Plagiats-Streit wird im Februar entschieden
Mühlenbetriebe schließen Beweisführung über angeblich kopierte Verpackung ab
Windhoek (ms) • Das Obergericht will am 19. Februar kommenden Jahres über einen Plagiatsstreit zwischen den rivalisierenden Lebensmittelherstellern NamibMills und Bokomo Namibia entscheiden, der sich an einer angeblich imitierten Produktverpackung entzündet hat.
Die beiden Prozessgegner hatten vergangene Woche vor Vize-Gerichtspräsident Hosea Angula über drei Tage ihre Argumente ausgetauscht bevor sich jener ein Urteil in dem Rechtsstreit vorbehalten hatte. Im Kern kreist der Disput um den Vorwurf der Firma NamibMills, wonach Bokomo die Verpackung ihres Brot-, Kuchen- und Vetkoek-Mehls nachgeahmt habe und damit versuche, von der Popularität ihrer Produkte zu profitieren. Abgesehen von einem angeblichen Verstoß gegen Urheberrechte stelle dies eine versuchte Täuschung der Verbraucher dar, die aufgrund der Ähnlichkeit in Design, Farbgebung und Gestaltung der Verpackung nicht mehr zwischen den Produkten von NamibMills und Bokomo unterscheiden könnten (AZ berichtete).
Bokomo bestreitet, die Verpackung der Kläger kopiert, grafische Elemente davon übernommen oder die Ummantelung ästhetisch vereinnahmt zu haben. Vielmehr seien eventuelle Ähnlichkeiten entweder Zufall, oder internationalen Designtrends bzw. internationalen Sehgewohnheiten geschuldet, die zu einer gewissen Nivellierung des Verpackungsdesigns geführt hätten. So sei die optische Gestaltung von Produkthüllen generell mehr „aufgeräumt“ und übersichtlich und kämen einzelne Schriftarten bevorzugt zum Einsatz, weil sie bestimmte Assoziationen hervorriefen. Dass sich dadurch gewisse Ähnlichkeiten im Design unterschiedlicher Produkte ergäben, sei folglich zu erwarten.
Die beiden Prozessgegner hatten vergangene Woche vor Vize-Gerichtspräsident Hosea Angula über drei Tage ihre Argumente ausgetauscht bevor sich jener ein Urteil in dem Rechtsstreit vorbehalten hatte. Im Kern kreist der Disput um den Vorwurf der Firma NamibMills, wonach Bokomo die Verpackung ihres Brot-, Kuchen- und Vetkoek-Mehls nachgeahmt habe und damit versuche, von der Popularität ihrer Produkte zu profitieren. Abgesehen von einem angeblichen Verstoß gegen Urheberrechte stelle dies eine versuchte Täuschung der Verbraucher dar, die aufgrund der Ähnlichkeit in Design, Farbgebung und Gestaltung der Verpackung nicht mehr zwischen den Produkten von NamibMills und Bokomo unterscheiden könnten (AZ berichtete).
Bokomo bestreitet, die Verpackung der Kläger kopiert, grafische Elemente davon übernommen oder die Ummantelung ästhetisch vereinnahmt zu haben. Vielmehr seien eventuelle Ähnlichkeiten entweder Zufall, oder internationalen Designtrends bzw. internationalen Sehgewohnheiten geschuldet, die zu einer gewissen Nivellierung des Verpackungsdesigns geführt hätten. So sei die optische Gestaltung von Produkthüllen generell mehr „aufgeräumt“ und übersichtlich und kämen einzelne Schriftarten bevorzugt zum Einsatz, weil sie bestimmte Assoziationen hervorriefen. Dass sich dadurch gewisse Ähnlichkeiten im Design unterschiedlicher Produkte ergäben, sei folglich zu erwarten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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