POCA-Gesetz auf juristischem Prüfstand
Das Gesetz gegen organisierte Kriminalität (POCA) betritt erneut juristisches Neuland, nachdem ein davon Betroffener beantragt hat, die Beschlagnahmung von 11 Millionen N$ rückgängig zu machen, bevor ihm der Verlust des Geldes droht.
Die vorläufige Konfiszierung von angeblich illegal erlangten Vermögenswerten und Finanzen wird gemäß POCA in Abwesenheit der davon tangierten Personen beantragt, damit jene nicht Konten leeren oder Besitztümer veräußern können, die mit angeblich illegal erworbenen Finanzen gespeist bzw. erworben wurden. In einem zweiten Schritt müssen die Betroffenen dann den legalen Ursprung der konfiszierten Gelder und Güter belegen um damit zu verhindern, dass jene in den Besitz des Staates übergehen.
In aktuellem Fall versucht der Kläger und Direktor von Atlantic Ocean Management Group, Alberto Iglesias Martinez, die vorläufige Beschlagnahme der 11 Millionen N$ rückgängig zu machen, bevor dieses Stadium erreicht ist. Ob das zulässig ist, wurde gestern am Obergericht erörtert und soll am 6. September entschieden werden. Die Aufnahme zeigt Generalstaatsanklägerin Martha Imwalwa und ihre für POCA-Anträge zuständigen Mitarbeiter Marius und Mariette Boonzaier (v.l.n.r.) vor Beginn der Verhandlung. Foto: Marc Springer
Die vorläufige Konfiszierung von angeblich illegal erlangten Vermögenswerten und Finanzen wird gemäß POCA in Abwesenheit der davon tangierten Personen beantragt, damit jene nicht Konten leeren oder Besitztümer veräußern können, die mit angeblich illegal erworbenen Finanzen gespeist bzw. erworben wurden. In einem zweiten Schritt müssen die Betroffenen dann den legalen Ursprung der konfiszierten Gelder und Güter belegen um damit zu verhindern, dass jene in den Besitz des Staates übergehen.
In aktuellem Fall versucht der Kläger und Direktor von Atlantic Ocean Management Group, Alberto Iglesias Martinez, die vorläufige Beschlagnahme der 11 Millionen N$ rückgängig zu machen, bevor dieses Stadium erreicht ist. Ob das zulässig ist, wurde gestern am Obergericht erörtert und soll am 6. September entschieden werden. Die Aufnahme zeigt Generalstaatsanklägerin Martha Imwalwa und ihre für POCA-Anträge zuständigen Mitarbeiter Marius und Mariette Boonzaier (v.l.n.r.) vor Beginn der Verhandlung. Foto: Marc Springer
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Allgemeine Zeitung
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