, sie zu einem Arzt nehmen.
In dem Verfahren am Montag war zunächst Richter Alfred Siboleka dem Prozess zugeteilt. Der Anwalt von Pieters, Titus Ipumbu, reichte allerdings einen Antrag ein, dass der Richter wegen Voreingenommenheit abgelehnt werden muss, da Siboleka ebenfalls Richter im zweiten Verfahren gegen Pieters agiert. Gestern behandelte dann Richterin Naomi Shivute den Fall. Karin Esterhuizen vertritt den Staat in den Verhandlungen.
Das erste Opfer und ihr Cousin seien am Tatabend des 20. August 2004 auf dem Rückweg vom Getränkeeinkauf von dem Angeklagten abgefangen worden. Unter dem Vorwand, er sei ein Sicherheitsbeamter und wolle sie sicher nach Hause bringen, nahm er die Kinder an die Hand. Er soll dem Cousin zehn Namibia-Dollar entwendet haben, woraufhin der damals 10-jährige Junge geflohen sei. Das Opfer sei von Pieters zu einem Haus genommen worden, wo er sie im Hof auf den Boden geworfen und seine sowie ihre Hose ausgezogen habe. Unter Schlägen und Würggriffen habe er ihr befohlen, ihre Beine zu spreizen, allerdings habe sich das Mädchen geweigert. Zu diesem Zeitpunkt soll die Mutter des Opfers - Sophia N., von dem geflohenen Jungen alarmiert - auf der Straße nach dem Mädchen gesucht und gerufen haben, wodurch es dem damals 11-jährigen Opfer gelungen sei zu entkommen. Der Täter sei geflohen. Danach seien sie gemeinsam zur Polizei und ins Hospital gefahren.
Sophia N. war gestern als erste Staatszeugin geladen. Sie bestätigte den Ablauf des Tatabends anhand eigener Erlebnisse sowie Schilderungen des Opfers. "Als sie uns entgegengerannt kam, war sie noch dabei, ihre Hose hochzuziehen", gab die Zeugin zu Protokoll. N. zufolge soll das Opfer den Täter tags darauf wieder gesehen haben - und zwar gegenüber ihres Wohnhauses, mit einer Menschengruppe. Als das Mädchen ihn bemerkte, habe sie sofort die Zeugin N. informiert. Sie habe daraufhin aus dem Haus geschaut, ebenfalls den Angeklagten gesehen und sofort durch ihre Familie die Polizei kontaktiert, die allerdings erst eintraf, als Pieters nicht mehr vor Ort war. In der gestrigen Verhandlung identifizierte sie den Angeklagten als die gesehene Person. Sie habe in der Nachbarschaft nachgefragt, woraufhin ihr gesagt worden sei, dass sein Name Quinton Pieters sei.
Der zweite Fall soll sich im Juni 2005 zugetragen haben. Das Opfer war auf dem Nachhauseweg, als der Angeklagte sie vergewaltigt haben soll. Das dritte Opfer, ebenfalls ein Mädchen, soll Pieters am 27. Oktober 2007 im Veld vergewaltigt haben. Am selben Tag soll er außerdem einen damals 10-jährigen Jungen hinter einem Fußballfeld vergewaltigt haben. In zwei der vier Fälle habe der Angeklagte den Opfern gesagt, er sei gerade aus dem Gefängnis entlassen worden und würde, wenn sie ihn nicht anzeigen, sie zu einem Arzt nehmen.
In dem Verfahren am Montag war zunächst Richter Alfred Siboleka dem Prozess zugeteilt. Der Anwalt von Pieters, Titus Ipumbu, reichte allerdings einen Antrag ein, dass der Richter wegen Voreingenommenheit abgelehnt werden muss, da Siboleka ebenfalls Richter im zweiten Verfahren gegen Pieters agiert. Gestern behandelte dann Richterin Naomi Shivute den Fall. Karin Esterhuizen vertritt den Staat in den Verhandlungen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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