Pohamba begnadigt Häftlinge
Windhoek/Lüderitzbucht - Präsident Hifikepunye Pohamba hat gestern eine Amnestie für Häftlinge aus vier verschiedenen Kategorien angekündigt, von denen "keine Gefahr für die Gesellschaft" ausgehe.
Wie er gestern in seiner Ansprache zum Heldengedenktag in Lüderitzbucht mitteilte, würden von dem Straferlass sämtliche Gefangenen profitieren, die zu zwei Jahren Freiheitsentzug oder weniger verurteilt seien und die bereits die Hälfte ihrer Strafe verbüßt hätten. Außerdem sollten alle Gefängnisinsassen begnadigt werden, die mit bis zu zwei Jahre Haft belegt wurden, sobald sie die Hälfte ihrer Strafe abgesessen haben.
Für eine sofortige Haftentlassung sollen ferner alle Gefängnisinsassen in Frage kommen, die älter als 60 Jahre sind, sich während dem Vollzug gut geführt haben und die "keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen". Darüber hinaus sollen alle Sträflinge mit sofortiger Wirkung auf freien Fuß gesetzt werden, denen bis zum 26. August 2010 die Haftaussetzung auf Bewährung zugesichert wurde.
Pohamba betonte, die Amnestie werde nicht dazu führen, "dass gefährliche Kriminelle auf freien Fuß kommen". Demnach solle kein Sträfling begnadigt werden, der wegen Mordes, versuchten Mordes, schwerer Körperverletzung, Vergewaltigung, schweren Raubes, Drogenhandels oder "irgend eines anderen Schwerverbrechens" verurteilt wurde. Details der Amnestie sollen in einer Proklamation im Amtsblatt veröffentlicht werden.
Pohamba zufolge ist die Abteilung Strafvollzug im Ministerium für Innere Sicherheit und Polizei bereits angewiesen worden, die Häftlinge zu identifizieren, die sich für eine Begnadigung qualifizieren. Außerdem rief er die betroffenen Delinquenten dazu auf, "diese Geste nicht zu missbrauchen, sondern ihr Verhalten zu ändern und zu verantwortungsvollen und rechtstreuen Bürgern zu werden".
"Ich glaube, Jeder hat eine zweite Chance verdient", sagte Pohamba. Demnach rief er die Gemeinschaft auf, begnadigte Sträflinge nicht auszugrenzen, sondern ihnen bei der Reintegration in die Gesellschaft zu helfen. Dies sei eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sie nicht rückfällig und zu Wiederholungstätern würden.
Wie er gestern in seiner Ansprache zum Heldengedenktag in Lüderitzbucht mitteilte, würden von dem Straferlass sämtliche Gefangenen profitieren, die zu zwei Jahren Freiheitsentzug oder weniger verurteilt seien und die bereits die Hälfte ihrer Strafe verbüßt hätten. Außerdem sollten alle Gefängnisinsassen begnadigt werden, die mit bis zu zwei Jahre Haft belegt wurden, sobald sie die Hälfte ihrer Strafe abgesessen haben.
Für eine sofortige Haftentlassung sollen ferner alle Gefängnisinsassen in Frage kommen, die älter als 60 Jahre sind, sich während dem Vollzug gut geführt haben und die "keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen". Darüber hinaus sollen alle Sträflinge mit sofortiger Wirkung auf freien Fuß gesetzt werden, denen bis zum 26. August 2010 die Haftaussetzung auf Bewährung zugesichert wurde.
Pohamba betonte, die Amnestie werde nicht dazu führen, "dass gefährliche Kriminelle auf freien Fuß kommen". Demnach solle kein Sträfling begnadigt werden, der wegen Mordes, versuchten Mordes, schwerer Körperverletzung, Vergewaltigung, schweren Raubes, Drogenhandels oder "irgend eines anderen Schwerverbrechens" verurteilt wurde. Details der Amnestie sollen in einer Proklamation im Amtsblatt veröffentlicht werden.
Pohamba zufolge ist die Abteilung Strafvollzug im Ministerium für Innere Sicherheit und Polizei bereits angewiesen worden, die Häftlinge zu identifizieren, die sich für eine Begnadigung qualifizieren. Außerdem rief er die betroffenen Delinquenten dazu auf, "diese Geste nicht zu missbrauchen, sondern ihr Verhalten zu ändern und zu verantwortungsvollen und rechtstreuen Bürgern zu werden".
"Ich glaube, Jeder hat eine zweite Chance verdient", sagte Pohamba. Demnach rief er die Gemeinschaft auf, begnadigte Sträflinge nicht auszugrenzen, sondern ihnen bei der Reintegration in die Gesellschaft zu helfen. Dies sei eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sie nicht rückfällig und zu Wiederholungstätern würden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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