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Plädoyers beenden Drogenprozess
Plädoyers beenden Drogenprozess

Plädoyers beenden Drogenprozess

Von Marc Springer, Windhoek Die beiden Angeklagten Priscilla Masa (29) und Sisa Heather Buthelezi (41) wurden am 17. Dezember 2012 in einem Gästehaus in Windhoek verhaftet und das in Koffern versteckte Ephedrin-Pulver beschlagnahmt. Die zwei Frauen, von denen eine Südafrikanerin und die andere Simbabwerin ist, bestreiten nicht, die Substanz nach Namibia eingeführt zu haben. In ihrer Klageerwiderung gaben sie an, das Ephedrin in Indien bezogen und von dort über Kenia und Sambia nach Namibia eingeführt zu haben, von wo sie es nach Südafrika hätten bringen wollen. Dort werde die Substanz zur Herstellung von Arznei gegen Atembeschwerden verwendet. Dass das Pulver auch als Bestandteil bei der Produktion von Drogen wie Mandrax und Crystal Meth zum Einsatz kommt, hätten sie nicht gewusst. Bei den am Freitag vorgetragenen Schlussplädoyers wies Staatsanwältin Georgitte Kathja Losper diese Darstellung als Schutzbehauptung zurück. Schließlich hätten die Angeklagten zugegeben, das Ephedrin-Pulver „absichtlich, wissentlich, vorsätzlich und ohne Genehmigung“ nach Namibia importiert zu haben und damit im Besitz einer illegalen Substanz gewesen zu sein. Da angesichts der großen Menge von 20 Kilogramm ausgeschlossen werden könne, dass die Substanz für den Eigenbedarf bestimmt gewesen sei, müssten sie neben illegalen Besitzes von Rauschgift auch wegen des Handels mit Drogen verurteilt werden. Gleichzeitig wies Losper die Darstellung der Angeklagten zurück, wonach sie das Pulver nur deshalb in ihren Koffern versteckt hätten, um die dafür fällige Importsteuer zu sparen. Schließlich hätten sie das Pulver weiterhin unter Kleidung in ihren Koffern kaschiert, nachdem sie in Windhoek angekommen waren und den Zoll bereits passiert hätten. Die Frauen müssten sich folglich bewusst gewesen sei, dass der Besitz der von ihnen transportierte Substanz in Namibia illegal und damit strafbar ist. Verteidiger Vetu Uanivi hielt dem entgegen, seine Mandanten hätten nicht erwiesener Maßen gewusst, dass Ephedrin auch zur Herstellung von Drogen verwendet werde. Da ihnen folglich nicht nachgewiesen werden könne, dass sie das Pulver zur Produktion von Rauschgift hätten nutzen wollen, müssten sie freigesprochen werden. Schließlich gelte Ephedrin-Pulver an sich weder als gefährlich, noch als Droge und sei demnach in Namibia auch nicht als Rauschgift klassifiziert. Folglich hätten seine Mandanten auch nicht gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, weil sie weder illegale Drogen besessen, noch mit solchen Handel getrieben hätten. Magistratsrichterin Ingrid Unengu will am 2. Oktober ihr Urteil verkünden.

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Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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